Teilnahmebedingungen
Öko-Feldtage 2025

Das Grund­was­ser im Umfeld der Was­ser­gut Canitz GmbH ist als Trink­was­ser geeig­net und dient der Trink­was­ser­ver­sor­gung der Stadt Leip­zig. Die Trink­was­ser­auf­be­rei­tung erfolgt weit­ge­hend auf natür­li­che Weise.

Das Aus­stel­lungs­ge­län­de der Öko-Feld­ta­ge 2025 befin­det sich über­wie­gend in der Trink­was­ser­schutz­zo­ne III A. Daher sind ent­spre­chen­de Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen, Bestim­mun­gen und Ver­bo­te zu beach­ten (ins­be­son­de­re § 20 die­ser Teilnahmebedingungen).

1. Veranstaltet durch

FiBL Pro­jek­te GmbH
Kas­se­ler Stra­ße 1a
60486 Frank­furt am Main, Deutschland
Tele­fon +49 69 71 37 699–0
info.​deutschland@​fibl.​org
www​.fibl​.org
Geschäfts­füh­rer: Dr. Robert Hermanowski

2. Vertragsgrundlage

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist Ver­trags­part­ne­rin der Aus­stel­len­den. Als Bestand­tei­le des Ver­tra­ges gel­ten das Anmel­de­for­mu­lar zur Aus­stel­lung (und ggf. Maschi­nen­vor­füh­rung) sowie die Teil­nah­me­be­din­gun­gen. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen und Bedin­gun­gen der Aus­stel­len­den sind als Ver­trags­be­stand­tei­le aus­ge­schlos­sen. Die Aus­stel­len­den erken­nen die Teil­nah­me­be­din­gun­gen mit Abschi­cken des Anmel­de­for­mu­lars rechts­ver­bind­lich an. Die Wei­ter­ga­be der Inhal­te sowie ein Hin­weis auf die Ein­hal­tung des Ver­trags an das Per­so­nal und dienst­leis­ten­de Unter­neh­men sind ver­pflich­tend. Sons­ti­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen und Bestim­mun­gen, die den Aus­stel­len­den zuge­hen, sowie die Bestim­mun­gen für Ser­vice­leis­tun­gen, sind eben­falls Bestand­teil des Ver­tra­ges. Zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen gegen Ver­trags­be­stand­tei­le kann die FiBL Pro­jek­te GmbH geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen und die Aus­stel­len­den frist­los von der Ver­an­stal­tung ausschließen.

3. Datenverarbeitung

Mit dem Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH stim­men die Aus­stel­len­den der Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung der erho­be­nen Daten im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge zu. Die Daten wer­den, sofern not­wen­dig, an Unterauftragnehmer*innen (u. a. Mit­ver­an­stal­ten­de, Wer­be­agen­tu­ren, Zelt-/Messebauer*innen) wei­ter­ge­ge­ben. Die FiBL Pro­jek­te GmbH hat ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen mit die­sen Unterauftragnehmer*innen, in denen sich die­se dazu ver­pflich­ten, die Daten nicht an Drit­te wei­ter­zu­lei­ten. Die Aus­stel­len­den kön­nen die Zustim­mung hier­zu jeder­zeit form­los widerrufen.

4. Ort, Dauer, Öffnungszeiten

Die Öko-Feld­ta­ge fin­den am Mitt­woch, 18.06.2025 und Don­ners­tag, 19.06.2025 auf dem Gelän­de der Was­ser­gut Canitz GmbH in 04808 Thallwitz/Wasewitz statt. Öff­nungs­zei­ten für Aus­stel­len­de sind von 7.00 bis 20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Am 18.06.2025 fin­det eine Abend­ver­an­stal­tung statt.

5. Ausstellungsprogramm

Die Öko-Feld­ta­ge 2025 rich­ten sich an Unter­neh­men, Ein­rich­tun­gen und Orga­ni­sa­tio­nen, die Pro­duk­te, Infor­ma­tio­nen und Dienst­leis­tun­gen für den öko­lo­gi­schen Land­bau anbie­ten. Aus­stel­len­de aus fol­gen­den Berei­chen kön­nen sich anmelden:

  • Agro­forst
  • Aus­bil­dung
  • Beratung/Consulting
  • Betriebs­mit­tel
  • Erneu­er­ba­re Energien
  • For­schung
  • Fut­ter­mit­tel
  • Kon­troll­stel­le
  • Land­tech­nik
  • Pflan­zen­bau
  • Saatgut/Pflanzgut
  • Smart Far­ming
  • Tier­hal­tung
  • Ver­band
  • Ver­mark­tung
  • Was­ser­ma­nage­ment
  • Sons­ti­ge

Ein Anspruch auf Zulas­sung zur Ver­an­stal­tung besteht nicht.

6. Zulassungsvoraussetzungen

Alle Pro­duk­te auf den Öko-Feld­ta­gen, soweit inhalt­lich rele­vant, ent­spre­chen der EU-Öko-Basis­ver­ord­nung (EG) Nr. 834/2007. Zur Aus­stel­lung und Bewer­bung an den Stän­den sind nur Betriebs­mit­tel zuge­las­sen, die in der Betriebs­mit­tel­lis­te für den öko­lo­gi­schen Land­bau in Deutsch­land ein­ge­tra­gen sind (www​.betriebs​mit​tel​lis​te​.de).

Als Saat­gut auf Demons­tra­ti­ons­par­zel­len muss Öko-Saat­gut ver­wen­det wer­den. Aus­nah­men von die­ser Rege­lung müs­sen der FiBL Pro­jek­te GmbH sowie der Was­ser­gut Canitz GmbH gemel­det wer­den. Der Betrieb muss über die zustän­di­ge Kon­troll­stel­le vor der Aus­saat eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung beantragen.

Die PR-Mate­ria­li­en zu den aus­ge­stell­ten Waren (Betriebs­mit­tel, Saat­gut) dür­fen aus­schließ­lich im Öko­land­bau zuge­las­se­ne Pro­duk­te bewerben.

7. Anmeldung für Ausstellende, Fristen

Das aus­ge­füll­te Anmel­de­for­mu­lar für Aus­stel­len­de gilt als Antrag auf Zulas­sung. Die Aus­stel­len­den geben dar­auf an, wel­che Art der Stand­flä­che sie ver­bind­lich buchen möch­ten. Es ste­hen begrenzt Aus­stel­lungs­flä­chen zur Verfügung.

Anmel­de­schluss für Flä­chen im Außen­be­reich mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len für Win­terun­gen und Som­me­run­gen ist der 30.06.2024.

Flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len, Stand­flä­chen in der Aus­stel­lungs­hal­le und Maschi­nen­vor­füh­run­gen kön­nen bis zum 31.12.2024 ange­mel­det werden. 

Anmel­dun­gen, die nach die­sen Fris­ten ein­ge­hen, kön­nen nur dann berück­sich­tigt wer­den, wenn noch freie Flä­chen zur Ver­fü­gung stehen.

8. Zulassung, Vertragsabschluss

Die ver­bind­li­che Anmel­dung erfolgt durch den Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH. Mit der Bestä­ti­gung der FiBL Pro­jek­te GmbH kommt der Miet­ver­trag zustan­de. Aus­stel­len­de mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len erhal­ten ihre Stand­zu­wei­sung ab August 2024, Aus­stel­len­de in der Hal­le und im Außen­be­reich ohne Demonstrations­parzellen im Febru­ar 2025.

9. Maschinenvorführungen

Maschi­nen­vor­füh­run­gen kön­nen bis zum 31.12.2024 ange­mel­det wer­den. Über die Zulas­sung ent­schei­det ein Fach­bei­rat, der von der FiBL Pro­jek­te GmbH ein­ge­setzt wird. Die Anmel­dung erfolgt über das Anmel­de­for­mu­lar auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de. Die Teil­nah­me­be­din­gun­gen für die Maschi­nen­vor­füh­run­gen fin­den Sie hier.

Die Bestä­ti­gung zur Teil­nah­me an der Maschi­nen­vor­füh­rung erhal­ten die Aus­stel­len­den im Febru­ar 2025.

10. Ausstellungsflächen

Für die Aus­stel­lung sind eine Hal­le, Flä­chen im Außen­be­reich (mit und ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len) und Flä­chen für Maschi­nen­vor­füh­run­gen vor­ge­se­hen. In der fol­gen­den Abbil­dung sind die Aus­stel­lungs­flä­chen dargestellt.

11. Ausstellungspreise, Standgrößen

Zu den Öko-Feld­ta­gen 2025 gel­ten fol­gen­de Konditionen:

  • Stand­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Außen­be­reich wer­den in Ein­hei­ten à 400 m² zu 2.500,00 Euro (6,25 € pro m²) ange­bo­ten. Dies ist gleich­zei­tig die Min­dest­grö­ße. Die Maße der 400 m²-Ein­hei­ten betra­gen 20×20 m. Es ste­hen 59 Ein­hei­ten zur Verfügung.
  • Zur Prä­sen­ta­ti­on auto­no­mer Tech­ni­ken ste­hen wei­te­re 16 Stand­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len à 400 m² (40x10 m) zum Preis von 12,50 € pro m² (5.000,00 € pro Ein­heit) zur Verfügung.
  • Stand­flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Außen­be­reich wer­den in Ein­hei­ten à 25 m² oder 9 m² zum Preis von 60,00 Euro pro m² ange­bo­ten. Die Maße der 25 m²-Ein­hei­ten betra­gen in der Regel 5×5 m, die der 9 m²-Ein­hei­ten 3×3 m. Für Flä­chen ab 200 m² gewährt die Ver­an­stal­te­rin 10 % Flächenrabatt.
  • Stand­flä­chen in der Aus­stel­lungs­hal­le wer­den in Ein­hei­ten à 9 m² (3x3 m) zum Preis von 95,00 Euro pro m² ange­bo­ten. Pro Aussteller*in dür­fen maxi­mal zwei Flä­chen à 3×3 m gebucht wer­den. Es ste­hen begrenzt Hal­len­plät­ze zur Ver­fü­gung. Die Auf­bau­ten dür­fen nicht höher als 2,50 m sein, Abhän­gun­gen von der Decke sind nicht zulässig.
  • Die Vor­führ­ge­büh­ren je Maschi­ne betra­gen 1.500,00 Euro. Maschi­nen dür­fen nur vor­ge­führt wer­den, wenn die Aus­stel­len­den gleich­zei­tig eine Flä­che im Außen­be­reich (mind. 50 m²) buchen, auf der die Maschi­ne außer­halb der Vor­füh­run­gen abge­stellt wird. Pro Aus­stel­len­dem wer­den maxi­mal zwei Vor­füh­run­gen zuge­las­sen. Ein Anspruch auf Vor­füh­rung besteht nicht.
  • Die Anmel­de­ge­bühr beträgt 400,00 Euro und wird allen Aus­stel­len­den zusätz­lich zur Stand­flä­che berech­net. Die­se Anmel­de­ge­bühr fällt eben­falls für jeden Mit­aus­stel­len­den ohne eige­nen Flä­chen­be­darf an. Sie beinhal­tet einen Medi­en-Grund­ein­trag sowie eine Grund­aus­stat­tung an Aus­stel­len­den-Aus­wei­sen für Standpersonal.
  • Stand­flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len, auf denen aner­kann­te Inno­va­ti­ons­bei­spie­le prä­sen­tiert wer­den, sind bis zu einer Grö­ße von max. 50 m² kostenfrei.
  • Alle genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich zzgl. 19 % MwSt. Die Prei­se beinhal­ten kei­ne Auf­bau­ten und sons­ti­ge Aus­stat­tung oder Bear­bei­tung der Standflächen.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, die Lage und Maße der Stand­flä­chen zu ver­än­dern, sofern es die Sicher­heits­be­stim­mun­gen oder behörd­li­che Auf­la­gen erfor­dern. Die Ver­ga­be der Stand­flä­chen erfolgt nach Anmeldeschluss.

12. Zahlungsbedingungen

Anmel­de- und Stand­flä­chen-Gebüh­ren wer­den im Vor­feld der Ver­an­stal­tung in Rech­nung gestellt (für Stand­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Sep­tem­ber 2024, für alle ande­ren Flä­chen sowie Maschi­nen­vor­füh­run­gen im Febru­ar 2025). Die Rech­nun­gen sind, sofern auf der Rech­nung nicht anders ange­ge­ben, inner­halb von 14 Tagen ohne Skon­to zahl­bar. Sämt­li­che Zah­lun­gen sind unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer für die FiBL Pro­jek­te GmbH kos­ten­frei und in Euro zu begleichen.

Ein Anspruch auf die zuge­teil­te Flä­che sowie ggf. Maschi­nen­vor­füh­rung besteht erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung der Rech­nung. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist – bei Auf­for­de­rung durch die FiBL Pro­jek­te GmbH – durch den Aus­stel­len­den zu erbringen.

13. Rücktritt, Stornierungsgebühren

Stor­nie­ren die Aus­stel­len­den die Stand­flä­che nach Ver­trags­ab­schluss, gel­ten fol­gen­de Stornierungsgebühren:

Für Flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len, Stän­de in und vor der Aus­stel­lungs­hal­le, Maschinenvorführungen:

  • 25 % des ver­ein­bar­ten Aus­stel­lungs­prei­ses bei einer Stor­nie­rung bis 31.12.2024.
  • Nach dem 31.12.2024 fällt die Aus­stel­lungs­ge­bühr in vol­ler Höhe an. Den Aus­stel­len­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass die FiBL Pro­jek­te GmbH erspar­te Auf­wen­dun­gen hatte.
  • Tre­ten die Aus­stel­len­den nach Bestä­ti­gung der Maschi­nen­vor­füh­rung zurück, fällt die Vor­führ­ge­bühr in vol­ler Höhe an.

Für Flä­chen mit Demonstrationsparzellen:

  • 25 % des ver­ein­bar­ten Aus­stel­lungs­prei­ses, wenn noch kei­ne Arbei­ten im Bereich Ver­suchs­tech­nik erfolgt sind.
  • Wenn bereits Dienst­leis­tun­gen im Bereich Ver­suchs­tech­nik in Anspruch genom­men wur­den, fällt die Aus­stel­lungs­ge­bühr in vol­ler Höhe an. Den Aus­stel­len­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass die FiBL Pro­jek­te GmbH erspar­te Auf­wen­dun­gen hatte.

Anmel­de­ge­büh­ren wer­den in vol­ler Höhe fällig.

14. Ausstattung der Standfläche

Die Aus­stel­len­den sind ver­pflich­tet, im Anmel­de­for­mu­lar alle Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de und Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te voll­stän­dig auf­zu­füh­ren. Ande­re Ange­bo­te oder Pro­duk­te als die gemel­de­ten dür­fen nicht aus­ge­stellt wer­den. Stel­len die Aus­stel­len­den auf der Ver­an­stal­tung Din­ge aus, die nicht ange­mel­det wur­den, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH berech­tigt, die­se im Zuge von Kon­trol­len zu ent­fer­nen und bis Ver­an­stal­tungs­en­de ein­zu­be­hal­ten. Im Wie­der­ho­lungs­fall kann der/die Aus­stel­len­de mit sofor­ti­ger Wir­kung von der Ver­an­stal­tung aus­ge­schlos­sen werden.

Strom­an­schlüs­se kön­nen ab Febru­ar 2025 auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de sepa­rat bestellt wer­den. Dort wer­den ab Febru­ar 2025 auch die Bestell­mög­lich­kei­ten für Zel­te, Stand­bau­ten und Miet­mo­bi­li­ar benannt. Die FiBL Pro­jek­te GmbH hat Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­wählt und emp­fiehlt den Aus­stel­len­den die­se Ange­bo­te zu nut­zen. Der Ein­satz von Tep­pich­bo­den ist aus öko­lo­gi­schen Grün­den untersagt.

Strom­an­schlüs­se sind ver­pflich­tend über die FiBL Pro­jek­te GmbH zu buchen.

Sofern Aus­stel­len­de für Zel­te, Stand­bau­ten oder Mobi­li­ar ande­re Dienst­leis­ter beauf­tra­gen, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH bis spä­tes­tens 30.04.2025 zu infor­mie­ren, um Ter­mi­ne für die Anlie­fe­rung abzustimmen.

Für Stand­auf­bau­ten und ‑ein­rich­tung, Stand­si­cher­heit und für die Absi­che­rung von Aus­stel­lungs­flä­chen und ‑gegen­stän­den sind Tech­ni­sche Richt­li­ni­en maß­geb­lich, die als Anhang Bestand­teil die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen sind.

Die Abnah­me der Stand­aus­stat­tung (Zelt­bau, Mes­se­bau, Mobi­li­ar und Strom­an­schlüs­se) bei den beauf­trag­ten Dienst­leis­tern erfolgt durch die FiBL Pro­jek­te GmbH. Feh­len­de oder feh­ler­haf­te Instal­la­tio­nen sind vom Aus­stel­len­den bis spä­tes­tens 18.06.2025 um 10.00 Uhr bei der Aus­stel­len­den-Betreu­ung zu mel­den. Danach ent­fällt der Anspruch auf Nach­bes­se­rung oder Kostennachlass.

15. Abgabe von Speisen und Getränken

Der Ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken ist aus­schließ­lich berech­tig­ten Gas­tro­no­mie-Anbie­tern erlaubt.

Die Aus­stel­len­den dür­fen Snacks und Geträn­ke kos­ten­frei an Kund*innen abgeben.

Alle ange­bo­te­nen Snacks und Geträn­ke ein­schließ­lich Was­ser müs­sen bio-zer­ti­fi­ziert sein. Recht­li­che Vor­schrif­ten wie die Lebens­mit­tel­hy­gie­ne-Ver­ord­nung und die Geträn­ke­schank­an­la­gen-Ver­ord­nung sind zu beach­ten. Erfor­der­li­che Event-Zer­ti­fi­zie­run­gen sind mit der Gas­tro­no­mie­be­treu­ung abzustimmen.

Es wird emp­foh­len, Geträn­ke über den Öko-Feld­ta­ge-Geträn­ke­ser­vice zu beziehen.

Auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de ste­hen zwei kos­ten­freie Trink­was­ser­sta­tio­nen zur Verfügung.

Die Ver­wen­dung von Glas oder Por­zel­lan ist auf den Flä­chen im Außen­be­reich nicht gestat­tet. Die FiBL Pro­jek­te GmbH emp­fiehlt Geschirr aus nach­wach­sen­den Roh­stof­fen zu verwenden.

16. Veranstaltungen im Ausstellungsbereich

Für Work­shops und Semi­na­re der Aus­stel­len­den ste­hen Räumlichkeiten/Zelte für Work­shops inkl. tech­ni­scher Grund­aus­stat­tung zur Ver­fü­gung. Zeit­slots kön­nen bei der Betreu­ung des Fach­pro­gramms bis spä­tes­tens 31.03.2025 gebucht wer­den. Soll­ten mehr Buchun­gen ein­ge­hen als Slots ver­füg­bar sind, ent­schei­det die Rei­hen­fol­ge des Eingangs.

Stand­par­tys inner­halb der Stand­flä­chen der Aus­stel­len­den sind bis zum 06.06.2025 schrift­lich unter Anga­be von Kon­zept und Ablauf bei der Aus­stel­len­den-Betreu­ung anzumelden.

Stand­par­tys sind nur am ers­ten Aus­stel­lungs­tag und maxi­mal bis 22.00 Uhr zuläs­sig. Danach ist das Aus­stel­lungs­ge­län­de unver­züg­lich zu ver­las­sen. Auf die Beach­tung der Haus­ord­nung (Punkt 21) und alle wei­te­ren Bestim­mun­gen die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen, ins­be­son­de­re auf die Bestim­mun­gen zur Abga­be von Spei­sen und Geträn­ken (Punkt 15), wird ver­wie­sen. Alle ange­bo­te­nen Snacks und Geträn­ke ein­schließ­lich Was­ser müs­sen bio-zer­ti­fi­ziert sein. Bei Nicht­ein­hal­tung die­ser Bestim­mun­gen kann der/die Aus­stel­len­de mit einer Gebühr von bis zu 1.000 € belangt werden.

17. Standflächen mit Demonstrationsparzellen

Bei der Vor­be­rei­tung und Pfle­ge der Demons­tra­ti­ons­par­zel­len dür­fen nur Betriebs­mit­tel der Betriebs­mit­tel­lis­te für den öko­lo­gi­schen Land­bau ein­ge­setzt werden.

Flä­chen für Demons­tra­ti­ons­par­zel­len ste­hen ab Ende August 2024 zur Ver­fü­gung. Die Stand­flä­chen sind in der Regel gepflügt. Das Anle­gen der Demons­tra­ti­ons­par­zel­len ist mit der Aus­stel­len­den-Betreu­ung und der Ver­suchs­tech­nik abzu­stim­men. Bei­den ist die Stand­pla­nung in Form einer Skiz­ze mit­zu­tei­len, unab­hän­gig davon, ob die Dienst­leis­tung Ver­suchs­tech­nik in Anspruch genom­men wird. Die Stand­pla­nung ist nach Bestä­ti­gung der Anmel­dung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH einzureichen.

Zu den benach­bar­ten Stand­flä­chen sowie zwi­schen den Ver­suchs­par­zel­len ist genü­gend Platz zur maschi­nel­len Bear­bei­tung (mind. 0,5 m an allen Sei­ten) sowie aus­rei­chend Platz für die Wege­füh­rung und den Auf­bau von Zelt­bau­ten etc. ein­zu­pla­nen. Min­des­tens 35 % der Net­to-Flä­che müs­sen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len bestellt sein (bei 400 m² = 126 m², bei 800 m² = 259 m², bei 1.200 m² = 392 m²).

Ein Plan, der die Ver­tei­lung der Stand­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len zeigt, wird im August 2024 zur Ver­fü­gung gestellt.

Nach der Ver­an­stal­tung wer­den die Pflan­zen­be­stän­de in den Boden eingearbeitet.

18. Dienstleistungen Versuchstechnik

Für das Anle­gen der Demons­tra­ti­ons­par­zel­len bie­tet die FiBL Pro­jek­te GmbH Dienst­leis­tun­gen an, die Aus­stel­len­de gegen Gebühr in Anspruch neh­men können.

Vom Aus­stel­len­den müs­sen Saat­gut und Betriebs­mit­tel recht­zei­tig bereit­ge­stellt wer­den. Der Lie­fe­rung muss ein Lie­fer­schein bei­lie­gen, wel­cher als Nach­weis dient.

Die Adres­se für die Anlie­fe­rung von Saat­gut und Betriebs­mit­teln sowie die Kon­takt­da­ten der Ver­suchs­tech­nik und ein­zu­hal­ten­de Fris­ten erhal­ten Aus­stel­len­de mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len per E‑Mail.

Die Aus­stel­len­den haben kei­nen Anspruch dar­auf, dass Arbei­ten an bestimm­ten Tagen durch­ge­führt wer­den. Die Arbei­ten wer­den nach bes­tem Wis­sen durch­ge­führt, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen, soweit gesetz­lich mög­lich. Die FiBL Pro­jek­te GmbH haf­tet nicht für wit­te­rungs­be­ding­te Ver­zö­ge­run­gen oder Aus­fäl­le (z. B. bei zu hoher Feuch­tig­keit auf den Flä­chen für eine Aussaat).

Die Kos­ten für die Ver­suchs­tech­nik wer­den von der FiBL Pro­jek­te GmbH nach Arbeits­um­fang in Rech­nung gestellt.

Prei­se Versuchstechnik

Vor­be­rei­tung, Aus­saat und Pfle­ge der Par­zel­len, Abstim­mun­gen mit den Ausstellenden 72,00 € pro Std.
Schlep­per inkl. Diesel 60,00 € pro Std.
Anbau­ge­rä­te 30,00 € pro Std.
Spe­zi­al­ge­rä­te (z.B. Frä­se, Parzellendrillmaschine) 72,00 € pro Std.
Rasen mähen inkl. Gerät 85,00 € pro Std.
Rasen­saat­gut 5,50 € pro kg
Bewäs­se­rung 6,00 € pro m³
Foto­do­ku­men­ta­ti­on des Arbeitsfortschritts 150,00 € pro Termin

19. Ausstellerausweise

Alle Aus­stel­len­den erhal­ten ent­spre­chend der Grö­ße der Stand­flä­che kos­ten­freie Ausstellerausweise.

Stand­flä­che Anzahl kos­ten­freie Ausstellerausweise
Bis ein­schließ­lich 50 m² 4 Aus­wei­se
51–100 m² 6 Aus­wei­se
101–300 m² 8 Aus­wei­se
301 m² und mehr 10 Aus­wei­se
Mit­aus­stel­len­de 3 Aus­wei­se

Die­se und wei­te­re, kos­ten­pflich­ti­ge Aus­stel­ler­aus­wei­se kön­nen ab April 2025 auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de bestellt werden.

20. Wasser- und Umweltschutz

Das Grund­was­ser im Umfeld der Was­ser­gut Canitz GmbH ist als Trink­was­ser geeig­net und dient der Trink­was­ser­ver­sor­gung der Stadt Leip­zig. Die Trink­was­ser­auf­be­rei­tung erfolgt weit­ge­hend auf natür­li­che Weise.

Das Aus­stel­lungs­ge­län­de der Öko-Feld­ta­ge 2025 befin­det sich über­wie­gend in der Trink­was­ser­schutz­zo­ne III A. Daher sind fol­gen­de Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen zu beachten:

  • Das Rau­chen ist aus Grün­den des Was­ser­schut­zes aus­drück­lich nur inner­halb der gekenn­zeich­ne­ten Rau­cher­be­rei­che gestat­tet. Tabak- und Ziga­ret­ten­rück­stän­de sind in den dafür vor­ge­se­he­nen Behält­nis­sen zu entsorgen.
  • Der Ein­satz von Betriebs­mit­teln auf Pra­xis­flä­chen und auf Aus­stel­lungs­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len ist unbe­dingt vor­ab mit der Was­ser­gut Canitz GmbH und der Ver­suchs­tech­nik abzuklären.
  • Die Anwen­dung von Gül­le und Gär­res­ten ist nicht gestat­tet. Kom­post und Stall­dung darf in Abstim­mung mit der Ver­suchs­tech­nik ein­ge­setzt werden.
  • Es dür­fen nur Maschi­nen und Gerä­te im tech­nisch ein­wand­frei­en Zustand zum Ein­satz kom­men. Alle Maschi­nen und Gerä­te sind täg­lich auf Dicht­heit zu prüfen.
  • Alle Maschi­nen und Gerä­te dür­fen nur mit der für die Tage der Aus­stel­lung erfor­der­li­chen Kraft­stoff­men­ge betankt sein. Das Waschen/Reinigen von Gerä­ten bzw. Fahr­zeu­gen außer­halb der dafür vor­ge­se­he­nen Wasch­plät­ze ist untersagt.

Um die Ver­an­stal­tung mög­lichst nach­hal­tig zu gestal­ten, weist die FiBL Pro­jek­te GmbH auf fol­gen­de wei­te­re Maßnahmen/Angebote hin:

  • Abfall­ver­mei­dung
  • Müll­tren­nung
  • Wie­der­ver­wen­dung von Verpackungsmaterialien
  • Nut­zung öffent­li­cher Verkehrsmittel
  • Rei­ni­gungs­ar­bei­ten mit bio­lo­gisch abbau­ba­ren Mitteln

Die Aus­stel­len­den wer­den ange­hal­ten, mög­lichst wenig Abfall zu pro­du­zie­ren sowie wie­der­ver­wend­ba­re und umwelt­ver­träg­li­che Mate­ria­li­en und Give aways einzusetzen.

21. Hausordnung

Das Aus­stel­lungs­ge­län­de darf nur mit einer gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te zu den ange­ge­be­nen Öff­nungs­zei­ten betre­ten wer­den. Kin­der unter 14 Jah­ren dür­fen das Gelän­de nur in Beglei­tung Erwach­se­ner betreten.

Die Mit­nah­me von Tie­ren ist nicht gestattet.

Das Auf­stel­len und Ver­tei­len von Wer­be­mit­teln außer­halb der eige­nen Stand­flä­che sowie der Direkt­ver­kauf von Pro­duk­ten sind untersagt.

Das unbe­fug­te Benut­zen oder Abstel­len von Kraft­fahr­zeu­gen auf dem Gelän­de ist nicht gestat­tet. Bei Zuwi­der­hand­lung wer­den die Fahr­zeu­ge kos­ten­pflich­tig abgeschleppt.

Bild- und Ton­auf­nah­men von frem­den Aus­stel­lungs­stän­den oder Expo­na­ten bedür­fen der aus­drück­li­chen Geneh­mi­gung der Aus­stel­len­den. Pro­duk­tio­nen, die zu kom­mer­zi­el­len Zwe­cken erstellt wer­den, müs­sen vor­ab bei der Lei­tung Kom­mu­ni­ka­ti­on der FiBL Pro­jek­te GmbH bean­tragt und von die­ser geneh­migt werden.

Bei Ver­stö­ßen gegen die Haus­ord­nung behält sich die Ver­an­stal­te­rin das Recht vor, Per­so­nen vom Gelän­de zu ver­wei­sen bzw. von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.

Die Ver­an­stal­te­rin behält sich vor, von ihrem Haus­recht Gebrauch zu machen und Per­so­nen, die durch ras­sis­ti­sche, natio­na­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche oder sons­ti­ge men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen in Erschei­nung tre­ten oder die Abläu­fe der Ver­an­stal­tung stö­ren, den Zutritt zur Ver­an­stal­tung zu ver­weh­ren oder von die­ser auszuschließen.

22. Sicherheit

Den Anord­nun­gen der FiBL Pro­jek­te GmbH und des beauf­trag­ten Sicher­heits­per­so­nals ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, Gegen­stän­de, Maschi­nen und Gerä­te, die die Sicher­heit gefähr­den, von der Stand­flä­che zu entfernen.

Für Aus­stel­len­de und Dienst­leis­ter gel­ten ins­be­son­de­re die Tech­ni­schen Richt­li­ni­en. Sie bezie­hen sich im Beson­de­ren auf die Stand­bau­pla­nung, Stand­si­cher­heit und Absi­che­rung von Aus­stel­lungs­flä­chen und ‑gegen­stän­den, Logis­tik, Ver­kehr, Brand­schutz und Entsorgung.

Die Tech­ni­schen Richt­li­ni­en und die Bau­stel­len­ord­nung sind Bestand­teil die­ser Teilnahmebedingungen.

23. Auf- und Abbau

Anlie­fe­run­gen von Mate­ria­li­en, die im Mate­ri­al­la­ger zwi­schen­ge­la­gert wer­den, sind ab 05.06.2025 mög­lich und müs­sen der FiBL Pro­jek­te GmbH gemel­det wer­den. Die Kos­ten für die Ein­la­ge­rung wer­den den Aus­stel­len­den im Früh­jahr 2025 mit­ge­teilt. Es ste­hen nur begrenzt Lager­ka­pa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung. Sofern bei Anlie­fe­rung kein/e Vertreter*in der/des Aus­stel­len­den vor Ort ist, dür­fen Mit­ar­bei­ten­de der FiBL Pro­jek­te GmbH bzw. der Was­ser­gut Canitz GmbH die Ware ent­ge­gen­neh­men. Sie sind jedoch nicht ver­pflich­tet, die­se auf Män­gel­frei­heit, Voll­stän­dig­keit oder Rich­tig­keit zu prü­fen. FiBL Pro­jek­te GmbH und Was­ser­gut Canitz GmbH haf­ten nicht für ange­lie­fer­te oder gela­ger­te Gegenstände.

Die Anlie­fe­rung von Maschi­nen und wei­te­rer Stand­aus­stat­tung mit Fahr­zeu­gen über 3,5 t darf nur am Don­ners­tag und Frei­tag, 12.–13.06.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie am Sams­tag, 14.06.2025 und Mon­tag, 16.06.2025 jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr erfol­gen. Die Ver­an­stal­te­rin stellt bei Bedarf Ver­la­de­hil­fen (Rad- bzw. Tele­s­kop­la­der bis max. 6 t Trag­kraft, Stap­ler, Schlep­per, z. T. mit Drei­punkt-Adap­ter) zur Verfügung.

Auf den Stand­flä­chen im Außen­be­reich und in der Hal­le kann am Mon­tag, 16.06.2025 und Diens­tag, 17.06.2025 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr auf­ge­baut wer­den. Abla­de­hil­fen durch die Ver­an­stal­te­rin sind nur am Mon­tag, 16.06.2025 möglich.

Am 17.06.2025 ist die Zufahrt zum Gelän­de nur gegen die Zah­lung einer Kau­ti­on mög­lich. Alle Fahr­zeu­ge müs­sen das Gelän­de bis spä­tes­tens 20.00 Uhr ver­las­sen haben.

Der Abbau darf am 19.06.2025 frü­hes­tens ab 18.00 Uhr erfol­gen. Fahr­zeu­ge dür­fen das Gelän­de frü­hes­tens ab 19.00 Uhr befah­ren. Ver­la­de­hil­fen durch die Ver­an­stal­te­rin sind am Frei­tag, 20.06.2025 und Sams­tag, 21.06.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich.

Alle Anlie­fe­run­gen und Abho­lun­gen von Maschi­nen und wei­te­rer Stand­aus­stat­tung mit Fahr­zeu­gen über 3,5 t oder mit benö­tig­ter Ver­la­de­hil­fe müs­sen bei der FiBL Pro­jek­te GmbH vor­ab ange­mel­det wer­den. Die Ein­fahrt ist nur mit einem gül­ti­gen Ein­fahrt­schein mög­lich, der nach Anmel­dung von der FiBL Pro­jek­te GmbH aus­ge­stellt wird. Für die Be- und Ent­la­dung steht eine zen­tra­le Logis­tik­flä­che zur Ver­fü­gung. Ins­be­son­de­re am 16.06. und 20.06.2025 müs­sen War­te­zei­ten ein­kal­ku­liert werden.

Beim Befah­ren des Aus­stel­lungs­ge­län­des gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h und ggf. Fahrt­rich­tungs­be­schrän­kun­gen. Wei­te­re Bestim­mun­gen sind den Tech­ni­schen Richt­li­ni­en zu entnehmen.

Wäh­rend der Ver­an­stal­tung dür­fen kei­ne Fahr­zeu­ge von Aus­stel­len­den das Gelän­de befahren.

24. Abfallentsorgung, Reinigung

Für die Rei­ni­gung der Stand­flä­che und Ent­sor­gung von Abfäl­len sind die Aus­stel­len­den selbst ver­ant­wort­lich. Ein­zel­hei­ten sind in den Tech­ni­schen Richt­li­ni­en gere­gelt. Auf dem Gelän­de befin­den sich an zen­tra­ler Stel­le Entsorgungsmöglichkeiten.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH hält nur die all­ge­mei­nen Flä­chen und Wege sauber.

25. Höhere Gewalt

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung infol­ge von höhe­rer Gewalt oder aus ande­ren von ihr nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den zu ver­le­gen, zu kür­zen, ganz oder teil­wei­se zu schlie­ßen oder abzu­sa­gen, ohne dass die Aus­stel­len­den berech­tigt sind, ihre Anmel­dung zurück­zu­zie­hen oder Ersatz­an­sprü­che zu stel­len. Die Stand­mie­ten sowie alle von den Aus­stel­len­den zu tra­gen­den Kos­ten sind in vol­ler Höhe zu bezah­len und Scha­den­er­satz­an­sprü­che der Aus­stel­len­den sind ausgeschlossen.

26. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform

Alle Wün­sche der Aus­stel­len­den ste­hen unter dem Vor­be­halt der Aus­füh­rungs­mög­lich­keit. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, ört­lich, räum­lich oder zeit­lich zu ver­än­dern. Soll­ten zwin­gen­de Umstän­de es erfor­dern, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH berech­tigt, Stand­flä­chen zu ver­le­gen oder in den Abmes­sun­gen zu ver­än­dern. Die Aus­stel­len­den haben dadurch nicht das Recht, vom Miet­ver­trag zurückzutreten.

Die Aus­stel­len­den müs­sen alle Ansprü­che inner­halb von sechs Mona­ten nach Ver­an­stal­tungs­en­de schrift­lich gel­tend machen, ansons­ten ver­fal­len sie. Ver­ein­ba­run­gen, die von den Teil­nah­me­be­din­gun­gen abwei­chen, bedür­fen der Schrift­form. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

27. Haftung, Versicherung

Die FiBL Pro­jek­te GmbH haf­tet nur in Fäl­len gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder des Vor­sat­zes. Im Übri­gen ist die Haf­tung der FiBL Pro­jek­te GmbH ausgeschlossen.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH schließt kei­ne Haftpflicht‑, Feuer‑, Dieb­stahl- oder sons­ti­ge Ver­si­che­run­gen für aus­ge­stell­te Maschi­nen und ande­re Aus­stel­lung­s­tü­cke ab. Die FiBL Pro­jek­te GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung bei Ver­lust oder Beschä­di­gung von Maschi­nen, Ein­rich­tun­gen, Auf­bau­ten oder sons­ti­gen Wertgegenständen.

Die Aus­stel­len­den haf­ten für Schä­den, die durch sie, ihre Ange­stell­ten, Beauf­trag­ten oder durch Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de ent­ste­hen. Aus­stel­len­den wird des­halb emp­foh­len, eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung abzuschließen.

Eine all­ge­mei­ne Bewa­chung des Gelän­des durch die FiBL Pro­jek­te GmbH wird sicher­ge­stellt. Die Bewa­chung von Stand­flä­chen und Expo­na­ten obliegt den Ausstellenden.

28. Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Frank­furt am Main. Der FiBL Pro­jek­te GmbH ist jedoch vor­be­hal­ten, Ansprü­che bei dem Gericht gel­tend zu machen, an dem die Aus­stel­len­den ihren Sitz haben.

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