Teilnahmebedingungen
Öko-Feldtage 2025
Das Grundwasser im Umfeld der Wassergut Canitz GmbH ist als Trinkwasser geeignet und dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Leipzig. Die Trinkwasseraufbereitung erfolgt weitgehend auf natürliche Weise.
Das Ausstellungsgelände der Öko-Feldtage 2025 befindet sich überwiegend in der Trinkwasserschutzzone III A. Daher sind entsprechende Nutzungseinschränkungen, Bestimmungen und Verbote zu beachten (insbesondere § 20 dieser Teilnahmebedingungen).
1. Veranstaltet durch
FiBL Projekte GmbH
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 71 37 699–0
info.deutschland@fibl.org
www.fibl.org
Geschäftsführer: Dr. Robert Hermanowski
2. Vertragsgrundlage
Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartnerin der Ausstellenden. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmeldeformular zur Ausstellung (und ggf. Maschinenvorführung) sowie die Teilnahmebedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen der Ausstellenden sind als Vertragsbestandteile ausgeschlossen. Die Ausstellenden erkennen die Teilnahmebedingungen mit Abschicken des Anmeldeformulars rechtsverbindlich an. Die Weitergabe der Inhalte sowie ein Hinweis auf die Einhaltung des Vertrags an das Personal und dienstleistende Unternehmen sind verpflichtend. Sonstige wichtige Informationen und Bestimmungen, die den Ausstellenden zugehen, sowie die Bestimmungen für Serviceleistungen, sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und die Ausstellenden fristlos von der Veranstaltung ausschließen.
3. Datenverarbeitung
Mit dem Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH stimmen die Ausstellenden der Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten im Rahmen der Öko-Feldtage zu. Die Daten werden, sofern notwendig, an Unterauftragnehmer*innen (u. a. Mitveranstaltende, Werbeagenturen, Zelt-/Messebauer*innen) weitergegeben. Die FiBL Projekte GmbH hat vertragliche Vereinbarungen mit diesen Unterauftragnehmer*innen, in denen sich diese dazu verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Ausstellenden können die Zustimmung hierzu jederzeit formlos widerrufen.
4. Ort, Dauer, Öffnungszeiten
Die Öko-Feldtage finden am Mittwoch, 18.06.2025 und Donnerstag, 19.06.2025 auf dem Gelände der Wassergut Canitz GmbH in 04808 Thallwitz/Wasewitz statt. Öffnungszeiten für Ausstellende sind von 7.00 bis 20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Am 18.06.2025 findet eine Abendveranstaltung statt.
5. Ausstellungsprogramm
Die Öko-Feldtage 2025 richten sich an Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die Produkte, Informationen und Dienstleistungen für den ökologischen Landbau anbieten. Ausstellende aus folgenden Bereichen können sich anmelden:
- Agroforst
- Ausbildung
- Beratung/Consulting
- Betriebsmittel
- Erneuerbare Energien
- Forschung
- Futtermittel
- Kontrollstelle
- Landtechnik
- Pflanzenbau
- Saatgut/Pflanzgut
- Smart Farming
- Tierhaltung
- Verband
- Vermarktung
- Wassermanagement
- Sonstige
Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nicht.
6. Zulassungsvoraussetzungen
Alle Produkte auf den Öko-Feldtagen, soweit inhaltlich relevant, entsprechen der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007. Zur Ausstellung und Bewerbung an den Ständen sind nur Betriebsmittel zugelassen, die in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland eingetragen sind (www.betriebsmittelliste.de).
Als Saatgut auf Demonstrationsparzellen muss Öko-Saatgut verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen der FiBL Projekte GmbH sowie der Wassergut Canitz GmbH gemeldet werden. Der Betrieb muss über die zuständige Kontrollstelle vor der Aussaat eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die PR-Materialien zu den ausgestellten Waren (Betriebsmittel, Saatgut) dürfen ausschließlich im Ökolandbau zugelassene Produkte bewerben.
7. Anmeldung für Ausstellende, Fristen
Das ausgefüllte Anmeldeformular für Ausstellende gilt als Antrag auf Zulassung. Die Ausstellenden geben darauf an, welche Art der Standfläche sie verbindlich buchen möchten. Es stehen begrenzt Ausstellungsflächen zur Verfügung.
Anmeldeschluss für Flächen im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen für Winterungen und Sommerungen ist der 30.06.2024.
Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Standflächen in der Ausstellungshalle und Maschinenvorführungen können bis zum 31.12.2024 angemeldet werden.
Anmeldungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Flächen zur Verfügung stehen.
8. Zulassung, Vertragsabschluss
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH. Mit der Bestätigung der FiBL Projekte GmbH kommt der Mietvertrag zustande. Ausstellende mit Demonstrationsparzellen erhalten ihre Standzuweisung ab August 2024, Ausstellende in der Halle und im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen im Februar 2025.
9. Maschinenvorführungen
Maschinenvorführungen können bis zum 31.12.2024 angemeldet werden. Über die Zulassung entscheidet ein Fachbeirat, der von der FiBL Projekte GmbH eingesetzt wird. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf www.oeko-feldtage.de. Die Teilnahmebedingungen für die Maschinenvorführungen finden Sie hier.
Die Bestätigung zur Teilnahme an der Maschinenvorführung erhalten die Ausstellenden im Februar 2025.
10. Ausstellungsflächen
Für die Ausstellung sind eine Halle, Flächen im Außenbereich (mit und ohne Demonstrationsparzellen) und Flächen für Maschinenvorführungen vorgesehen. In der folgenden Abbildung sind die Ausstellungsflächen dargestellt.
11. Ausstellungspreise, Standgrößen
Zu den Öko-Feldtagen 2025 gelten folgende Konditionen:
- Standflächen mit Demonstrationsparzellen im Außenbereich zur Demonstration von Saatgut/Pflanzgut werden in Einheiten à 400 m² zu 2.500,00 Euro (6,25 € pro m²) angeboten. Dies ist gleichzeitig die Mindestgröße. Die Maße der 400 m²-Einheiten betragen 20×20 m. Es stehen 59 Einheiten zur Verfügung.
- Zur Präsentation autonomer Techniken stehen weitere 16 Standflächen mit Demonstrationsparzellen à 400 m² (40x10 m) zum Preis von 12,50 € pro m² (5.000,00 € pro Einheit) zur Verfügung.
- Standflächen ohne Demonstrationsparzellen im Außenbereich werden in Einheiten à 25 m² oder 9 m² zum Preis von 60,00 Euro pro m² angeboten. Die Maße der 25 m²-Einheiten betragen in der Regel 5×5 m, die der 9 m²-Einheiten 3×3 m. Für Flächen ab 200 m² gewährt die Veranstalterin 10 % Flächenrabatt.
- Standflächen in der Ausstellungshalle werden in Einheiten à 9 m² (3x3 m) zum Preis von 95,00 Euro pro m² angeboten. Pro Aussteller*in dürfen maximal zwei Flächen à 3×3 m gebucht werden. Es stehen begrenzt Hallenplätze zur Verfügung. Die Aufbauten dürfen nicht höher als 2,50 m sein, Abhängungen von der Decke sind nicht zulässig.
- Die Vorführgebühren je Maschine betragen 1.500,00 Euro. Maschinen dürfen nur vorgeführt werden, wenn die Ausstellenden gleichzeitig eine Fläche im Außenbereich (mind. 50 m²) buchen, auf der die Maschine außerhalb der Vorführungen abgestellt wird. Pro Ausstellendem werden maximal zwei Vorführungen zugelassen. Ein Anspruch auf Vorführung besteht nicht.
- Die Anmeldegebühr beträgt 400,00 Euro und wird allen Ausstellenden zusätzlich zur Standfläche berechnet. Diese Anmeldegebühr fällt ebenfalls für jeden Mitausstellenden ohne eigenen Flächenbedarf an. Sie beinhaltet einen Medien-Grundeintrag sowie eine Grundausstattung an Ausstellenden-Ausweisen für Standpersonal.
- Standflächen ohne Demonstrationsparzellen, auf denen anerkannte Innovationsbeispiele präsentiert werden, sind bis zu einer Größe von max. 50 m² kostenfrei.
- Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten und sonstige Ausstattung oder Bearbeitung der Standflächen.
Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Lage und Maße der Standflächen zu verändern, sofern es die Sicherheitsbestimmungen oder behördliche Auflagen erfordern. Die Vergabe der Standflächen erfolgt nach Anmeldeschluss.
12. Zahlungsbedingungen
Anmelde- und Standflächen-Gebühren werden im Vorfeld der Veranstaltung in Rechnung gestellt (für Standflächen mit Demonstrationsparzellen im September 2024, für alle anderen Flächen sowie Maschinenvorführungen im Februar 2025). Die Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für die FiBL Projekte GmbH kostenfrei und in Euro zu begleichen.
Ein Anspruch auf die zugeteilte Fläche sowie ggf. Maschinenvorführung besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Ein entsprechender Nachweis ist – bei Aufforderung durch die FiBL Projekte GmbH – durch den Ausstellenden zu erbringen.
13. Rücktritt, Stornierungsgebühren
Stornieren die Ausstellenden die Standfläche nach Vertragsabschluss, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Für Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in und vor der Ausstellungshalle, Maschinenvorführungen:
- 25 % des vereinbarten Ausstellungspreises bei einer Stornierung bis 31.12.2024.
- Nach dem 31.12.2024 fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
- Treten die Ausstellenden nach Bestätigung der Maschinenvorführung zurück, fällt die Vorführgebühr in voller Höhe an.
Für Flächen mit Demonstrationsparzellen:
- 25 % des vereinbarten Ausstellungspreises, wenn noch keine Arbeiten im Bereich Versuchstechnik erfolgt sind.
- Wenn bereits Dienstleistungen im Bereich Versuchstechnik in Anspruch genommen wurden, fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
Anmeldegebühren werden in voller Höhe fällig.
14. Ausstattung der Standfläche
Die Ausstellenden sind verpflichtet, im Anmeldeformular alle Ausstellungsgegenstände und Dienstleistungsangebote vollständig aufzuführen. Andere Angebote oder Produkte als die gemeldeten dürfen nicht ausgestellt werden. Stellen die Ausstellenden auf der Veranstaltung Dinge aus, die nicht angemeldet wurden, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, diese im Zuge von Kontrollen zu entfernen und bis Veranstaltungsende einzubehalten. Im Wiederholungsfall kann der/die Ausstellende mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Stromanschlüsse können ab Februar 2025 auf www.oeko-feldtage.de separat bestellt werden. Dort werden ab Februar 2025 auch die Bestellmöglichkeiten für Zelte, Standbauten und Mietmobiliar benannt. Die FiBL Projekte GmbH hat Dienstleistungsunternehmen ausgewählt und empfiehlt den Ausstellenden diese Angebote zu nutzen. Der Einsatz von Teppichboden ist aus ökologischen Gründen untersagt.
Stromanschlüsse sind verpflichtend über die FiBL Projekte GmbH zu buchen.
Sofern Ausstellende für Zelte, Standbauten oder Mobiliar andere Dienstleister beauftragen, ist die FiBL Projekte GmbH bis spätestens 30.04.2025 zu informieren, um Termine für die Anlieferung abzustimmen.
Für Standaufbauten und ‑einrichtung, Standsicherheit und für die Absicherung von Ausstellungsflächen und ‑gegenständen sind Technische Richtlinien maßgeblich, die als Anhang Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.
Die Abnahme der Standausstattung (Zeltbau, Messebau, Mobiliar und Stromanschlüsse) bei den beauftragten Dienstleistern erfolgt durch die FiBL Projekte GmbH. Fehlende oder fehlerhafte Installationen sind vom Ausstellenden bis spätestens 18.06.2025 um 10.00 Uhr bei der Ausstellenden-Betreuung zu melden. Danach entfällt der Anspruch auf Nachbesserung oder Kostennachlass.
15. Abgabe von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich berechtigten Gastronomie-Anbietern erlaubt.
Die Ausstellenden dürfen Snacks und Getränke kostenfrei an Kund*innen abgeben.
Alle angebotenen Snacks und Getränke einschließlich Wasser müssen bio-zertifiziert sein. Rechtliche Vorschriften wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Getränkeschankanlagen-Verordnung sind zu beachten. Erforderliche Event-Zertifizierungen sind mit der Gastronomiebetreuung abzustimmen.
Es wird empfohlen, Getränke über den Öko-Feldtage-Getränkeservice zu beziehen.
Auf dem Veranstaltungsgelände stehen zwei kostenfreie Trinkwasserstationen zur Verfügung.
Die Verwendung von Geschirr und offenen Trinkgefäßen aus Glas oder Porzellan ist auf den Flächen im Außenbereich nicht gestattet. Die FiBL Projekte GmbH empfiehlt Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden.
16. Veranstaltungen im Ausstellungsbereich
Für Workshops und Seminare der Ausstellenden stehen Räumlichkeiten/Zelte für Workshops inkl. technischer Grundausstattung zur Verfügung. Zeitslots können bei der Betreuung des Fachprogramms bis spätestens 31.03.2025 gebucht werden. Sollten mehr Buchungen eingehen als Slots verfügbar sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.
Standpartys innerhalb der Standflächen der Ausstellenden sind bis zum 06.06.2025 schriftlich unter Angabe von Konzept und Ablauf bei der Ausstellenden-Betreuung anzumelden.
Standpartys sind nur am ersten Ausstellungstag und maximal bis 22.00 Uhr zulässig. Danach ist das Ausstellungsgelände unverzüglich zu verlassen. Auf die Beachtung der Hausordnung (Punkt 21) und alle weiteren Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere auf die Bestimmungen zur Abgabe von Speisen und Getränken (Punkt 15), wird verwiesen. Alle angebotenen Snacks und Getränke einschließlich Wasser müssen bio-zertifiziert sein. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann der/die Ausstellende mit einer Gebühr von bis zu 1.000 € belangt werden.
17. Standflächen mit Demonstrationsparzellen
Bei der Vorbereitung und Pflege der Demonstrationsparzellen dürfen nur Betriebsmittel der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau eingesetzt werden.
Flächen für Demonstrationsparzellen stehen ab Ende August 2024 zur Verfügung. Die Standflächen sind in der Regel gepflügt. Das Anlegen der Demonstrationsparzellen ist mit der Ausstellenden-Betreuung und der Versuchstechnik abzustimmen. Beiden ist die Standplanung in Form einer Skizze mitzuteilen, unabhängig davon, ob die Dienstleistung Versuchstechnik in Anspruch genommen wird. Die Standplanung ist nach Bestätigung der Anmeldung bei der FiBL Projekte GmbH einzureichen.
Zu den benachbarten Standflächen sowie zwischen den Versuchsparzellen ist genügend Platz zur maschinellen Bearbeitung (mind. 0,5 m an allen Seiten) sowie ausreichend Platz für die Wegeführung und den Aufbau von Zeltbauten etc. einzuplanen. Mindestens 35 % der Netto-Fläche müssen mit Demonstrationsparzellen bestellt sein (bei 400 m² = 126 m², bei 800 m² = 259 m², bei 1.200 m² = 392 m²).
Ein Plan, der die Verteilung der Standflächen mit Demonstrationsparzellen zeigt, wird im August 2024 zur Verfügung gestellt.
Nach der Veranstaltung werden die Pflanzenbestände in den Boden eingearbeitet.
18. Dienstleistungen Versuchstechnik
Für das Anlegen der Demonstrationsparzellen bietet die FiBL Projekte GmbH Dienstleistungen an, die Ausstellende gegen Gebühr in Anspruch nehmen können.
Vom Ausstellenden müssen Saatgut und Betriebsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Lieferung muss ein Lieferschein beiliegen, welcher als Nachweis dient.
Die Adresse für die Anlieferung von Saatgut und Betriebsmitteln sowie die Kontaktdaten der Versuchstechnik und einzuhaltende Fristen erhalten Ausstellende mit Demonstrationsparzellen per E‑Mail.
Die Ausstellenden haben keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten an bestimmten Tagen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen durchgeführt, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich. Die FiBL Projekte GmbH haftet nicht für witterungsbedingte Verzögerungen oder Ausfälle (z. B. bei zu hoher Feuchtigkeit auf den Flächen für eine Aussaat).
Die Kosten für die Versuchstechnik werden von der FiBL Projekte GmbH nach Arbeitsumfang in Rechnung gestellt.
Preise Versuchstechnik
Vorbereitung, Aussaat und Pflege der Parzellen, Abstimmungen mit den Ausstellenden | 72,00 € pro Std. |
Schlepper inkl. Diesel | 60,00 € pro Std. |
Anbaugeräte | 30,00 € pro Std. |
Spezialgeräte (z.B. Fräse, Parzellendrillmaschine) | 72,00 € pro Std. |
Rasen mähen inkl. Gerät | 85,00 € pro Std. |
Rasensaatgut | 5,50 € pro kg |
Bewässerung | 6,00 € pro m³ |
Fotodokumentation des Arbeitsfortschritts | 150,00 € pro Termin |
19. Ausstellerausweise
Alle Ausstellenden erhalten entsprechend der Größe der Standfläche kostenfreie Ausstellerausweise.
Standfläche | Anzahl kostenfreie Ausstellerausweise |
Bis einschließlich 50 m² | 4 Ausweise |
51–100 m² | 6 Ausweise |
101–300 m² | 8 Ausweise |
301 m² und mehr | 10 Ausweise |
Mitausstellende | 3 Ausweise |
Diese und weitere, kostenpflichtige Ausstellerausweise können ab April 2025 auf www.oeko-feldtage.de bestellt werden.
20. Wasser- und Umweltschutz
Das Grundwasser im Umfeld der Wassergut Canitz GmbH ist als Trinkwasser geeignet und dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Leipzig. Die Trinkwasseraufbereitung erfolgt weitgehend auf natürliche Weise.
Das Ausstellungsgelände der Öko-Feldtage 2025 befindet sich überwiegend in der Trinkwasserschutzzone III A. Daher sind folgende Nutzungseinschränkungen zu beachten:
- Das Rauchen ist aus Gründen des Wasserschutzes ausdrücklich nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche gestattet. Tabak- und Zigarettenrückstände sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Der Einsatz von Betriebsmitteln auf Praxisflächen und auf Ausstellungsflächen mit Demonstrationsparzellen ist unbedingt vorab mit der Wassergut Canitz GmbH und der Versuchstechnik abzuklären.
- Die Anwendung von Gülle und Gärresten ist nicht gestattet. Kompost und Stalldung darf in Abstimmung mit der Versuchstechnik eingesetzt werden.
- Es dürfen nur Maschinen und Geräte im technisch einwandfreien Zustand zum Einsatz kommen. Alle Maschinen und Geräte sind täglich auf Dichtheit zu prüfen.
- Das Waschen/Reinigen und Betanken von Geräten bzw. Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze ist untersagt.
Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, weist die FiBL Projekte GmbH auf folgende weitere Maßnahmen/Angebote hin:
- Abfallvermeidung
- Mülltrennung
- Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Reinigungsarbeiten mit biologisch abbaubaren Mitteln
Die Ausstellenden werden angehalten, möglichst wenig Abfall zu produzieren sowie wiederverwendbare und umweltverträgliche Materialien und Give aways einzusetzen.
21. Hausordnung
Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung Erwachsener betreten.
Das Mitbringen von Tieren ist nur zu Ausstellungszwecken nach vorheriger Anmeldung bei der Veranstalterin gestattet.
Das Aufstellen und Verteilen von Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche sowie der Direktverkauf von Produkten sind untersagt.
Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
Bild- und Tonaufnahmen von fremden Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellenden. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab bei der Leitung Kommunikation der FiBL Projekte GmbH beantragt und von dieser genehmigt werden.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Veranstalterin behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder die Abläufe der Veranstaltung stören, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
22. Sicherheit
Den Anordnungen der FiBL Projekte GmbH und des beauftragten Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen.
Für Ausstellende und Dienstleister gelten insbesondere die Technischen Richtlinien. Sie beziehen sich im Besonderen auf die Standbauplanung, Standsicherheit und Absicherung von Ausstellungsflächen und ‑gegenständen, Logistik, Verkehr, Brandschutz und Entsorgung.
Die Technischen Richtlinien und die Baustellenordnung sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.
23. Auf- und Abbau
Anlieferungen von Materialien, die im Materiallager zwischengelagert werden, sind ab 05.06.2025 möglich und müssen der FiBL Projekte GmbH gemeldet werden. Die Kosten für die Einlagerung werden den Ausstellenden im Frühjahr 2025 mitgeteilt. Es stehen nur begrenzt Lagerkapazitäten zur Verfügung. Sofern bei Anlieferung kein/e Vertreter*in der/des Ausstellenden vor Ort ist, dürfen Mitarbeitende der FiBL Projekte GmbH bzw. der Wassergut Canitz GmbH die Ware entgegennehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. FiBL Projekte GmbH und Wassergut Canitz GmbH haften nicht für angelieferte oder gelagerte Gegenstände.
Die Anlieferung von Maschinen und weiterer Standausstattung mit Fahrzeugen über 3,5 t darf nur am Donnerstag und Freitag, 12.–13.06.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag, 14.06.2025 und Montag, 16.06.2025 jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr erfolgen. Die Veranstalterin stellt bei Bedarf Verladehilfen (Rad- bzw. Teleskoplader bis max. 6 t Tragkraft, Stapler, Schlepper, z. T. mit Dreipunkt-Adapter) zur Verfügung.
Auf den Standflächen im Außenbereich und in der Halle kann am Montag, 16.06.2025 und Dienstag, 17.06.2025 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr aufgebaut werden. Abladehilfen durch die Veranstalterin sind nur am Montag, 16.06.2025 möglich.
Am 17.06.2025 ist die Zufahrt zum Gelände nur gegen die Zahlung einer Kaution möglich. Alle Fahrzeuge müssen das Gelände bis spätestens 20.00 Uhr verlassen haben.
Der Abbau darf am 19.06.2025 frühestens ab 18.00 Uhr erfolgen. Fahrzeuge dürfen das Gelände frühestens ab 19.00 Uhr befahren. Verladehilfen durch die Veranstalterin sind am Freitag, 20.06.2025 und Samstag, 21.06.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich.
Alle Anlieferungen und Abholungen von Maschinen und weiterer Standausstattung mit Fahrzeugen über 3,5 t oder mit benötigter Verladehilfe müssen bei der FiBL Projekte GmbH vorab angemeldet werden. Die Einfahrt ist nur mit einem gültigen Einfahrtschein möglich, der nach Anmeldung von der FiBL Projekte GmbH ausgestellt wird. Für die Be- und Entladung steht eine zentrale Logistikfläche zur Verfügung. Insbesondere am 16.06. und 20.06.2025 müssen Wartezeiten einkalkuliert werden.
Beim Befahren des Ausstellungsgeländes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und ggf. Fahrtrichtungsbeschränkungen. Weitere Bestimmungen sind den Technischen Richtlinien zu entnehmen.
Während der Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge von Ausstellenden das Gelände befahren.
24. Abfallentsorgung, Reinigung
Für die Reinigung der Standfläche und Entsorgung von Abfällen sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Einzelheiten sind in den Technischen Richtlinien geregelt. Auf dem Gelände befinden sich an zentraler Stelle Entsorgungsmöglichkeiten.
Die FiBL Projekte GmbH hält nur die allgemeinen Flächen und Wege sauber.
25. Höhere Gewalt
Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, ohne dass die Ausstellenden berechtigt sind, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder Ersatzansprüche zu stellen. Die Standmieten sowie alle von den Ausstellenden zu tragenden Kosten sind in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche der Ausstellenden sind ausgeschlossen.
26. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform
Alle Wünsche der Ausstellenden stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern. Die Ausstellenden haben dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Die Ausstellenden müssen alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend machen, ansonsten verfallen sie. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
27. Haftung, Versicherung
Die FiBL Projekte GmbH haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung der FiBL Projekte GmbH ausgeschlossen.
Die FiBL Projekte GmbH schließt keine Haftpflicht‑, Feuer‑, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen für ausgestellte Maschinen und andere Ausstellungstücke ab. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenständen.
Die Ausstellenden haften für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, Beauftragten oder durch Ausstellungsgegenstände entstehen. Ausstellenden wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen.
Eine allgemeine Bewachung des Geländes durch die FiBL Projekte GmbH wird sichergestellt. Die Bewachung von Standflächen und Exponaten obliegt den Ausstellenden.
28. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der FiBL Projekte GmbH ist jedoch vorbehalten, Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem die Ausstellenden ihren Sitz haben.