Anlage zu den Teilnahmebedingungen Öko-Feldtage 2023 – Maschinenvorführungen
1. Vertragsgrundlage
Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartner*in der Ausstellenden. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmeldeformular zur Ausstellung sowie die Teilnahmebedingungen inkl. dieser Anlage zu Maschinenvorführungen. Die Ausstellenden erkennen die Teilnahmebedingungen und die Anlage mit Absenden des Anmeldeformulars rechtsverbindlich an.
2. Spezifikation nach Themenblöcken
Ziel der Maschinenvorführung ist es, den Besucher*innen Landtechnik vorzuführen, die für den Ökolandbau relevant ist. Bei den Öko-Feldtagen 2023 werden Maschinenvorführungen zum Thema Feldgemüseanbau angeboten. Für diesen Themenblock gibt es eine definierte Größe der Vorführfläche, welche die Obergrenze für die Beteiligung definiert.
Bitte beachten Sie die Beschränkung der Maschinenbreite auf max. 3 Meter.
Hacken innerhalb der Reihe
- Kultur:
Sellerie (4‑reihig gepflanzt; 75 cm Reihenabstand; Abstand der Pflanzen innerhalb der Reihe ca. 35 bis 40 cm) - Ziel:
Es sollen Hackmaschinen zum Einsatz kommen, die in der Lage sind, innerhalb der Reihe und somit zwischen den einzelnen Pflanzen eine Beikrautregulierung durchzuführen. Es können sowohl schleppergeführte Hackmaschinen als auch autonom geführte Hackmaschinen (Roboter) angemeldet bzw. vorgeführt werden.
Hacken zwischen den Reihen mit autonom fahrenden Maschinen
- Kultur:
Sellerie (4‑reihig gepflanzt; 75 cm Reihenabstand; Abstand der Pflanzen innerhalb der Reihe ca. 35 bis 40 cm) - Ziel:
Es sollen Hackmaschinen zum Einsatz kommen, welche die Beikrautregulierung zwischen den Reihen mittels autonom fahrender Geräte durchführen. Es können sowohl angebaute Hackmaschinen an autonom fahrenden Schleppern als auch autonom fahrende Hackmaschinen (Roboter) angemeldet bzw. vorgeführt werden.
Hinweis: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne zur Maschinenvorführung angemeldete Maschinen abzulehnen, wenn er der Auffassung ist, dass die angemeldeten Maschinen die vorgegebene Zielsetzung nicht oder nur eingeschränkt erfüllt.
3. Anmeldung und Zulassung
Die verbindliche Bestellung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH. Mit der Bestätigung der FiBL Projekte GmbH kommt der Mietvertrag zustande. Ausstellende mit Flächen im Außenbereich erhalten ihre Standzuweisung sowie die Bestätigung der Vorführung im Februar 2023. Die Anzahl der vorführenden Maschinen ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich daher vor, Maschinen nicht zur Vorführung zuzulassen.
Die Maschinenvorführungen erfolgen in enger Absprache mit der FiBL Projekte GmbH. Jede Vorführung muss angemeldet und genehmigt werden. Für die Vorführungen ist die in Abschnitt 12 der Teilnahmebedingungen gekennzeichnete Fläche vorgesehen. Vorführungen können nur in Verbindung mit der Anmietung einer Fläche im Außenbereich stattfinden. Vorgeführte Maschinen müssen außerhalb der Vorführung auf dieser Fläche abgestellt werden. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihrer Standplanung. Bitte bringen Sie einen eigenen Schlepper und Fahrer*in für die Vorführungen mit. Autonom fahrende Maschinen erhalten eine Standfläche neben der Vorführfläche.
4. Flächen und Ablauf
Die Maschinenvorführungen dürfen ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche stattfinden. Diese Fläche befindet sich im Norden des Veranstaltungsgeländes (siehe Abschnitt 12 der Teilnahmebedingungen). Auf dieser Fläche ist jeweils eine Bahn pro Maschine und Tag vorgesehen. Zur Einstellung der Maschinen werden gesonderte Einstellflächen zur Verfügung gestellt, die der Kontrolle der Maschineneinstellung dienen. Wird gerade nicht vorgeführt, steht die Maschine auf der gebuchten Standfläche. Je nach Witterungsbedingungen und Veranstaltungsablauf können die Zeiten variieren.
Für die Moderation und Aktivierung der Maschine sind maximal fünf Minuten vorgesehen. Die Maschinen werden durch eine(n) Fachmoderator*in vorgestellt. Füllen Sie hierfür bitte bis 01.05.2023 das Datenblatt aus, welches ab Februar 2023 auf www.oeko-feldtage.de zur Verfügung gestellt wird.
5. Witterungsbedingungen, Absage
Für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Vorführung der Maschinen nicht zulassen, kann die FiBL Projekte GmbH diese absagen. Gründe hierfür können u. a. das nicht ordnungsgemäße Arbeiten der Maschine sowie eine nachhaltige Schädigung des Standorts sein. Die Entscheidung hierüber wird am jeweiligen Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung unter Einbeziehung der Maschinenvorführer*innen getroffen. Die FiBL Projekte GmbH ist nicht verpflichtet, die Vorführgebühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.
6. Sicherheit
Es ist erforderlich, dass Sie eine Person benennen, die für die Sicherheit verantwortlich ist. Diese muss während der gesamten Veranstaltungsdauer vor Ort anwesend und erreichbar sein und hat für die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu sorgen. Eine etwaige Umbenennung dieser Zuständigkeit ist nur bis zur Sicherheits-Einweisung möglich und muss der FiBL Projekte GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Die zentrale Einweisung für Sicherheit findet am Dienstag, den 13.06.2023 um 14.00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände statt. Anwesenheitspflicht besteht für alle Personen, die die Ausstellenden gegenüber der FiBL Projekte GmbH als „verantwortliche Person für die Sicherheit“ benannt haben sowie für alle Fahrer*innen der Maschinengespanne.
Alle Maschinenvorführungen im Rahmen der Öko-Feldtage müssen so durchgeführt werden, dass eine Gefährdung von Personen und Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Alle eingesetzten Maschinen müssen den zugrunde liegenden Richtlinien und Gesetzen entsprechen und über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, jederzeit eine Maschinenvorführung zu unterbrechen oder zu untersagen, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden oder wenn es die Situation erfordert.
Alle Fahrer*innen, die im Rahmen der Maschinenvorführung tätig sind, müssen über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen und ein umsichtiges und sicherheitsgerechtes Verhalten gewähren. Alle Fahrer*innen sind von den Ausstellenden in die Bedienung des Vorführgespanns einzuweisen. Für alle Fahrer*innen gilt während der Veranstaltung die Null-Promille-Regel. Alle Fahrer*innen werden registriert und erhalten vor Ort eine grundsätzliche Sicherheitseinweisung. Die Geschwindigkeit darf für die Besucher*innen keine potenzielle Gefährdung darstellen.
Bei Fahrten von der Maschinenabstellfläche zum Parcours gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Vorführfläche wird durch die FiBL Projekte GmbH optisch abgegrenzt, sodass die Besucher*innen erkennen, dass sie den Vorführbereich betreten. Bei einer besonderen Gefährdung, die geräte- bzw. situationsbedingt gegeben sein kann, haben die Ausstellenden durch spezifische Sicherheitsmaßnahmen Rechnung zu tragen.
Die Sicherung der Maschine im Rahmen der Vorführung wie auf der Standfläche ist Sache der Ausstellenden. Die FiBL Projekte GmbH schließt keine Haftpflicht‑, Feuer‑, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen für die angemeldeten Maschinen ab. Kosten für den An- und Abtransport der Maschinen werden von der FiBL Projekte GmbH nicht übernommen. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust der von den Ausstellenden eingebrachten Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände. Für die Sicherheit während der Vorführungen stellt die FiBL Projekte GmbH das Sicherheitspersonal.