Hausordnung Öko-Feldtage 2025
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Öko-Feldtage 2025 (im Folgenden „Veranstaltungsgelände“) einschließlich aller Gebäude sowie dem dazugehörigen Parkbereich.
- Das Veranstaltungsgelände der Öko-Feldtage 2025 befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet (TWSZ II/IIIa). Das Rauchen ist aus Gründen des Wasserschutzes ausdrücklich nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche gestattet. Tabak- und Zigarettenrückstände sind ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Abfälle aller Art sind ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Müllstationen zu entsorgen.
- Das Veranstaltungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gelände betreten.
- Die Mitnahme von Tieren durch Besuchende auf das Gelände ist untersagt. Ausgenommen davon sind Blindenhunde.
- Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
- Das Zelten ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.
- Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Schadensfällen sowie Verlusten auf dem Veranstaltungsgelände.
- Jede/Jeder, der die Veranstaltung und deren Abläufe stört, kann von der Veranstalterin ausgeschlossen werden. Die Veranstalterin behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen, Darstellungen oder Symbole in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
- Auf dem Veranstaltungsgelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Nutzung von Werbeträgern nicht gestattet. Für Ausstellende gilt eine gesonderte Regelung.
- Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellenden. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab bei der Veranstalterin beantragt und genehmigt werden.
- Den Anordnungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals auf dem Veranstaltungsgelände ist Folge zu leisten.
- An der Veranstaltung beteiligte Personen erklären sich mit der Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung der Veranstalterin einverstanden.
Verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO:
FiBL Projekte GmbH, Postfach 900163, 60441 Frankfurt am Main
Ihre Einwilligung kann jederzeit postalisch/per E-Mail an datenschutz.de@fibl.org widerrufen werden. - Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung dieser Hinweise Personen vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
Frankfurt am Main, Oktober 2024