Kurzbeschreibung
Seit der Änderung der EU-Hygieneverordnung 2021 dürfen landwirtschaftliche Betriebe ihre Tiere (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) unter bestimmten Voraussetzungen am Hof betäuben und töten. Die sogenannte „teilmobile Schlachtung“ kann als
Kurzbeschreibung
Seit der Änderung der EU-Hygieneverordnung 2021 dürfen landwirtschaftliche Betriebe ihre Tiere (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) unter bestimmten Voraussetzungen am Hof betäuben und töten. Die sogenannte „teilmobile Schlachtung“ kann als Dienstleistung in Anspruch genommen oder aber mit entsprechender Sachkunde selbst durchgeführt werden. Fragen wie: „welches Verfahren eignet sich für dein eigenen Betrieb“ sollen hier geklärt werden.
Referent*innen: ISS