Hausordnung Öko-Feldtage 2025
- Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gelände betreten.
- Auf dem Gelände sind keine Tiere zugelassen. Ausgenommen davon sind Blindenhunde.
- Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
- Das Zelten ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.
- Jede/Jeder, der die Veranstaltung und deren Abläufe stört, kann von der Veranstalterin ausgeschlossen werden. Die Veranstalterin behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
- Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Nutzung von Werbeträgern nicht gestattet. Für Aussteller: innen gilt eine gesonderte Regelung.
- Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellenden. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab bei der Veranstalterin beantragt und genehmigt werden.
- Das Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung dieser Hinweise Personen vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
Frankfurt, Dezember 2023