Anlage zu den Teilnahmebedingungen Öko-Feldtage 2023 – Maschinenvorführungen

1.    Vertragsgrundlage

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist Vertragspartner*in der Aus­stel­len­den. Als Bestand­tei­le des Ver­tra­ges gel­ten das Anmel­de­for­mu­lar zur Aus­stel­lung sowie die Teilnahmebedingun­gen inkl. die­ser Anla­ge zu Maschi­nen­vor­füh­run­gen. Die Aus­stel­len­den erken­nen die Teil­nah­me­be­din­gun­gen und die Anla­ge mit Absen­den des Anmel­de­for­mu­lars rechts­ver­bind­lich an.

2.    Spezifikation nach Themenblöcken

Ziel der Maschi­nen­vor­füh­rung ist es, den Besucher*innen Land­tech­nik vor­zu­füh­ren, die für den Öko­land­bau rele­vant ist. Bei den Öko-Feld­ta­gen 2023 wer­den Maschinen­vorführungen zum The­ma Feld­ge­mü­se­an­bau ange­bo­ten. Für die­sen The­men­block gibt es eine defi­nier­te Grö­ße der Vor­führ­flä­che, wel­che die Ober­gren­ze für die Betei­li­gung definiert.

Bit­te beach­ten Sie die Beschrän­kung der Maschi­nen­brei­te auf max. 3 Meter.

Hacken inner­halb der Reihe 

  • Kul­tur:
    Sel­le­rie (4‑reihig gepflanzt; 75 cm Rei­hen­ab­stand; Abstand der Pflan­zen inner­halb der Rei­he ca. 35 bis 40 cm)
  • Ziel:
    Es sol­len Hack­ma­schi­nen zum Ein­satz kom­men, die in der Lage sind, inner­halb der Rei­he und somit zwi­schen den ein­zel­nen Pflan­zen eine Bei­kraut­re­gu­lie­rung durch­zu­füh­ren. Es kön­nen sowohl schlep­per­ge­führ­te Hack­ma­schi­nen als auch auto­nom geführ­te Hack­ma­schi­nen (Robo­ter) ange­mel­det bzw. vor­ge­führt werden.

Hacken zwi­schen den Rei­hen mit auto­nom fah­ren­den Maschinen 

  • Kul­tur:
    Sel­le­rie (4‑reihig gepflanzt; 75 cm Rei­hen­ab­stand; Abstand der Pflan­zen inner­halb der Rei­he ca. 35 bis 40 cm)
  • Ziel:
    Es sol­len Hack­ma­schi­nen zum Ein­satz kom­men, wel­che die Beikraut­regulierung zwi­schen den Rei­hen mit­tels auto­nom fah­ren­der Gerä­te durch­füh­ren. Es kön­nen sowohl ange­bau­te Hack­ma­schi­nen an auto­nom fah­ren­den Schlep­pern als auch auto­nom fah­ren­de Hack­ma­schi­nen (Robo­ter) ange­mel­det bzw. vor­ge­führt werden.

Hin­weis: Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, ein­zel­ne zur Maschinen­vorführung ange­mel­de­te Maschi­nen abzu­leh­nen, wenn er der Auf­fas­sung ist, dass die ange­mel­de­ten Maschi­nen die vor­ge­ge­be­ne Ziel­set­zung nicht oder nur ein­ge­schränkt erfüllt.

3.    Anmeldung und Zulassung

Die ver­bind­li­che Bestel­lung erfolgt durch den Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH. Mit der Bestä­ti­gung der FiBL Pro­jek­te GmbH kommt der Miet­ver­trag zustan­de. Aus­stel­len­de mit Flä­chen im Außen­be­reich erhal­ten ihre Stand­zu­wei­sung sowie die Bestä­ti­gung der Vor­füh­rung im Febru­ar 2023. Die Anzahl der vor­füh­ren­den Maschi­nen ist begrenzt. Der Ver­an­stal­ter behält sich daher vor, Maschi­nen nicht zur Vor­füh­rung zuzulassen.

Die Maschi­nen­vor­füh­run­gen erfol­gen in enger Abspra­che mit der FiBL Pro­jek­te GmbH. Jede Vor­füh­rung muss ange­mel­det und geneh­migt wer­den. Für die Vor­füh­run­gen ist die in Abschnitt 12 der Teil­nah­me­be­din­gun­gen gekenn­zeich­ne­te Flä­che vor­ge­se­hen. Vor­füh­run­gen kön­nen nur in Ver­bin­dung mit der Anmie­tung einer Flä­che im Außen­be­reich statt­fin­den. Vor­ge­führ­te Maschi­nen müs­sen außer­halb der Vor­füh­rung auf die­ser Flä­che abge­stellt wer­den. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te bei Ihrer Stand­pla­nung. Bit­te brin­gen Sie einen eige­nen Schlep­per und Fahrer*in für die Vor­füh­run­gen mit. Auto­nom fah­ren­de Maschi­nen erhal­ten eine Stand­flä­che neben der Vorführfläche.

4.    Flächen und Ablauf

Die Maschi­nen­vor­füh­run­gen dür­fen aus­schließ­lich auf der dafür vor­ge­se­he­nen Flä­che statt­fin­den. Die­se Flä­che befin­det sich im Nor­den des Ver­an­stal­tungs­ge­län­des (sie­he Abschnitt 12 der Teil­nah­me­be­din­gun­gen). Auf die­ser Flä­che ist jeweils eine Bahn pro Maschi­ne und Tag vor­ge­se­hen. Zur Ein­stel­lung der Maschi­nen wer­den geson­der­te Ein­stell­flä­chen zur Ver­fü­gung gestellt, die der Kon­trol­le der Maschi­nen­ein­stel­lung die­nen. Wird gera­de nicht vor­ge­führt, steht die Maschi­ne auf der gebuch­ten Stand­flä­che. Je nach Wit­te­rungs­be­din­gun­gen und Ver­an­stal­tungs­ab­lauf kön­nen die Zei­ten variieren.

Für die Mode­ra­ti­on und Akti­vie­rung der Maschi­ne sind maxi­mal fünf Minu­ten vor­ge­se­hen. Die Maschi­nen wer­den durch eine(n) Fachmoderator*in vor­ge­stellt. Fül­len Sie hier­für bit­te bis 01.05.2023 das Daten­blatt aus, wel­ches ab Febru­ar 2023 auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de zur Ver­fü­gung gestellt wird.

5.    Witterungsbedingungen, Absage

Für den Fall, dass die Wet­ter­be­din­gun­gen eine Vor­füh­rung der Maschi­nen nicht zulas­sen, kann die FiBL Pro­jek­te GmbH die­se absa­gen. Grün­de hier­für kön­nen u. a. das nicht ord­nungs­ge­mä­ße Arbei­ten der Maschi­ne sowie eine nach­hal­ti­ge Schä­di­gung des Stand­orts sein. Die Ent­schei­dung hier­über wird am jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­tag vor Beginn der Ver­an­stal­tung unter Ein­be­zie­hung der Maschinenvorführer*innen getrof­fen. Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist nicht ver­pflich­tet, die Vor­führ­ge­bühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.

6.    Sicherheit

Es ist erfor­der­lich, dass Sie eine Per­son benen­nen, die für die Sicher­heit ver­ant­wort­lich ist. Die­se muss wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tungs­dau­er vor Ort anwe­send und erreich­bar sein und hat für die Ein­hal­tung der Sicher­heits­grund­sät­ze zu sor­gen. Eine etwa­ige Umbe­nen­nung die­ser Zustän­dig­keit ist nur bis zur Sicher­heits-Ein­wei­sung mög­lich und muss der FiBL Pro­jek­te GmbH schrift­lich mit­ge­teilt werden.

Die zen­tra­le Ein­wei­sung für Sicher­heit fin­det am Diens­tag, den 13.06.2023 um 14.00 Uhr auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de statt. Anwe­sen­heits­pflicht besteht für alle Per­so­nen, die die Aus­stel­len­den gegen­über der FiBL Pro­jek­te GmbH als „ver­ant­wort­li­che Per­son für die Sicher­heit“ benannt haben sowie für alle Fahrer*innen der Maschinengespanne.

Alle Maschi­nen­vor­füh­run­gen im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge müs­sen so durch­ge­führt wer­den, dass eine Gefähr­dung von Per­so­nen und Sach­wer­ten aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Alle ein­ge­setz­ten Maschi­nen müs­sen den zugrun­de lie­gen­den Richt­li­ni­en und Geset­zen ent­spre­chen und über eine CE-Kenn­zeich­nung ver­fü­gen. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, jeder­zeit eine Maschi­nen­vor­füh­rung zu unter­bre­chen oder zu unter­sa­gen, wenn Sicher­heits­be­stim­mun­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den oder wenn es die Situa­ti­on erfordert.

Alle Fahrer*innen, die im Rah­men der Maschi­nen­vor­füh­rung tätig sind, müs­sen über die not­wen­di­ge Fahr­erlaub­nis ver­fü­gen und ein umsich­ti­ges und sicher­heits­ge­rech­tes Ver­hal­ten gewäh­ren. Alle Fahrer*innen sind von den Aus­stel­len­den in die Bedie­nung des Vor­führ­ge­spanns ein­zu­wei­sen. Für alle Fahrer*innen gilt wäh­rend der Ver­an­stal­tung die Null-Pro­mil­le-Regel. Alle Fahrer*innen wer­den regis­triert und erhal­ten vor Ort eine grund­sätz­li­che Sicher­heits­ein­wei­sung. Die Geschwin­dig­keit darf für die Besucher*innen kei­ne poten­zi­el­le Gefähr­dung darstellen.

Bei Fahr­ten von der Maschi­nen­ab­stell­flä­che zum Par­cours gilt Schritt­ge­schwin­dig­keit. Die Vor­führ­flä­che wird durch die FiBL Pro­jek­te GmbH optisch abge­grenzt, sodass die Besucher*innen erken­nen, dass sie den Vor­führ­be­reich betre­ten. Bei einer beson­de­ren Gefähr­dung, die gerä­te- bzw. situa­ti­ons­be­dingt gege­ben sein kann, haben die Aus­stel­len­den durch spe­zi­fi­sche Sicher­heits­maß­nah­men Rech­nung zu tragen.

Die Siche­rung der Maschi­ne im Rah­men der Vor­füh­rung wie auf der Stand­flä­che ist Sache der Aus­stel­len­den. Die FiBL Pro­jek­te GmbH schließt kei­ne Haftpflicht‑, Feuer‑, Dieb­stahl- oder sons­ti­ge Ver­si­che­run­gen für die ange­mel­de­ten Maschi­nen ab. Kos­ten für den An- und Abtrans­port der Maschi­nen wer­den von der FiBL Pro­jek­te GmbH nicht über­nom­men. Die FiBL Pro­jek­te GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung bei Ver­lust der von den Aus­stel­len­den ein­ge­brach­ten Maschi­nen, Ein­rich­tun­gen, Auf­bau­ten oder sons­ti­gen Wert­ge­gen­stän­de. Für die Sicher­heit wäh­rend der Vor­füh­run­gen stellt die FiBL Pro­jek­te GmbH das Sicherheitspersonal.

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