Allgemeines
1. Veranstalterin
FiBL Projekte GmbH
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 71 37 699-0
info.projekte@fibl.org
www.fibl.org
Geschäftsführung: Vera Bruder, Frank Wörner
2. Ort, Dauer, Öffnungszeiten
Die Öko-Feldtage finden am Mittwoch, 16.06.2027 und Donnerstag, 17.06.2027 auf dem Gelände des Bauckhofs Amelinghausen, Betriebsstätte Betzendorfer Straße, in 21385 Amelinghausen statt.
Öffnungszeiten der Messe: 9.00 bis 18.00 Uhr, Zutritt für Ausstellende: 7.00 bis 20.00 Uhr.
Am 16.06.2027 findet bis 22.00 Uhr eine Abendveranstaltung statt.
3. Ausstellungsprogramm
Die Öko-Feldtage 2027 richten sich an Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die Produkte, Informationen und Dienstleistungen für den ökologischen Landbau anbieten. Ausstellende aus den folgenden Bereichen können zugelassen werden:
- Ackerbau
- Agroforst
- Aus- und Weiterbildung
- Beratung/Consulting
- Betriebsmittel
- Erneuerbare Energien
- Forschung
- Futtermittel
- Gemüsebau
- Kontrollstelle
- Landtechnik
- Saatgut/Pflanzgut
- Smart Farming
- Sonder- und Dauerkulturen
- Tierhaltung
- Verband
- Verarbeitung und Vermarktung
- Wasser- und Bodenmanagement
- Sonstige
Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nicht.
4. Zulassung zur Ausstellung
Alle Produkte auf den Öko-Feldtagen, soweit inhaltlich relevant, entsprechen der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007. Zur Ausstellung und Bewerbung an den Ständen sind nur Betriebsmittel zugelassen, die in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland eingetragen sind (www.betriebsmittelliste.de). Saatgut und Pflanzgut ist grundsätzlich nur bei Listung in organicXseeds, der nationalen Datenbank für ökologisches Saatgut in Deutschland, zugelassen.
Für Produkte und Systeme, die besonders innovativ und/oder noch nicht bio-zertifiziert sind, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die FiBL Projekte GmbH.
Die PR-Materialien zu den ausgestellten Waren (Betriebsmittel, Saatgut) dürfen ausschließlich im Ökolandbau zugelassene Produkte bewerben.
Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartnerin der Haupt- und Mitausstellenden sowie der Gastronomiebetriebe (im Folgenden „Ausstellende“). Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH. Mitausstellende sind von den jeweiligen Hauptausstellenden vorab bei der FiBL Projekte GmbH anzuzeigen.
Mit Abschluss des Zulassungsantrags erkennen die Ausstellenden die Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich an.
Mit der Bestätigung durch die FiBL Projekte GmbH kommt der Ausstellungsvertrag zustande. Als Bestandteile des Vertrages gelten der Zulassungsantrag zur Ausstellung sowie die Teilnahmebedingungen. Sonstige wichtige Informationen und Bestimmungen (Technische Richtlinien, Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie Übersichten über Termine und Fristen), die den Ausstellenden zugehen, sowie die Bestimmungen für Serviceleistungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Die Weitergabe der Vertragsinhalte sowie ein Hinweis auf die Einhaltung des Vertrags an das Personal und dienstleistende Unternehmen sind verpflichtend.
Die Ausstellenden sind verpflichtet, im Zulassungsantrag alle Ausstellungsgegenstände und Dienstleistungsangebote vollständig aufzuführen. Andere Angebote oder Produkte als die angemeldeten dürfen nicht ausgestellt werden. Stellen die Ausstellenden auf der Veranstaltung Gegenstände und/oder Leistungen aus, die nicht angemeldet wurden, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, diese im Zuge von Kontrollen zu entfernen und bis Veranstaltungsende einzubehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen der Ausstellenden sind als Vertragsbestandteile ausgeschlossen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und die Ausstellenden fristlos von der Veranstaltung ausschließen.
5. Anmeldung und Fristen
Mit dem Zulassungsantrag zur Ausstellung geben die Ausstellenden an, welche Art und Größe der Standfläche sie verbindlich buchen möchten. Gastronomiebetriebe geben darüber hinaus die benötigten technischen Voraussetzungen (Stromanschluss usw.) an. Es stehen begrenzt Ausstellungs- und Gastronomieflächen zur Verfügung.
Es gelten folgende Fristen:
- Buchung von Flächen im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen für Winterungen und Sommerungen bis 31.05.2026
- Einreichung der Standplanung für Flächen mit Demonstrationsparzellen bis 30.06.2026
- Lieferung von Saatgut zur Vorbereitung der Demonstrationsparzellen mit Winterungen an die Versuchstechnik bis 15.08.2026
- Buchung von Flächen ohne Demonstrationsparzellen im Außenbereich sowie von Vorführungen bis 31.12.2026
- Lieferung von Saatgut zur Vorbereitung der Demonstrationsparzellen mit Sommerungen an die Versuchstechnik bis 15.02.2027
- Buchung Gastronomiestände bis 28.02.2027
- Bestellung von Nebenleistungen (Infrastruktur- und Werbeleistungen), Einreichen von Standplanungen für Flächen ohne Demonstrationsparzellen und Einreichen von Maschinen- bzw. Systemdatenblättern für die Moderation von Vorführungen bis 30.04.2027 (Buchungsmöglichkeit ab Frühjahr 2027)
- Anmeldeschluss für Logistikdienstleistungen bis 31.05.2027
Anmeldungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Veranstalterin und ihre Dienstleister behalten sich Zuschläge für verspätete Einreichungen vor.
Ausstellende mit Demonstrationsparzellen erhalten ihre Standzuweisung im Juni 2026, Ausstellende ohne Demonstrationsparzellen im Februar 2027. Die Standzuweisung für Gastronomiebetriebe erfolgt im März 2027.
6. Datenverarbeitung
Mit dem Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH stimmen die Ausstellenden der Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten im Rahmen der Öko-Feldtage zu. Die Daten werden, sofern notwendig, an Unterauftragnehmer*innen (u. a. Mitveranstaltende, Werbeagenturen, Zelt-/Messebauer*innen) weitergegeben. Die FiBL Projekte GmbH hat vertragliche Vereinbarungen mit diesen Unterauftragnehmer*innen, in denen sich diese dazu verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Ausstellenden können die Zustimmung hierzu jederzeit formlos widerrufen.
7. Zusatzbedingungen für Gastronomiebetriebe
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich zugelassenen Gastronomie-Anbietenden erlaubt. Alle angebotenen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser müssen aus kontrolliert biologischem Landbau stammen. Hierfür ist eine Bio-Zertifizierung gemäß der Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (AHVV) vorzuweisen.
Es gelten die Vorgaben der Lebensmittelhygieneüberwachung Landkreis Lüneburg aus den „Anforderungen an Lebensmittelverkaufsstände/Imbissstände auf Vereins- und Straßenfesten“.
Rechtliche Vorschriften wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Getränkeschankanlagen-Verordnung und das Jugendschutzgesetz sind zu beachten.
Die Verwendung von Geschirr und offenen Trinkgefäßen aus Glas (ausgenommen Mehrweg-Glasflaschen bis 0,5 l Größe) oder Porzellan ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Dies dient der Vermeidung von Scherben o. ä. in landwirtschaftlichen Flächen, die nach der Veranstaltung zur Lebensmittelproduktion/als Weideflächen genutzt werden.
Die FiBL Projekte GmbH empfiehlt vorzugsweise Mehrweggeschirr oder Einweggeschirr aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden. Einweggeschirr aus nicht nachwachsenden Rohstoffen ist nicht gestattet. Die Veranstalterin behält sich die Einführung eines Pfandsystems vor.
Gasbetriebene Geräte dürfen nach den geltenden Sicherheitsstandards, übereinstimmend mit den Technischen Richtlinien der Öko-Feldtage und in Rücksprache mit der FiBL Projekte GmbH, verwendet werden. Die Veranstalterin behält sich die technische Überprüfung der verwendeten Geräte vor. Die Verwendung von Flüssigtreibstoff ist untersagt.
8. Zusatzbedingungen für Standflächen mit Demonstrationsparzellen
Das Anlegen der Demonstrationsparzellen ist mit der Ausstellenden-Betreuung und der Versuchstechnik abzustimmen. Hierzu ist bei der FiBL Projekte GmbH bis 30.06.2026 die Stand- und Parzellenplanung in Form einer Skizze und ggf. ergänzender Hinweise zum Konzept der Demonstrationsflächen einzureichen, unabhängig davon, ob die Dienstleistung Versuchstechnik in Anspruch genommen wird.
Zu den benachbarten Standflächen sowie zwischen den Versuchsparzellen ist genügend Platz zur maschinellen Bearbeitung (min. 0,5 m an allen Seiten) sowie ausreichend Platz für die Wegeführung und den Aufbau von Zeltbauten etc. einzuplanen. Auch zwischen Parzellen, auf denen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gesät/gepflegt werden soll, sind ausreichend große Abstände zur maschinellen Bearbeitung auch nach dem ersten Saatzeitpunkt vorzusehen. Mindestens 35 % der Netto-Fläche müssen mit Demonstrationsparzellen bestellt sein (bei 400 m² = 126 m², bei 800 m² = 259 m², bei 1.200 m² = 392 m²).
Ein Plan, der die Verteilung der Standflächen mit Demonstrationsparzellen im Gelände zeigt, wird von der FiBL Projekte GmbH bis Mitte Juni 2026 zur Verfügung gestellt.
Die Flächen für Demonstrationsparzellen sind in der Regel gepflügt und stehen ab Anfang August 2026 zur Verfügung. Dann findet für alle Ausstellenden mit Demonstrationsparzellen ein Vor-Ort-Termin zur Flächenübergabe und Einweisung statt.
Als Saatgut auf Demonstrationsparzellen muss Öko-Saatgut verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung – falls Saatgut ohne Gesundheitszeugnis oder nicht öko-zertifiziertes Saat-/Pflanzgut zum Einsatz kommen soll – sind bei der FiBL Projekte GmbH zusammen mit der Stand-/Parzellenplanung (unter Angabe der Art, Sorte und Menge) anzumelden, damit vor der Aussaat über die zuständige Kontrollstelle eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden kann.
Bei der Vorbereitung und Pflege der Demonstrationsparzellen dürfen nur Betriebsmittel der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau eingesetzt werden, die nach den Richtlinien des Demeter e. V. zulässig sind (vgl. Betriebsmittelliste Deutschland, Prüfungsstandard Demeter Deutschland). Das Ausbringen von Betriebsmitteln ist ausschließlich nach Freigabe durch die Versuchstechnik gestattet.
Nach der Veranstaltung werden die Pflanzenbestände in den Boden eingearbeitet.
9. Dienstleistungen Versuchstechnik
Für das Anlegen der Demonstrationsparzellen bietet die FiBL Projekte GmbH Dienstleistungen an, die Ausstellende gegen Gebühr in Anspruch nehmen können.
Vom Ausstellenden müssen Saatgut und Betriebsmittel bereitgestellt werden:
- für alle Winterungen bis zum 15.08.2026,
- für alle Sommerungen bis 15.02.2027.
Es ist mehr als die doppelte gewünschte Aussaatmenge zu liefern (150 % Zuschlag). Nicht verwendetes Saatgut wird von der Versuchstechnik auf Wunsch zurückgesendet.
Alle Lieferungen – auch Teillieferungen – müssen folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse der/des Ausstellenden und Kontaktdaten der Ansprechperson für die Vorbereitung und Pflege der Parzellen bei Rückfragen
- Nummer der Standfläche
- vollständige Angaben zu Art, Sorte und Menge, Herkunfts- und Anerkennungsnummer und dem Hinweis, ob es sich um ökologisches oder nicht ökologisches Saatgut handelt
- Bescheinigung der Gentechnikfreiheit bei Soja- und Maissaatgut
- 1.000 Korn-Gewicht, gewünschte Aussaatmenge und -stärke (g/m²) sowie -zeitpunkt
- genaue Angaben über einzusetzende Betriebsmittel, Düngung, gewünschten Ausbringungszeitpunkt und -technik
Die Adresse für die Anlieferung von Saatgut und Betriebsmitteln, die Kontaktdaten der Versuchstechnik sowie alle einzuhaltenden Fristen erhalten Ausstellende mit Demonstrationsparzellen zusammen mit dem Übersichtsplan der Standflächen mit Demonstrationsparzellen bis Mitte Juni 2026 als Merkblatt per E-Mail.
Wird das Saatgut nicht rechtzeitig sowie in erforderlicher Menge und Qualität geliefert, besteht kein Anspruch auf Aussaat.
Die Ausstellenden haben keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten an bestimmten Tagen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen durchgeführt, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich. Die FiBL Projekte GmbH haftet nicht für witterungsbedingte Verzögerungen oder Ausfälle (z. B. bei zu hoher Feuchtigkeit auf den Flächen für eine Aussaat).
Die Kosten für die Versuchstechnik werden von der FiBL Projekte GmbH nach Arbeitsumfang in Rechnung gestellt.
Preise Versuchstechnik
| Abstimmung mit den Ausstellenden, Machbarkeitsprüfung, Aussaatvorbereitung, Aussaat- und Pflegemaßnahmen, Betreuung vor Ort | 80,00 € pro Std. |
| Schlepper inkl. Diesel | 62,00 € pro Std. |
| Anbaugerät, Handgerät, Rasenmäher | 30,00 € pro Std. |
| Spezialgerät (z. B. Fräse, Drill-/Pflanzmaschine) | 90,00 € pro Std. |
| Einholen von Ausnahmegenehmigungen, Keimtests (Quicktests) | 20,00 € pro Lot |
| Rasensaatgut | 6,00 € pro kg |
| Wasser | 6,00 € pro m³ |
| Anzucht/Nachzucht im Gewächshaus, Abdeckung von Kulturen mit Vlies oder Netz, Beregnungsschläuche etc. | Preis auf Anfrage |
Vorführungen
10. Themenbereiche für Vorführungen
Vorführungen von Maschinen und Bewässerungssystemen können bis zum 31.12.2026 angemeldet werden. Über die Zulassung entscheidet ein Fachbeirat, der von der FiBL Projekte GmbH eingesetzt wird. Die Anmeldung erfolgt über die Anmeldung zur Ausstellung.
Ziel der Vorführungen ist es, den Besucher*innen Technik vorzuführen, die insbesondere für den Ökolandbau relevant ist. Vorführungen werden zu folgenden Themen angeboten:
Striegel
- Kultur: Kartoffeldamm (8-reihig, 75 cm Reihenabstand, Wuchshöhe 5–15 cm)
- Maximale Arbeitsbreite: 6,0 m
- Ziel: Es soll die gleichmäßige Anpassung des Striegels an den Kartoffeldamm gezeigt werden.
- Maximale Anzahl an Maschinen: 6
Hacken im Mais
- Kultur: Mais (8-reihig; 75 cm Reihenabstand, Wachstumsstadium BBCH 13 / 3-Blatt-Stadium bis BBCH 14 / 4-Blatt-Stadium)
- Maximale Arbeitsbreite: 6,0 m
- Ziel: Führung der Scharhacke mit Kameraunterstützung. Zur Regulierung innerhalb der Maisreihen sollen Fingerhacken, Torsions- oder Federzinken, Rollstriegel etc. gezeigt werden, die in die Reihen hineinarbeiten, jedoch kein sensorgesteuertes Inrow-Hacken.
- Maximale Anzahl an Maschinen: 6
Hacken im Möhrendamm
- Kultur: Möhrendamm (4-reihig in Doppelreihe; 75 cm Reihenabstand, Wuchshöhe ca. 5 cm)
- Maximale Arbeitsbreite: 3,0 m
- Ziel: Führung der Damm-Scharhacke mit Kameraunterstützung. Es sollen Hackwerkzeuge für die Bearbeitung der Dammflanken und Hackwerkzeuge für die Beikrautregulierung auf der Dammkrone beidseitig der Möhrenreihen gezeigt werden. Sofern möglich auch Werkzeuge, die zwischen den beiden Möhrenreihen regulieren können.
- Maximale Anzahl an Maschinen: 4
Grundbodenbearbeitung/Umbruch
- Kultur: Landsberger Gemenge
- Maximale Arbeitsbreite: 6 m
- Ziel: Es sollen Lösungen zum Einsatz kommen, die in der Lage sind, eine ultraflache Bodenbearbeitung (ganzflächiger Schnitt auf dem ganzen Horizont bei nur 2–3 cm Arbeitstiefe) durchzuführen.
- Maximale Anzahl an Maschinen: 6
Bewässerungssysteme
- Kultur: Kleegras
- Maximale Arbeitsbreite: 30 m
- Ziel: Es sollen Beregnungs- und Bewässerungsmethoden gezeigt werden, die besonders effizient und ressourcenschonend sind, mit Fokus auf GPS-gesteuerte, mobile Beregnungsmaschinen mit Düsengestänge.
- Maximale Anzahl an Systemen: 3
Weitere Hacksysteme oder hydraulische Hackmesser sowie weitere Beregnungssysteme können auf individuellen Vorführflächen der Ausstellenden gezeigt werden.
11. Zulassung zur Vorführung
Für jeden Themenblock gibt es eine definierte Größe der Vorführfläche, welche die Obergrenze für die Beteiligung definiert. Jede Vorführung muss bei der FiBL Projekte GmbH angemeldet und zugelassen werden.
Pro Themenbereich kann maximal eine Maschine bzw. ein System zur Vorführung angemeldet werden. Dabei können die Themen priorisiert werden. Ein Anspruch auf Vorführung besteht nicht.
Vorführungen von Maschinen können nur in Verbindung mit der Anmietung einer Fläche im Außenbereich (min. 50 m²) stattfinden. Bei der Standplanung ist zu berücksichtigen, dass vorgeführte Maschinen außerhalb der Vorführungszeiten auf dieser Fläche abgestellt werden und Schlepper sowie Fahrer*innen für die Vorführungen durch die Ausstellenden mitzubringen sind.
Bewässerungssysteme dürfen nur vorgeführt werden, wenn die Ausstellenden gleichzeitig eine Standfläche im Außenbereich (min. 25 m²) buchen. Die Bewässerungssysteme werden auf der Vorführfläche platziert.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einzelne zur Vorführung angemeldete Maschinen und Systeme abzulehnen, wenn sie der Auffassung ist, dass sie die vorgegebene Zielsetzung nicht oder nur eingeschränkt erfüllen.
Sind bis zum Anmeldeschluss mehr geeignete Maschinen/Systeme für einen Themenblock angemeldet als Plätze zur Verfügung stehen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Plätze nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen zu vergeben.
Die Bestätigung zur Teilnahme an der Vorführung erhalten die Ausstellenden spätestens am 2. Februar 2027.
Kosten für den An- und Abtransport von Maschinen und Systemen werden von der FiBL Projekte GmbH nicht übernommen. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust der von den Ausstellenden eingebrachten Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände. Für die Sicherheit während der Vorführungen stellt die FiBL Projekte GmbH das Sicherheitspersonal.
12. Flächen und Ablauf der Vorführungen
Für die Vorführungen sind die in Abschnitt 15 der Teilnahmebedingungen gekennzeichneten Flächen vorgesehen. Auf dieser Fläche ist jeweils eine Bahn pro Maschine und Tag vorgesehen. Zur Einstellung der Maschinen werden gesonderte Einstellflächen zur Verfügung gestellt, die der Kontrolle der Maschineneinstellung dienen.
Die Maschinen zu den Themen Striegel, Hacken und Grundbodenbearbeitung werden im praktischen Einsatz gezeigt und durch eine fachliche Moderation begleitet. Hierfür sind je Maschine maximal fünf Minuten vorgesehen. Anschließend kann das Ergebnis der Bearbeitung vom Vortag vom Publikum selbständig und ohne Moderation begutachtet werden. Teilnehmende an der Vorführung reichen für die Moderation bis 30.04.2027 ein Datenblatt ein, welches ab Februar 2027 zur Verfügung gestellt wird.
Moderierte Vorführungen von Bewässerungssystemen finden zweimal pro Ausstellungstag statt. Pro Vorführung ist eine Wasserausbringung von max. 15 mm vorgesehen.
Die vorführenden Unternehmen benennen der FiBL Projekte GmbH eine Person, die für die Sicherheit im Rahmen der Vorführungen verantwortlich ist. Diese muss während der gesamten Veranstaltungsdauer vor Ort anwesend und erreichbar sein und hat für die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu sorgen. Eine etwaige Umbenennung dieser Zuständigkeit ist nur bis zur Sicherheits-Einweisung möglich und muss der FiBL Projekte GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
In der ersten Maihälfte 2027 findet ein Vor-Ort-Termin zur Vorstellung von Gelände und Ablauf der Vorführungen statt, zu dem nach Vergabe der Vorführslots eingeladen wird. Die zentrale Einweisung für die Sicherheit findet am Dienstag, 15.06.2027 um 14.00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände statt. Anwesenheitspflicht besteht für alle Personen, die die Ausstellenden gegenüber der FiBL Projekte GmbH als „verantwortliche Person für die Vorführung vor Ort“ benannt haben, sowie für alle Fahrer*innen von Maschinengespannen.
13. Verschiebung oder Absage von Vorführungen
Für den Fall, dass die Bedingungen auf dem Gelände eine Vorführung der Maschinen und/oder Bewässerungstechniken nicht zulassen, kann die FiBL Projekte GmbH diese zeitlich verschieben oder absagen. Die Entscheidung hierüber wird am jeweiligen Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung unter Einbeziehung der Vorführenden getroffen. Die FiBL Projekte GmbH ist nicht verpflichtet, die Vorführgebühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.
Innovationspreis
14. Vorabinformation Öko-Feldtage-Innovationspreis
Erstmalig wird auf den Öko-Feldtagen 2027 der ÖFT-Innovationspreis verliehen. Die Bewerbung um diesen Preis ist zugelassenen Ausstellenden der Öko-Feldtage 2027 vom 01.01.2027 bis 28.02.2027 möglich. Details zum Verfahren stehen ab Oktober 2026 bereit. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Produkte, Systeme und Methoden, die bereits auf früheren Öko-Feldtagen als Innovationsbeispiel gezeigt wurden.
Ausstellungsflächen und Konditionen
15. Ausstellungsflächen
Für die Ausstellung sind Flächen im Außenbereich mit und ohne Demonstrationsparzellen und Flächen für Vorführungen vorgesehen. In der folgenden Abbildung sind die Ausstellungsflächen und Themenbereiche dargestellt.
16. Ausstellungspreise, Standgrößen
Zu den Öko-Feldtagen 2027 gelten folgende Konditionen:
- Standflächen mit Demonstrationsparzellen im Außenbereich zur Demonstration von Saat- und Pflanzgut werden in Einheiten à 400 m² zu 2.800,00 € (7,00 € pro m²) angeboten. Dies ist gleichzeitig die Mindestgröße. Die Maße der 400 m²-Einheiten betragen 20×20 m. Es stehen 50 Einheiten zur Verfügung.
- Standflächen ohne Demonstrationsparzellen im Außenbereich werden in Einheiten à 25 m² oder 9 m² zum Preis von 62,00 € pro m² angeboten. Die Maße der 25 m²-Einheiten betragen in der Regel 5×5 m, die der 9 m²-Einheiten 3×3 m. Für Flächen ab 200 m² gewährt die Veranstalterin 10 % Flächenrabatt.
- Zur Präsentation von Techniken, die nicht am Programmpunkt Maschinenvorführung teilnehmen, stehen Individual-Vorführflächen à 400 m² (40×10 m) inklusive einer individuell angelegten Kultur zum Preis von 11,50 € pro m² (4.600,00 € pro Einheit) zur Verfügung (maximal 12 Stück).
- Zur Präsentation von landtechnischer Ausstattung für die Tierhaltung stehen max. 4 Standflächen im Außenbereich à 200 m² (20×10 m) zum Preis von je 2.000,00 € zur Verfügung.
- Die Gebühren für die Teilnahme an der Maschinenvorführung betragen 1.600,00 € je Maschine. Vorgeführt werden darf nur, wenn gleichzeitig eine Standfläche im Außenbereich (min. 50 m²) gebucht wird, auf der die Maschine außerhalb der Vorführungen abgestellt wird. Pro Ausstellendem und Thema wird maximal eine Vorführung zugelassen. Ein Anspruch auf Vorführung besteht nicht.
- Die Gebühren für die Teilnahme an der Vorführung von Bewässerungssystemen betragen 1.600,00 € je vorgeführtem System. Vorgeführt werden darf nur, wenn gleichzeitig eine Standfläche im Außenbereich (min. 25 m²) gebucht wird. Pro Ausstellendem werden maximal zwei Vorführungen zugelassen. Ein Anspruch auf Vorführung besteht nicht.
- Für jeden Mitausstellenden wird eine Mitausstellenden-Gebühr in Höhe von 250,00 € erhoben.
- Zusätzlich wird allen Haupt- und Mitausstellenden eine Zulassungsgebühr in Höhe von 450,00 € berechnet. Sie beinhaltet einen Medieneintrag inkl. Logoabbildung im Online-Ausstellenden-Verzeichnis.
- Für Gastronomiebetriebe fällt pro Verkaufsstand eine Standgebühr von 175,00 € an. Es entsteht keine Zulassungsgebühr.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten und sonstige Ausstattung oder Bearbeitung der Standflächen.
Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Lage und Maße der Standflächen jederzeit zu verändern, sofern es die Sicherheitsbestimmungen, behördliche Auflagen oder sonstige zu erwartende Bedingungen vor Ort erfordern.
17. Ausstellenden-Ausweise
Alle Ausstellenden erhalten entsprechend der Größe der Standfläche kostenfreie Ausstellerausweise für ihr Standpersonal.
| Standfläche | Anzahl kostenfreie Ausweise |
| Bis einschließlich 50 m² | 4 Ausweise |
| 51–100 m² | 6 Ausweise |
| 101–300 m² | 8 Ausweise |
| 301 m² und mehr | 10 Ausweise |
| Mitausstellende | 3 Ausweise |
| Gastronomiebetriebe | bis zu 8 Ausweise pro Verkaufsstand |
Diese und weitere, kostenpflichtige Ausweise können ab März 2027 auf www.oeko-feldtage.de generiert werden.
18. Zahlungsbedingungen
Zulassungs-, Standflächen-, Vorführ- und Mitausstellenden-Gebühren werden im Vorfeld der Veranstaltung in Rechnung gestellt (für Standflächen mit Demonstrationsparzellen im August 2026, für alle anderen Flächen sowie Vorführungen im Februar 2027, für Gastronomiebetriebe auch Stromanschlüsse im März 2027).
Ein Anspruch auf die zugeteilte Fläche sowie ggf. Vorführung besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Ein entsprechender Nachweis ist – bei Aufforderung durch die FiBL Projekte GmbH – durch den Ausstellenden zu erbringen.
Erbrachte Leistungen der Versuchstechnik werden für das Jahr 2026 im Dezember 2026 und für das Jahr 2027 im Juli 2027 in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung von Nebenleistungen (Stromanschlüsse, weitere Infrastrukturleistungen, Werbeleistungen und Kundentickets) erfolgt bis spätestens 31.07.2027.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für die FiBL Projekte GmbH kostenfrei und in Euro zu begleichen.
Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bei der Ausstellendenbetreuung der FiBL Projekte GmbH schriftlich einzureichen, ansonsten gilt die berechnete Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
19. Rücktritt, Stornierungsgebühren
Stornieren die Ausstellenden die Standfläche nach Vertragsabschluss,
- werden die Zulassungsgebühren in voller Höhe fällig.
- gelten darüber hinaus folgende Stornierungsgebühren:
Für Flächen mit Demonstrationsparzellen:
- 25 % der vereinbarten Flächengebühr, wenn noch keine Arbeiten im Bereich Versuchstechnik erfolgt sind.
- Wenn bereits Dienstleistungen im Bereich Versuchstechnik in Anspruch genommen wurden, fällt die Flächengebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
Für Flächen ohne Demonstrationsparzellen und Vorführungen:
- 25 % der vereinbarten Flächen- oder Mitausstellenden-Gebühr bei einer Stornierung bis 31.12.2026.
- Nach dem 31.12.2026 fällt die Flächen- oder Mitausstellenden-Gebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
- Treten die Ausstellenden nach Bestätigung einer Vorführung zurück, fällt die Vorführgebühr in voller Höhe an.
Für Gastronomiebetriebe:
- Treten Gastronomiebetriebe nach dem 31.03.2027 von ihrem durch die Veranstalterin zugesagten Angebot zurück, werden 50 % der Standgebühr fällig.
Sicherheit, Nebenleistungen und Umweltschutz
20. Ausstattung der Standflächen
Für Standaufbauten und -einrichtung, Standsicherheit und für die Absicherung von Ausstellungsflächen und -gegenständen sind die Technischen Richtlinien maßgeblich, die als Anhang Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.
Die Abnahme der Standausstattung (Zeltbau, Messebau, Mobiliar und Stromanschlüsse) bei den beauftragten Dienstleistern erfolgt durch die FiBL Projekte GmbH. Fehlende oder fehlerhafte Installationen sind vom Ausstellenden bis spätestens 15.06.2027 um 18.00 Uhr bei der Ausstellenden-Betreuung zu melden. Danach entfällt der Anspruch auf Nachbesserung oder Kostennachlass.
Während der Öffnungszeiten 9.00–18.00 Uhr sind die Ausstellenden verpflichtet, ihre Standflächen personell besetzt zu halten und nicht vor dem offiziellen Schluss zu räumen.
21. Nebenleistungen
Stromanschlüsse, Zelte, Standbauten und Mietmobiliar sowie Werbeleistungen können ab Februar 2027 im Ausstellungsportal auf www.oeko-feldtage.de separat bestellt werden. Die FiBL Projekte GmbH hat Dienstleistungsunternehmen ausgewählt und empfiehlt den Ausstellenden diese Angebote zu nutzen.
Der Einsatz von Teppichboden ist aus ökologischen Gründen untersagt.
Stromanschlüsse sind verpflichtend über die FiBL Projekte GmbH zu buchen.
Sofern Ausstellende für Zelte, Standbauten oder Mobiliar andere Dienstleister beauftragen, ist die FiBL Projekte GmbH bis zum 30.04.2027 zu informieren, um Termine für die Anlieferung abzustimmen.
22. Sicherheit
Den Anordnungen der FiBL Projekte GmbH und des beauftragten Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen.
Für Ausstellende, Gastronomiebetriebe und Dienstleister gelten insbesondere die Technischen Richtlinien. Sie beziehen sich im Besonderen auf die Standbauplanung, Standsicherheit und Absicherung von Ausstellungsflächen und -gegenständen, Logistik, Verkehr, Brandschutz und Entsorgung.
Die Technischen Richtlinien inkl. der Baustellenordnung sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.
23. Veranstaltungen im Ausstellungsbereich
Für Workshops und Seminare der Ausstellenden steht eine Fläche für Workshops inkl. technischer Grundausstattung zur Verfügung. Zeitslots können bei der Betreuung des Fachprogramms bis spätestens 31.03.2027 kostenpflichtig gebucht werden. Sollten mehr Buchungen eingehen als Slots sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.
Standpartys innerhalb der Standflächen der Ausstellenden sind bis zum 01.06.2027 schriftlich bei der Ausstellenden-Betreuung anzumelden. Sie sind nur am ersten Ausstellungstag und maximal bis 22.00 Uhr zulässig. Danach ist das Ausstellungsgelände unverzüglich zu verlassen. Auf die Beachtung der Hausordnung (Punkt 28) und aller weiteren Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere auf die Bestimmungen zur Abgabe von Speisen und Getränken (Punkt 24), wird verwiesen.
24. Abgabe von Speisen und Getränken durch Ausstellende
Die Ausstellenden dürfen Snacks und Getränke ausschließlich kostenfrei an Besucher*innen abgeben.
Alle angebotenen Snacks und Getränke mit Ausnahme von Wasser müssen bio-zertifiziert sein. Rechtliche Vorschriften wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Getränkeschankanlagen-Verordnung sind zu beachten. Erforderliche Event-Zertifizierungen sind mit der Gastronomiebetreuung abzustimmen.
Die Verwendung von Geschirr und offenen Trinkgefäßen aus Glas oder Porzellan ist nicht gestattet. Die FiBL Projekte GmbH empfiehlt Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden. Es wird empfohlen, Getränke über den Öko-Feldtage-Getränkeservice zu beziehen. Informationen zum Bestellverfahren folgen im Frühjahr 2027.
25. Umweltschutz, Entsorgung und Reinigung
Als Veranstaltung mit ökologischen Grundsätzen gelten folgende Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Boden:
- Das Rauchen ist ausdrücklich nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche gestattet. Tabak- und Zigarettenrückstände sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Der Einsatz von Betriebsmitteln auf Praxisflächen und auf Ausstellungsflächen mit Demonstrationsparzellen richtet sich nach den Vorgaben des Demeter e. V. und ist unbedingt vorab mit der Versuchstechnik abzuklären.
- Es dürfen nur Maschinen und Geräte in technisch einwandfreiem Zustand zum Einsatz kommen. Alle Maschinen und Geräte sind täglich auf Dichtheit zu prüfen.
- Alle Maschinen und Geräte, die während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände verbleiben, dürfen nur mit der für die Tage der Ausstellung erforderlichen Kraftstoffmenge betankt sein. Das Waschen/Reinigen und Betanken von Geräten bzw. Fahrzeugen ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.
Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, ruft die FiBL Projekte GmbH zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:
- Öffentliche Verkehrsmittel sind bevorzugt zu nutzen.
- Abfall ist zu vermeiden, Verpackungsmaterialien sind nach Möglichkeit wiederzuverwenden. Abfälle sind zu trennen und in den zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu entsorgen.
- Es sind umweltverträgliche und wiederverwendbare Materialien und Give-aways einzusetzen.
- Reinigungsarbeiten sind mit biologisch abbaubaren Mitteln vorzunehmen.
Für die Reinigung ihrer Standflächen und Entsorgung von Abfällen sind die Ausstellenden und Gastronomiebetriebe selbst verantwortlich. Einzelheiten sind in den Technischen Richtlinien geregelt. Auf dem Gelände befinden sich an zentraler Stelle Entsorgungsmöglichkeiten. Die FiBL Projekte GmbH hält nur die allgemeinen Wege und Verzehrflächen sauber.
Die Entsorgung ggf. nach Abbau auf dem Veranstaltungsgelände verbliebener Materialien und Abfälle wird der/dem Verursachenden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
26. Auf- und Abbau
Alle Anlieferungen und Abholungen von Maschinen und weiterer Standausstattung mit Fahrzeugen über 3,5 t oder mit benötigter Verladehilfe müssen bei der FiBL Projekte GmbH vorab angemeldet werden. Die Einfahrt ist nur mit einem gültigen Einfahrtschein möglich, der nach Anmeldung von der FiBL Projekte GmbH ausgestellt wird.
Für die Be- und Entladung wird eine zentrale Logistikfläche eingerichtet. Die Veranstalterin stellt bei Bedarf Verladehilfen (Rad- bzw. Teleskoplader bis max. 6 t Tragkraft, Stapler, Schlepper, z. T. mit Dreipunkt-Adapter) zur Verfügung. Insbesondere am 14.06. und 18.06.2027 müssen Wartezeiten einkalkuliert werden.
Am 15.06.2027 müssen alle Fahrzeuge das Gelände bis spätestens 20.00 Uhr verlassen haben.
Beim Befahren des Ausstellungsgeländes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Weitere Bestimmungen sind den Technischen Richtlinien zu entnehmen.
Während der Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge von Ausstellenden das Gelände befahren. Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
Sämtliche Ausstellungsgegenstände inkl. Maschinen sind bis zum 21.06.2027, 18.00 Uhr aus dem Ausstellungsgelände zu entfernen. Andernfalls wird dem Verursacher eine Verzögerungsgebühr von 500 € pro Tag der zusätzlichen Standdauer in Rechnung gestellt.
Zeitplan für Auf- und Abbau:
| Vorgang | Datum | Uhrzeit |
| Anlieferung von Maschinen und Ausstellungsstücken – mit Fahrzeugen über 3,5 t – und mit benötigter Verladehilfe |
10.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr |
| 11.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr | |
| 12.06.2027 | 8.00–13.00 Uhr | |
| 14.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr | |
| Anlieferung weiterer Ausstellungsstücke und Zufahrt zum Aufbau auf den Standflächen mit Fahrzeugen unter 3,5 t ohne Verladehilfe |
14.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr |
| 15.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr | |
| Abbaubeginn an den Ständen | 17.06.2027 | ab 18.00 Uhr |
| Ausfahrt von Messefahrzeugen und Vorführschleppern aus dem Gelände | ab 18.30 Uhr | |
| Einfahrt ins Gelände mit Fahrzeugen bis 3,5 t (keine Verladehilfe möglich) |
ab 19.00 Uhr | |
| Verladung und Rücktransport aller Ausstellungsstücke und Maschinen – mit Fahrzeugen über 3,5 t – mit benötigter Verladehilfe |
18.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr |
| 19.06.2027 | 8.00–15.00 Uhr | |
| 21.06.2027 | 8.00–18.00 Uhr |
27. Zwischenlagerung von Materialien
Anlieferungen von Materialien, die im Materiallager zwischengelagert werden, sind ab 07.06.2027 möglich und müssen der FiBL Projekte GmbH vorab gemeldet werden. Für die Lagerung fallen Kosten in Höhe von 20 € pro Palettenstellplatz und Tag an. Es stehen nur begrenzt Lagerkapazitäten zur Verfügung. Sofern bei Anlieferung kein/e Vertreter*in der/des Ausstellenden vor Ort ist, dürfen Mitarbeitende der FiBL Projekte GmbH bzw. des Bauckhofs Amelinghausen die Ware entgegennehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. FiBL Projekte GmbH und der Bauckhof Amelinghausen haften nicht für angelieferte oder gelagerte Gegenstände. Hinweise zur Lieferadresse sind zu beachten.
28. Hausordnung
Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung Erwachsener betreten.
Das Mitbringen von Tieren ist nur zu Ausstellungszwecken nach vorheriger Anmeldung bei der Veranstalterin gestattet.
Das Verteilen von Werbemitteln und das Platzieren von Ausstellungsstücken, Werbemitteln, Bannern und Fahnen außerhalb der eigenen Standfläche sowie der Direktverkauf von Produkten sind untersagt.
Bild- und Tonaufnahmen von fremden Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellenden. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab bei der Leitung Kommunikation der FiBL Projekte GmbH beantragt und von dieser genehmigt werden.
Auf das Waffenverbotsgesetz (§ 42 WaffG, Verbot von Waffen aller Art wie Schusswaffen, Messer, Schlagstöcken, Reizstoffen etc.) wird verwiesen. Verboten sind darüber hinaus Äußerungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen (rassistische, nationalistische, antisemitische Äußerungen etc.), zu Hass oder Gewalt aufrufen oder Volksverhetzung begehen sowie das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen und bei Störung der Abläufe der Veranstaltung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, sie vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
Schlussbestimmungen
29. Höhere Gewalt
Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, ohne dass die Ausstellenden berechtigt sind, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder Ersatzansprüche zu stellen. Die Standmieten sowie alle von den Ausstellenden zu tragenden Kosten sind in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche der Ausstellenden sind ausgeschlossen.
30. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform
Alle Wünsche der Ausstellenden stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern. Die Ausstellenden haben dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Die Ausstellenden müssen alle Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend machen (sofern nicht gemäß Abschnitt 18 eine kürzere Frist gilt), ansonsten verfallen sie.
Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
31. Haftung, Versicherung
Die FiBL Projekte GmbH haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung der FiBL Projekte GmbH ausgeschlossen.
Die FiBL Projekte GmbH schließt keine Haftpflicht-, Feuer-, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen für ausgestellte und vorgeführte Maschinen und andere Ausstellungsstücke ab. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenständen.
Die Ausstellenden haften für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, Beauftragten oder durch Ausstellungsgegenstände entstehen. Ausstellenden wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen.
Eine allgemeine Bewachung des Geländes durch die FiBL Projekte GmbH wird sichergestellt. Die Bewachung von Standflächen und Exponaten obliegt den Ausstellenden.
32. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der FiBL Projekte GmbH ist jedoch vorbehalten, Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem die Ausstellenden ihren Sitz haben.

