Teilnahmebedingungen Gastronomie Öko-Feldtage 2025

1.    Veranstaltet durch

FiBL Projekte GmbH
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 7137 699–0
Fax +49 69 71 37699–9
info.deutschland@fibl.org
www.fibl.org
Geschäftsführer: Dr. Robert Hermanowski

2.    Vertragsgrundlage

Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartnerin der Gastronomie-Anbietenden. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmeldeformular sowie diese Teilnahmebedingungen.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und die Gastronomen fristlos von der Veranstaltung ausschließen.

3.    Datenverarbeitung

Mit dem Absenden der Anmeldung stimmen die Gastronomie-Anbietenden der Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten im Rahmen der Öko-Feldtage durch die FiBL Projekte GmbH zu. Die Daten werden, sofern notwendig, an Unterauftragnehmenden (u. a. Mitveranstaltende, Ausstellende) weitergegeben. Die FiBL Projekte GmbH hat vertragliche Vereinbarungen mit diesen Unterauftragnehmenden, in denen sich diese dazu verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Zustimmung hierzu kann jederzeit fristlos widerrufen werden.

4.    Ort, Dauer, Öffnungszeiten

Die Öko-Feldtage finden am Mittwoch, 18.06.2025 und Donnerstag, 19.06.2025 auf dem Gelände der Wassergut Canitz GmbH in 04808 Thallwitz/Wasewitz statt. Öffnungszeiten für Ausstellende sind von 7.00 bis 20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Am 18.06.2025 findet eine Abendveranstaltung statt (Gastronomie an der Bühne bis 22 Uhr).

5.    Zulassungsvoraussetzungen

Bio-Zertifizierung

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich berechtigten Gastronomie-Anbietenden erlaubt. Alle angebotenen Speisen und Getränke einschließlich Wasser müssen aus kontrolliert biologischem Landbau stammen. Hierfür ist eine Bio-Zertifizierung vorzuweisen. Es gilt die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (AHVV).

Geschirr

Die Verwendung von Geschirr und offenen Trinkgefäßen aus Glas oder Porzellan ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Dies dient der Vermeidung von Scherben o.ä. in landwirtschaftlichen Flächen, die nach der Veranstaltung zur Lebensmittelproduktion/ als Weideflächen genutzt werden.

Die FiBL Projekte GmbH empfiehlt vorzugsweise Mehrweggeschirr oder Einweggeschirr aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden. Einweggeschirr aus nicht nachwachsenden Rohstoffen ist nicht gestattet. Dies dient der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien von Veranstaltungen.

Lebensmittelhygiene

Es gelten die Vorgaben der Lebensmittelhygieneüberwachung Landkreis Leipzig aus dem „Merkblatt über Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln auf Märkten, Volks- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen“. Das entsprechende Merkblatt können Sie am Anfang der Seite als pdf herunterladen.

Rechtliche Vorschriften wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Getränkeschankanlagen-Verordnung und das Jugendschutzgesetz sind zu beachten.

6.    Anmeldung und Fristen

Das ausgefüllte Anmeldeformular gilt als Antrag auf Zulassung. Darin werden die Abmessungen der Standfläche (inkl. Fläche für z.B. Kühlanhänger), das gastronomische Angebot (Speisen/Getränke) und die benötigten technischen Voraussetzungen (Stromanschluss usw.) angegeben.

Anmeldeschluss ist der 28.02.2025.

Anmeldungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Flächen zur Verfügung stehen.

Die Standzuweisungen erfolgen ab März 2025.

7.    Gastronomieflächen

Alle Gastronomieflächen sind im Außenbereich verortet. Die Bereiche für den Verzehr von Speisen und Getränken werden von der Veranstalterin gestellt und ausgestattet (Tische, Bänke, Verschattung, Abfallstationen).

8.    Konditionen

Anmeldegebühren:

  • Pro Verkaufsstand: 150 €
  • Pro Lagerfläche (z.B. Kühlhänger): 5 €/m²

Stromanschlüsse:

  • 230 V Schuko (max. 2 kW/10A): 75 €
  • 400 V, CEE 16A (max. 10 kW): 125 €
  • 400 V, CEE 32A (max. 20 kW): 175 €

9.    Zahlungsbedingungen

Die Anmeldegebühren und Stromanschlüsse werden im Vorfeld der Veranstaltung in Rechnung gestellt (im Frühjahr 2025). Die Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für die FiBL Projekte GmbH kostenfrei und in Euro zu begleichen.

10. Rücktritt, Stornierungsgebühren

Treten Gastronomie-Anbietende nach dem 31.03.2025 von ihrem durch den Veranstalter zugesagten Angebot zurück, werden 50 % der Anmeldegebühr fällig.

11. Wasser- und Umweltschutz

Das Grundwasser im Umfeld der Wassergut Canitz GmbH ist als Trinkwasser geeignet und dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Leipzig.

Das Ausstellungsgelände der Öko-Feldtage 2025 befindet sich in der Wasserschutzzone III A. Daher sind folgende Nutzungseinschränkungen zu beachten:

  • Das Entsorgen von Abwässern aus der Gastronomie ist ausschließlich an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
  • Das Rauchen ist aus Gründen des Wasserschutzes ausdrücklich nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche gestattet. Tabak- und Zigarettenrückstände sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  • Es dürfen nur Maschinen und Geräte im technisch einwandfreien Zustand zum Einsatz kommen. Alle Maschinen und Geräte sind täglich auf Dichtigkeit zu prüfen.

Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, weist die FiBL Projekte GmbH auf folgende weitere zu ergreifende Maßnahmen hin:

  • Das Entstehen von Abfällen ist so weit wie möglich zu vermeiden.
  • Entstandene Abfälle sind sortenrein zu trennen (Papier/Pappe, Restmüll, Speisereste).
  • Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien
  • Reinigungsarbeiten mit biologisch abbaubaren Mitteln

12. Sicherheit

Den Anordnungen der FiBL Projekte GmbH und des beauftragten Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen.

Für Gastronomiebetriebe und Dienstleistende gelten insbesondere die Technischen Richtlinien. Sie beziehen sich im Besonderen auf die Standbauplanung, Standsicherheit und Absicherung von Gastronomieeinrichtungen, Logistik, Verkehr, Brandschutz und Entsorgung.

Die Technischen Richtlinien und die Baustellenordnung sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.

13. Technische Ausstattung

Verwendung Gas/Flüssigtreibstoff

Gasbetriebene Geräte dürfen nach den geltenden Sicherheitsstandards und in Rücksprache mit der FiBL Projekte GmbH verwendet werden. Die Veranstalterin behält sich die technische Überprüfung der verwendeten Geräte vor.

Die Verwendung von Flüssigtreibstoff ist untersagt.

Wasser

Ein Trinkwasserzugang für die Gastronomie wird gewährleistet. Für die Abwässer der Gastronomie werden Sammelstellen eingerichtet.

14. Auf- und Abbau

Auf den Standflächen der Gastronomie-Anbietenden kann am Montag, 16.06.2025 und Dienstag, 17.06.2025 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr aufgebaut werden.

Der Abbau darf am 19.06.2025 frühestens ab 18.00 Uhr erfolgen. Fahrzeuge dürfen das Gelände frühestens ab 19.00 Uhr befahren.

An den Ausstellungstagen 18.06.-19.06.2025 dürfen Fahrzeuge mit Frischwarenlieferungen für die Gastronomie das Gelände nur zwischen 7.00 und 8.00 Uhr befahren.

Beim Befahren des Ausstellungsgeländes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und ggf. Fahrtrichtungsbeschränkungen.
Weitere Bestimmungen sind den Technischen Richtlinien zu entnehmen.

15. Abfallentsorgung, Reinigung

Für die Reinigung der Standfläche und Entsorgung von Abfällen sind die Gastronomie- Anbietenden selbst verantwortlich. Auf dem Gelände befinden sich an zentraler Stelle Entsorgungsmöglichkeiten.

Die FiBL Projekte GmbH hält nur die Verzehrflächen und allgemeinen Wege sauber.

16. Hausordnung

Wir verweisen auf die Hausordnung.

17. Höhere Gewalt

Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, ohne dass die Gastronomen berechtigt sind, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder Ersatzansprüche zu stellen. Die Standmieten sowie alle von den Gastronomen zu tragenden Kosten sind in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

18. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform

Alle Wünsche der Gastronomie-Anbietenden stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern. Die Gastronomie-Anbietenden haben dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.

Die Gastronomie-Anbietenden müssen alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend machen, ansonsten verfallen sie. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

19. Haftung, Versicherung

Die FiBL Projekte GmbH haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung der FiBL Projekte GmbH ausgeschlossen.

Die FiBL Projekte GmbH schließt keine Haftpflicht‑, Feuer‑, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen für Standausstattungen ab. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenständen.

Die Gastronomiebetriebe haften für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, Beauftragten oder durch Gastronomieeinrichtungen entstehen. Es wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen.

Eine allgemeine Bewachung des Geländes durch die FiBL Projekte GmbH wird sichergestellt.

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der FiBL Projekte GmbH ist jedoch vorbehalten, Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem die Gastronomen ihren Sitz haben.

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