Hausordnung Öko-Feldtage 2025

  • Das Aus­stel­lungs­ge­län­de darf nur mit einer gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te zu den ange­ge­be­nen Öff­nungs­zei­ten betre­ten wer­den. Kin­der unter 14 Jah­ren dür­fen nur in Beglei­tung Erwach­se­ner das Gelän­de betreten.
  • Auf dem Gelän­de sind kei­ne Tie­re zuge­las­sen. Aus­ge­nom­men davon sind Blindenhunde.
  • Das unbe­fug­te Benut­zen oder Abstel­len von Kraft­fahr­zeu­gen auf dem Gelän­de ist nicht gestat­tet. Bei Zuwi­der­hand­lung wer­den die Fahr­zeu­ge kos­ten­pflich­tig abgeschleppt.
  • Das Zel­ten ist auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de untersagt.
  • Jede/Jeder, der die Ver­an­stal­tung und deren Abläu­fe stört, kann von der Ver­an­stal­te­rin aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Ver­an­stal­te­rin behält sich vor, von ihrem Haus­recht Gebrauch zu machen und Per­so­nen, die durch ras­sis­ti­sche, natio­na­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche oder sons­ti­ge men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen in Erschei­nung tre­ten, den Zutritt zur Ver­an­stal­tung zu ver­weh­ren oder von die­ser auszuschließen.
  • Auf dem Mes­se­ge­län­de ist das Ver­tei­len von Druck­schrif­ten und Wer­be­ma­te­ri­al, das Anbrin­gen von Auf­kle­bern und Pla­ka­ten sowie Nut­zung von Wer­be­trä­gern nicht gestat­tet. Für Aus­stel­ler: innen gilt eine geson­der­te Regelung.
  • Bild- und Ton­auf­nah­men von Aus­stel­lungs­stän­den oder Expo­na­ten bedür­fen der aus­drück­li­chen Geneh­mi­gung der Aus­stel­len­den. Pro­duk­tio­nen, die zu kom­mer­zi­el­len Zwe­cken erstellt wer­den, müs­sen vor­ab bei der Ver­an­stal­te­rin bean­tragt und geneh­migt werden.
  • Das Rau­chen ist nur auf den aus­ge­wie­se­nen Flä­chen gestattet.
  • Die Ver­an­stal­te­rin behält sich das Recht vor, bei Nicht­be­ach­tung die­ser Hin­wei­se Per­so­nen vom Gelän­de zu ver­wei­sen bzw. von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.

Frank­furt, Dezem­ber 2023