Anlage zu den Teilnahmebedingungen Öko-Feldtage 2025 – Maschinenvorführungen

1.    Vertragsgrundlage

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist Ver­trags­part­ne­rin der Aus­stel­len­den. Als Bestand­tei­le des Ver­tra­ges gel­ten das Anmel­de­for­mu­lar zur Aus­stel­lung sowie die Teilnahmebedingun­gen inkl. die­ser Anla­ge zu Maschi­nen­vor­füh­run­gen. Die Aus­stel­len­den erken­nen die Teil­nah­me­be­din­gun­gen und die Anla­ge mit Absen­den des Anmel­de­for­mu­lars rechts­ver­bind­lich an.

2.    Spezifikation nach Themenblöcken

Ziel der Maschi­nen­vor­füh­rung ist es, den Besucher*innen Land­tech­nik vor­zu­füh­ren, die für den Öko­land­bau rele­vant ist. Bei den Öko-Feld­ta­gen 2025 wer­den Maschinen­vorführungen zu den The­men Boden­be­ar­bei­tung, Strie­geln, Hacken und Fut­ter­ber­gung ange­bo­ten. Für jeden The­men­block gibt es eine defi­nier­te Grö­ße der Vor­führ­flä­che, wel­che die Ober­gren­ze für die Betei­li­gung defi­niert (je The­ma maxi­mal 6–8 Maschinen).

Bodenbearbeitung/Luzerneumbruch

  • Maxi­ma­le Arbeits­brei­te: 7,50 m
  • Kul­tur: Luzer­ne­gras (Umbruch)
  • Ziel: Es sol­len Lösun­gen zum Ein­satz kom­men, die in der Lage sind, eine ultraf­la­che Boden­be­ar­bei­tung (ganz­flä­chi­ger Schnitt auf dem gan­zen Hori­zont bei nur 2–3 cm Arbeits­tie­fe) durchzuführen.

Strie­gel

  • Maxi­ma­le Arbeits­brei­te: 12,0 m
  • Kul­tur: Zucker­rü­ben, ggf. Soja (12-rei­hig gesät, 50 cm Reihenabstand)
  • Ziel: Es sol­len ins­be­son­de­re Strie­gel-Neu­ent­wick­lun­gen zum Ein­satz kommen.

Hacken zwi­schen den Reihen

  • Maxi­ma­le Arbeits­brei­te: 6,0 m
  • Kul­tur: Zucker­rü­ben, ggf. Soja (12-rei­hig gesät; 50 cm Reihenabstand)
  • Ziel: Es soll Hack­tech­nik für das Hacken zwi­schen den Rei­hen zum Ein­satz kom­men, wobei ins­be­son­de­re Neu- bzw. Wei­ter­ent­wick­lun­gen gezeigt wer­den sollen.

Hacken inner­halb der Reihe

  • Maxi­ma­le Arbeits­brei­te: 6,0 m
  • Kul­tur: Zucker­rü­ben (12-rei­hig gesät; 50 cm Rei­hen­ab­stand; Abstand der Pflan­zen inner­halb der Rei­he ca. 20 cm)
  • Ziel: Es soll Hack­tech­nik gezeigt wer­den, die auf ein akti­ves Hacken inner­halb der Rei­he (in-row-wee­d­ing) aus­ge­legt ist.

Fut­ter­ber­gung

  • Maxi­ma­le Arbeits­brei­te: 9,0 m
  • Kul­tur: Luzer­ne­gras
  • Ziel: Es soll Mäh­tech­nik gezeigt wer­den, die in beson­de­rem Maße auf eine qua­li­täts­er­hal­ten­de und zugleich nütz­lings­scho­nen­de Tech­nik aus­ge­rich­tet ist. Ggf. kön­nen wei­te­re Fut­ter­ern­te­ver­fah­ren gezeigt wer­den, die die­sen Kri­te­ri­en entsprechen.

Hin­weis: Die Ver­an­stal­te­rin behält sich das Recht vor, ein­zel­ne zur Maschinen­vorführung ange­mel­de­te Maschi­nen abzu­leh­nen, wenn sie der Auf­fas­sung ist, dass eine ange­mel­de­te Maschi­ne die vor­ge­ge­be­ne Ziel­set­zung nicht oder nur ein­ge­schränkt erfüllt.

3.    Anmeldung und Zulassung

Die ver­bind­li­che Bestel­lung erfolgt durch den Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH (Anmel­dung als Ausstellende*r). Mit der Bestä­ti­gung der FiBL Pro­jek­te GmbH kommt der Miet­ver­trag zustan­de. Aus­stel­len­de mit Flä­chen im Außen­be­reich erhal­ten die Bestä­ti­gung der Vor­füh­rung sowie ihre Stand­zu­wei­sung im Febru­ar 2025. Die Anzahl der vor­füh­ren­den Maschi­nen ist begrenzt. Die Ver­an­stal­te­rin behält sich daher vor, Maschi­nen nicht zur Vor­füh­rung zuzulassen.

Sind bis zum Anmel­de­schluss mehr Maschi­nen für einen The­men­block ange­mel­det als Plät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen, behält sich die Ver­an­stal­te­rin das Recht vor, die Plät­ze nach der zeit­li­chen Rei­hen­fol­ge der ein­ge­gan­ge­nen Anmel­dun­gen zu vergeben.

Die Maschi­nen­vor­füh­run­gen erfol­gen in enger Abspra­che mit der FiBL Pro­jek­te GmbH. Jede Vor­füh­rung muss ange­mel­det und geneh­migt wer­den. Für die Vor­füh­run­gen ist die in Abschnitt 10 der Teil­nah­me­be­din­gun­gen gekenn­zeich­ne­te Flä­che vor­ge­se­hen. Vor­füh­run­gen kön­nen nur in Ver­bin­dung mit der Anmie­tung einer Flä­che im Außen­be­reich (min. 50 m²) statt­fin­den. Vor­ge­führ­te Maschi­nen müs­sen außer­halb der Vor­füh­rung auf die­ser Flä­che abge­stellt wer­den. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te bei Ihrer Stand­pla­nung. Bit­te brin­gen Sie einen eige­nen Schlep­per und Fahrer*in für die Vor­füh­run­gen mit.

4.    Flächen und Ablauf

Die Maschi­nen­vor­füh­run­gen dür­fen aus­schließ­lich auf der dafür vor­ge­se­he­nen Flä­che statt­fin­den. Die­se Flä­che befin­det sich im Ver­an­stal­tungs­ge­län­de öst­lich der Staats­stra­ße S 11 (sie­he Abschnitt 10 der Teil­nah­me­be­din­gun­gen). Auf die­ser Flä­che ist jeweils eine Bahn pro Maschi­ne und Tag vor­ge­se­hen. Zur Ein­stel­lung der Maschi­nen wer­den geson­der­te Ein­stell­flä­chen zur Ver­fü­gung gestellt, die der Kon­trol­le der Maschi­nen­ein­stel­lung die­nen. Wird gera­de nicht vor­ge­führt, steht die Maschi­ne auf der gebuch­ten Stand­flä­che. Je nach Wit­te­rungs­be­din­gun­gen und Ver­an­stal­tungs­ab­lauf kön­nen die Zei­ten variieren.

Für die Mode­ra­ti­on und Akti­vie­rung der Maschi­ne sind maxi­mal fünf Minu­ten vor­ge­se­hen. Die Maschi­nen wer­den durch eine(n) Fachmoderator*in vor­ge­stellt. Fül­len Sie hier­für bit­te bis 01.05.2025 das Daten­blatt aus, wel­ches ab Febru­ar 2025 auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de zur Ver­fü­gung gestellt wird.

Die Ver­an­stal­te­rin weist dar­auf hin, dass kei­ne Vor­führ­schlep­per durch die Ver­an­stal­te­rin zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Es liegt in der allei­ni­gen Ver­ant­wor­tung der vor­füh­ren­den Fir­ma, selbst einen Vor­führ­schlep­per zu organisieren.

5.    Witterungsbedingungen, Absage

Für den Fall, dass die Wet­ter­be­din­gun­gen eine Vor­füh­rung der Maschi­nen nicht zulas­sen, kann die FiBL Pro­jek­te GmbH die­se absa­gen. Grün­de hier­für kön­nen u. a. das nicht ord­nungs­ge­mä­ße Arbei­ten der Maschi­ne sowie eine nach­hal­ti­ge Schä­di­gung des Stand­orts sein. Die Ent­schei­dung hier­über wird am jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­tag vor Beginn der Ver­an­stal­tung unter Ein­be­zie­hung der Maschinenvorführer*innen getrof­fen. Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist nicht ver­pflich­tet, die Vor­führ­ge­bühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.

6.    Sicherheit

Es ist erfor­der­lich, dass die vor­füh­ren­den Unter­neh­men eine Per­son benen­nen, die für die Sicher­heit ver­ant­wort­lich ist. Die­se muss wäh­rend der gesam­ten Veranstaltungs­dauer vor Ort anwe­send und erreich­bar sein und hat für die Ein­hal­tung der Sicher­heitsgrundsätze zu sor­gen. Eine etwa­ige Umbe­nen­nung die­ser Zustän­dig­keit ist nur bis zur Sicher­heits-Ein­wei­sung mög­lich und muss der FiBL Pro­jek­te GmbH schrift­lich mit­ge­teilt werden.

Die zen­tra­le Ein­wei­sung für Sicher­heit fin­det am Diens­tag, 17.06.2025 um 14.00 Uhr auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de statt. Anwe­sen­heits­pflicht besteht für alle Per­so­nen, die die Aus­stel­len­den gegen­über der FiBL Pro­jek­te GmbH als „ver­ant­wort­li­che Per­son für die Sicher­heit“ benannt haben, sowie für alle Fahrer*innen der Maschinengespanne.

Alle Maschi­nen­vor­füh­run­gen im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge müs­sen so durch­ge­führt wer­den, dass eine Gefähr­dung von Per­so­nen und Sach­wer­ten aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Alle ein­ge­setz­ten Maschi­nen müs­sen den zugrun­de­lie­gen­den Richt­li­ni­en und Geset­zen ent­spre­chen und über eine CE-Kenn­zeich­nung ver­fü­gen. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, jeder­zeit eine Maschi­nen­vor­füh­rung zu unter­bre­chen oder zu unter­sa­gen, wenn Sicher­heits­be­stim­mun­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den oder wenn es die Situa­ti­on erfordert.

Alle Fahrer*innen, die im Rah­men der Maschi­nen­vor­füh­rung tätig sind, müs­sen über die not­wen­di­ge Fahr­erlaub­nis ver­fü­gen und ein umsich­ti­ges und sicher­heits­ge­rech­tes Ver­hal­ten gewäh­ren. Alle Fahrer*innen sind von den Aus­stel­len­den in die Bedie­nung des Vor­führ­ge­spanns ein­zu­wei­sen. Für alle Fahrer*innen gilt wäh­rend der Ver­an­stal­tung die Null-Pro­mil­le-Regel. Alle Fahrer*innen wer­den regis­triert und erhal­ten vor Ort eine grund­sätz­li­che Sicher­heits­ein­wei­sung. Die Geschwin­dig­keit darf für die Besucher*innen kei­ne poten­zi­el­le Gefähr­dung darstellen.

Bei Fahr­ten von der Maschi­nen­ab­stell­flä­che zum Par­cours gilt Schritt­ge­schwin­dig­keit. Die Vor­führ­flä­che wird durch die FiBL Pro­jek­te GmbH optisch abge­grenzt, sodass die Besucher*innen erken­nen, dass sie den Vor­führ­be­reich betre­ten. Bei einer beson­de­ren Gefähr­dung, die gerä­te- bzw. situa­ti­ons­be­dingt gege­ben sein kann, haben die Aus­stel­len­den durch spe­zi­fi­sche Sicher­heits­maß­nah­men Rech­nung zu tragen.

Die Siche­rung der Maschi­ne im Rah­men der Vor­füh­rung wie auf der Stand­flä­che ist Sache der Aus­stel­len­den. Die FiBL Pro­jek­te GmbH schließt kei­ne Haftpflicht‑, Feuer‑, Dieb­stahl- oder sons­ti­ge Ver­si­che­run­gen für die ange­mel­de­ten Maschi­nen ab. Kos­ten für den An- und Abtrans­port der Maschi­nen wer­den von der FiBL Pro­jek­te GmbH nicht über­nom­men. Die FiBL Pro­jek­te GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung bei Ver­lust der von den Aus­stel­len­den ein­ge­brach­ten Maschi­nen, Ein­rich­tun­gen, Auf­bau­ten oder sons­ti­gen Wert­ge­gen­stän­de. Für die Sicher­heit wäh­rend der Vor­füh­run­gen stellt die FiBL Pro­jek­te GmbH das Sicherheitspersonal.

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