Kriterien für die Zulassung als „Innovationsbeispiel“
im Rahmen der Öko-Feldtage

1.   Ziel und Zuständigkeiten

Die Öko-Feld­ta­ge heben mit den Inno­va­ti­ons­bei­spie­len weg­wei­sen­de Inno­va­tio­nen in der Land­tech­nik her­vor, die von beson­de­rer Bedeu­tung für den Öko­land­bau sind. Die­se aus­ge­wähl­ten Bei­spie­le sol­len dem Fach­pu­bli­kum im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge öffent­lich prä­sen­tiert werden.

Die Ent­schei­dung über die Zulas­sung und Aus­wahl der Inno­va­ti­ons­bei­spie­le liegt in den Hän­den der FiBL Pro­jek­te GmbH als Ver­an­stal­te­rin gemein­sam mit den Mit­ver­an­stal­ten­den der Öko-Feldtage.

2.   Teilnehmende

Um die Zulas­sung als Inno­va­ti­ons­bei­spiel kön­nen sich grund­sätz­lich alle zuge­las­se­nen Aus­stel­len­den der Öko-Feld­ta­ge bewerben.

Die Teil­nah­me ist frei­wil­lig und nicht mit zusätz­li­chen, direk­ten Kos­ten ver­bun­den. Für die aus­ge­wähl­ten Inno­va­ti­ons­bei­spie­le stellt die FiBL Pro­jek­te GmbH eine kos­ten­freie Stand­flä­che bis zu 50 m² im Rah­men einer Son­der­flä­che zur Verfügung.

3. Zugelassene Produkte

Zuge­las­sen sind Pro­duk­te aus allen Berei­chen der Landtechnik.

Dies gilt für

  • Pro­duk­te, die sich noch in einem Ent­wick­lungs­sta­di­um befinden,
  • Pro­to­ty­pen, die noch nicht in Serie gefer­tigt wer­den sowie
  • Seri­en­pro­duk­te, sofern der Pro­duk­ti­ons­be­ginn nicht län­ger als 24 Mona­te zurückliegt.

Von der Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen sind Pro­duk­te, die bereits auf frü­he­ren Öko-Feld­ta­gen gezeigt wurden.

4. Anmeldeverfahren

Anmel­de­schluss ist der 31. Dezem­ber 2022.

Die Anmel­dung erfolgt durch ein Anmel­de­for­mu­lar auf der Home­page www​.oeko​-feld​ta​ge​.de.

In der Anmel­dung als Inno­va­ti­ons­bei­spiel muss deut­lich beschrie­ben wer­den, wor­in das Neue und Vor­teil­haf­te des ange­mel­de­ten Pro­duk­tes liegt. Die neu­ar­ti­gen Pro­duk­tei­gen­schaf­ten sol­len plau­si­bel und nach­voll­zieh­bar dar­ge­stellt sowie mög­lichst durch unab­hän­gi­ge Test­ergeb­nis­se belegt sein.

Zur Illus­tra­ti­on in den Medi­en bzw. für die Kom­mis­si­on sol­len 1–3 Bil­der als Datei (For­ma­te jpg oder png mit 300 dpi Auf­lö­sung) bei­gefügt wer­den. Alle Publi­ka­ti­ons- und Repro­duk­ti­ons­rech­te wer­den damit an die FiBL Pro­jek­te GmbH im Rah­men ihrer Tätig­kei­ten zu den Öko-Feld­ta­gen übertragen.

5. Zulassung als Innovationsbeispiel

Über die Zulas­sung als Inno­va­ti­ons­bei­spiel auf den Öko-Feld­ta­gen ent­schei­det die Ver­an­stal­te­rin FiBL Pro­jek­te GmbH gemein­sam mit den Mitveranstaltenden.

Die Ver­an­stal­te­rin teilt spä­tes­tens am  31. Janu­ar 2023 mit, ob der Vor­schlag ange­nom­men oder abge­lehnt wurde.

6. Leistungen des Veranstalters

  • Die Ver­an­stal­te­rin bie­tet eine kos­ten­freie Flä­che auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de an, wo die Inno­va­ti­ons­bei­spie­le aus­ge­stellt und prä­sen­tiert wer­den können.
    Hin­weis: Auf die­ser Flä­che darf aus­schließ­lich das zuge­las­se­ne Inno­va­ti­ons­bei­spiel aus­ge­stellt wer­den. Wei­te­re Pro­duk­te dür­fen dort nicht plat­ziert werden.
  • Die Ver­an­stal­te­rin nennt die aus­ge­wähl­ten Inno­va­ti­ons­bei­spie­le auf der Home­page oeko​-feld​ta​ge​.de.
  • Die Ver­an­stal­te­rin benennt die Inno­va­ti­ons­bei­spie­le im Rah­men ihrer Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Ver­an­stal­te­rin über­nimmt die Beschil­de­rung der Flä­chen mit den Innovationsbeispielen.
  • Die Ver­an­stal­te­rin weist die Flä­che der Inno­va­ti­ons­bei­spie­le in den Über­sichts­plä­nen zu den Öko-Feld­ta­gen aus.

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