Teilnahmebedingungen Gastronomie Öko-Feldtage 2025

1.    Veranstaltet durch

FiBL Pro­jek­te GmbH
Kas­se­ler Stra­ße 1a
60486 Frank­furt am Main, Deutschland
Tele­fon +49 69 7137 699–0
Fax +49 69 71 37699–9
info.​deutschland@​fibl.​org
www​.fibl​.org
Geschäfts­füh­rer: Dr. Robert Hermanowski

2.    Vertragsgrundlage

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist Ver­trags­part­ne­rin der Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den. Als Bestand­tei­le des Ver­tra­ges gel­ten das Anmel­de­for­mu­lar sowie die­se Teilnahmebedingungen.

Zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen gegen Ver­trags­be­stand­tei­le kann die FiBL Pro­jek­te GmbH geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen und die Gas­tro­no­men frist­los von der Ver­an­stal­tung ausschließen.

3.    Datenverarbeitung

Mit dem Absen­den der Anmel­dung stim­men die Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den der Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung der erho­be­nen Daten im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge durch die FiBL Pro­jek­te GmbH zu. Die Daten wer­den, sofern not­wen­dig, an Unter­auf­trag­neh­men­den (u. a. Mit­ver­an­stal­ten­de, Aus­stel­len­de) wei­ter­ge­ge­ben. Die FiBL Pro­jek­te GmbH hat ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen mit die­sen Unter­auf­trag­neh­men­den, in denen sich die­se dazu ver­pflich­ten, die Daten nicht an Drit­te wei­ter­zu­lei­ten. Die Zustim­mung hier­zu kann jeder­zeit frist­los wider­ru­fen werden.

4.    Ort, Dauer, Öffnungszeiten

Die Öko-Feld­ta­ge fin­den am Mitt­woch, 18.06.2025 und Don­ners­tag, 19.06.2025 auf dem Gelän­de der Was­ser­gut Canitz GmbH in 04808 Thallwitz/Wasewitz statt. Öff­nungs­zei­ten für Aus­stel­len­de sind von 7.00 bis 20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Am 18.06.2025 fin­det eine Abend­ver­an­stal­tung statt (Gas­tro­no­mie an der Büh­ne bis 22 Uhr).

5.    Zulassungsvoraussetzungen

Bio-Zer­ti­fi­zie­rung

Der Ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken ist aus­schließ­lich berech­tig­ten Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den erlaubt. Alle ange­bo­te­nen Spei­sen und Geträn­ke ein­schließ­lich Was­ser müs­sen aus kon­trol­liert bio­lo­gi­schem Land­bau stam­men. Hier­für ist eine Bio-Zer­ti­fi­zie­rung vor­zu­wei­sen. Es gilt die Bio-Außer-Haus-Ver­pfle­gungs-Ver­ord­nung (AHVV).

Geschirr

Die Ver­wen­dung von Geschirr und offe­nen Trink­ge­fä­ßen aus Glas oder Por­zel­lan ist auf dem gesam­ten Gelän­de nicht gestat­tet. Dies dient der Ver­mei­dung von Scher­ben o.ä. in land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen, die nach der Ver­an­stal­tung zur Lebensmittelproduktion/ als Wei­de­flä­chen genutzt werden.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH emp­fiehlt vor­zugs­wei­se Mehr­weg­ge­schirr oder Ein­weg­ge­schirr aus nach­wach­sen­den Roh­stof­fen zu ver­wen­den. Ein­weg­ge­schirr aus nicht nach­wach­sen­den Roh­stof­fen ist nicht gestat­tet. Dies dient der Ein­hal­tung von Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en von Veranstaltungen.

Lebens­mit­tel­hy­gie­ne

Es gel­ten die Vor­ga­ben der Lebens­mit­tel­hy­gie­ne­über­wa­chung Land­kreis Leip­zig aus dem „Merk­blatt über Her­stel­lung und Abga­be von Lebens­mit­teln auf Märk­ten, Volks- und Stra­ßen­fes­ten oder ähn­li­chen Ver­an­stal­tun­gen“. Das ent­spre­chen­de Merk­blatt kön­nen Sie am Anfang der Sei­te als pdf herunterladen.

Recht­li­che Vor­schrif­ten wie die Lebens­mit­tel­hy­gie­ne-Ver­ord­nung, die Geträn­ke­schank­an­la­gen-Ver­ord­nung und das Jugend­schutz­ge­setz sind zu beachten.

6.    Anmeldung und Fristen

Das aus­ge­füll­te Anmel­de­for­mu­lar gilt als Antrag auf Zulas­sung. Dar­in wer­den die Abmes­sun­gen der Stand­flä­che (inkl. Flä­che für z.B. Kühl­an­hän­ger), das gas­tro­no­mi­sche Ange­bot (Speisen/Getränke) und die benö­tig­ten tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen (Strom­an­schluss usw.) angegeben.

Anmel­de­schluss ist der 28.02.2025.

Anmel­dun­gen, die nach die­sen Fris­ten ein­ge­hen, kön­nen nur dann berück­sich­tigt wer­den, wenn noch freie Flä­chen zur Ver­fü­gung stehen.

Die Stand­zu­wei­sun­gen erfol­gen ab März 2025.

7.    Gastronomieflächen

Alle Gas­tro­no­mie­flä­chen sind im Außen­be­reich ver­or­tet. Die Berei­che für den Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken wer­den von der Ver­an­stal­te­rin gestellt und aus­ge­stat­tet (Tische, Bän­ke, Ver­schat­tung, Abfallstationen).

8.    Konditionen

Anmel­de­ge­büh­ren:

  • Pro Ver­kaufs­stand: 150 €
  • Pro Lager­flä­che (z.B. Kühl­hän­ger): 5 €/m²

Strom­an­schlüs­se:

  • 230 V Schu­ko (max. 2 kW/10A): 75 €
  • 400 V, CEE 16A (max. 10 kW): 125 €
  • 400 V, CEE 32A (max. 20 kW): 175 €

9.    Zahlungsbedingungen

Die Anmel­de­ge­büh­ren und Strom­an­schlüs­se wer­den im Vor­feld der Ver­an­stal­tung in Rech­nung gestellt (im Früh­jahr 2025). Die Rech­nun­gen sind, sofern auf der Rech­nung nicht anders ange­ge­ben, inner­halb von 14 Tagen ohne Skon­to zahl­bar. Sämt­li­che Zah­lun­gen sind unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer für die FiBL Pro­jek­te GmbH kos­ten­frei und in Euro zu begleichen.

10. Rücktritt, Stornierungsgebühren

Tre­ten Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­de nach dem 31.03.2025 von ihrem durch den Ver­an­stal­ter zuge­sag­ten Ange­bot zurück, wer­den 50 % der Anmel­de­ge­bühr fällig.

11. Wasser- und Umweltschutz

Das Grund­was­ser im Umfeld der Was­ser­gut Canitz GmbH ist als Trink­was­ser geeig­net und dient der Trink­was­ser­ver­sor­gung der Stadt Leipzig.

Das Aus­stel­lungs­ge­län­de der Öko-Feld­ta­ge 2025 befin­det sich in der Was­ser­schutz­zo­ne III A. Daher sind fol­gen­de Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen zu beachten:

  • Das Ent­sor­gen von Abwäs­sern aus der Gas­tro­no­mie ist aus­schließ­lich an den dafür aus­ge­wie­se­nen Stel­len erlaubt.
  • Das Rau­chen ist aus Grün­den des Was­ser­schut­zes aus­drück­lich nur inner­halb der gekenn­zeich­ne­ten Rau­cher­be­rei­che gestat­tet. Tabak- und Ziga­ret­ten­rück­stän­de sind in den dafür vor­ge­se­he­nen Behält­nis­sen zu entsorgen.
  • Es dür­fen nur Maschi­nen und Gerä­te im tech­nisch ein­wand­frei­en Zustand zum Ein­satz kom­men. Alle Maschi­nen und Gerä­te sind täg­lich auf Dich­tig­keit zu prüfen.

Um die Ver­an­stal­tung mög­lichst nach­hal­tig zu gestal­ten, weist die FiBL Pro­jek­te GmbH auf fol­gen­de wei­te­re zu ergrei­fen­de Maß­nah­men hin:

  • Das Ent­ste­hen von Abfäl­len ist so weit wie mög­lich zu vermeiden.
  • Ent­stan­de­ne Abfäl­le sind sor­ten­rein zu tren­nen (Papier/Pappe, Rest­müll, Speisereste).
  • Wie­der­ver­wen­dung von Verpackungsmaterialien
  • Rei­ni­gungs­ar­bei­ten mit bio­lo­gisch abbau­ba­ren Mitteln

12. Sicherheit

Den Anord­nun­gen der FiBL Pro­jek­te GmbH und des beauf­trag­ten Sicher­heits­per­so­nals ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, Gegen­stän­de, Maschi­nen und Gerä­te, die die Sicher­heit gefähr­den, von der Stand­flä­che zu entfernen.

Für Gas­tro­no­mie­be­trie­be und Dienst­leis­ten­de gel­ten ins­be­son­de­re die Tech­ni­schen Richt­li­ni­en. Sie bezie­hen sich im Beson­de­ren auf die Stand­bau­pla­nung, Stand­si­cher­heit und Absi­che­rung von Gas­tro­no­mie­ein­rich­tun­gen, Logis­tik, Ver­kehr, Brand­schutz und Entsorgung.

Die Tech­ni­schen Richt­li­ni­en und die Bau­stel­len­ord­nung sind Bestand­teil die­ser Teilnahmebedingungen.

13. Technische Ausstattung

Ver­wen­dung Gas/Flüssigtreibstoff

Gas­be­trie­be­ne Gerä­te dür­fen nach den gel­ten­den Sicher­heits­stan­dards und in Rück­spra­che mit der FiBL Pro­jek­te GmbH ver­wen­det wer­den. Die Ver­an­stal­te­rin behält sich die tech­ni­sche Über­prü­fung der ver­wen­de­ten Gerä­te vor.

Die Ver­wen­dung von Flüs­sig­treib­stoff ist untersagt.

Was­ser

Ein Trink­was­ser­zu­gang für die Gas­tro­no­mie wird gewähr­leis­tet. Für die Abwäs­ser der Gas­tro­no­mie wer­den Sam­mel­stel­len eingerichtet.

14. Auf- und Abbau

Auf den Stand­flä­chen der Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den kann am Mon­tag, 16.06.2025 und Diens­tag, 17.06.2025 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr auf­ge­baut werden.

Der Abbau darf am 19.06.2025 frü­hes­tens ab 18.00 Uhr erfol­gen. Fahr­zeu­ge dür­fen das Gelän­de frü­hes­tens ab 19.00 Uhr befahren.

An den Aus­stel­lungs­ta­gen 18.06.–19.06.2025 dür­fen Fahr­zeu­ge mit Frisch­wa­ren­lie­fe­run­gen für die Gas­tro­no­mie das Gelän­de nur zwi­schen 7.00 und 8.00 Uhr befahren.

Beim Befah­ren des Aus­stel­lungs­ge­län­des gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h und ggf. Fahrtrichtungsbeschränkungen.
Wei­te­re Bestim­mun­gen sind den Tech­ni­schen Richt­li­ni­en zu entnehmen.

15. Abfallentsorgung, Reinigung

Für die Rei­ni­gung der Stand­flä­che und Ent­sor­gung von Abfäl­len sind die Gas­tro­no­mie- Anbie­ten­den selbst ver­ant­wort­lich. Auf dem Gelän­de befin­den sich an zen­tra­ler Stel­le Entsorgungsmöglichkeiten.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH hält nur die Ver­zehr­flä­chen und all­ge­mei­nen Wege sauber.

16. Hausordnung

Wir ver­wei­sen auf die Haus­ord­nung.

17. Höhere Gewalt

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung infol­ge von höhe­rer Gewalt oder aus ande­ren von ihr nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den zu ver­le­gen, zu kür­zen, ganz oder teil­wei­se zu schlie­ßen oder abzu­sa­gen, ohne dass die Gas­tro­no­men berech­tigt sind, ihre Anmel­dung zurück­zu­zie­hen oder Ersatz­an­sprü­che zu stel­len. Die Stand­mie­ten sowie alle von den Gas­tro­no­men zu tra­gen­den Kos­ten sind in vol­ler Höhe zu bezah­len und Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind ausgeschlossen.

18. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform

Alle Wün­sche der Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den ste­hen unter dem Vor­be­halt der Aus­füh­rungs­mög­lich­keit. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, ört­lich, räum­lich oder zeit­lich zu ver­än­dern. Soll­ten zwin­gen­de Umstän­de es erfor­dern, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH berech­tigt, Stand­flä­chen zu ver­le­gen oder in den Abmes­sun­gen zu ver­än­dern. Die Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den haben dadurch nicht das Recht, vom Miet­ver­trag zurückzutreten.

Die Gas­tro­no­mie-Anbie­ten­den müs­sen alle Ansprü­che inner­halb von sechs Mona­ten nach Ver­an­stal­tungs­en­de schrift­lich gel­tend machen, ansons­ten ver­fal­len sie. Ver­ein­ba­run­gen, die von den Teil­nah­me­be­din­gun­gen abwei­chen, bedür­fen der Schrift­form. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

19. Haftung, Versicherung

Die FiBL Pro­jek­te GmbH haf­tet nur in Fäl­len gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder des Vor­sat­zes. Im Übri­gen ist die Haf­tung der FiBL Pro­jek­te GmbH ausgeschlossen.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH schließt kei­ne Haftpflicht‑, Feuer‑, Dieb­stahl- oder sons­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Stand­aus­stat­tun­gen ab. Die FiBL Pro­jek­te GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung bei Ver­lust oder Beschä­di­gung von Maschi­nen, Ein­rich­tun­gen, Auf­bau­ten oder sons­ti­gen Wertgegenständen.

Die Gas­tro­no­mie­be­trie­be haf­ten für Schä­den, die durch sie, ihre Ange­stell­ten, Beauf­trag­ten oder durch Gas­tro­no­mie­ein­rich­tun­gen ent­ste­hen. Es wird des­halb emp­foh­len, eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung abzuschließen.

Eine all­ge­mei­ne Bewa­chung des Gelän­des durch die FiBL Pro­jek­te GmbH wird sichergestellt.

20. Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Frank­furt am Main. Der FiBL Pro­jek­te GmbH ist jedoch vor­be­hal­ten, Ansprü­che bei dem Gericht gel­tend zu machen, an dem die Gas­tro­no­men ihren Sitz haben.

Inhaltsverzeichnis