Teilnahmebedingungen
Öko-Feldtage 2022
1. Veranstaltet durch
FiBL Projekte GmbH
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 71 37 699–0
Fax +49 69 71 37 699–9
info.deutschland@fibl.org
www.fibl.org
Geschäftsführer: Dr. Robert Hermanowski
2. Vertragsgrundlage
Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartner*in der Ausstellenden. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmeldeformular zur Ausstellung und Maschinenvorführung, die Teilnahmebedingungen und für alle Anmeldungen vor dem 01. Juli 2021 die Bestätigung der Änderung des Veranstaltungsdatums und Teilnahmebedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen der Ausstellenden sind als Vertragsbestandteile ausgeschlossen. Die Ausstellenden erkennen die Teilnahmebedingungen mit Abschicken des Anmeldeformulars rechtsverbindlich an. Die Weitergabe der Inhalte sowie ein Hinweis auf die Einhaltung des Vertrags an das Personal und dienstleistende Unternehmen sind verpflichtend. Sonstige wichtige Informationen und Bestimmungen, die den Ausstellenden zugehen sowie die Bestimmungen für Serviceleistungen, sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und die Ausstellenden fristlos von der Veranstaltung ausschließen.
3. Datenverarbeitung
Mit dem Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH stimmen die Ausstellenden der Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten im Rahmen der Öko-Feldtage zu. Die Daten werden, sofern notwendig, an Unterauftragnehmer*innen (u.a. Mitveranstaltende, Werbeagenturen, Zelt-/Messebauer*innen) weitergegeben. Die FiBL Projekte GmbH hat eine vertragliche Vereinbarung mit diesen Unterauftragnehmer*innen, in der sich diese dazu verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Ausstellenden können die Zustimmung hierzu jederzeit widerrufen.
4. Ort, Dauer, Öffnungszeiten
Die Öko-Feldtage finden am Dienstag, 28.06, Mittwoch, 29.06. und Donnerstag, 30.06.2022 auf der Hessischen Staatsdomäne Gladbacherhof in 65606 Villmar statt. Öffnungszeiten für Ausstellende sind von 7.00–20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00–18.00 Uhr.
Am 28. und 29.06. finden Abendveranstaltungen statt: Am 28.06. bis 23.00 Uhr, am 29.06. bis etwa 00.00 Uhr.
5. Ausstellungsprogramm
Die Öko-Feldtage 2022 richten sich an Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die Produkte, Informationen und Dienstleistungen für den ökologischen Landbau anbieten. Ausstellende aus folgenden Bereichen können sich anmelden:
- Agroforst
- Ausbildung
- Beratung
- Betriebsmittel
- Dienstleistung
- Forschung
- Futtermittel
- Kontrollstelle
- Landtechnik
- Pflanzenbau
- Saatgut/Pflanzgut
- Tierhaltung
- Verband
- Vermarktung
- Sonstige
Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nicht.
6. Zulassungsvoraussetzung
Alle Produkte auf den Öko-Feldtagen, soweit inhaltlich relevant, entsprechen der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007. Zur Ausstellung und Bewerbung an den Ständen sind nur Betriebsmittel zugelassen, die in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland eingetragen sind (www.betriebsmittelliste.de).
Als Saatgut auf Demonstrationsparzellen muss Öko-Saatgut verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen der FiBL Projekte GmbH sowie der Hessischen Staatsdomäne Gladbacherhof gemeldet werden. Die Domäne muss über die zuständige Kontrollstelle vor der Aussaat eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die PR-Materialien zu den ausgestellten Waren (Betriebsmittel, Saatgut) dürfen ausschließlich im Ökolandbau zugelassene Produkte bewerben.
Für das gastronomische Angebot ist eine Biozertifizierung vorzuweisen. Für kleinere Anbieter ohne Biozertifizierung wird eine kostenpflichtige Veranstaltungszertifizierung angeboten.
7. Anmeldung für Ausstellende, Fristen
Das ausgefüllte Anmeldeformular für Ausstellende gilt als Antrag auf Zulassung. Die Ausstellenden geben darauf an, welche Art der Standfläche sie verbindlich buchen möchten. Es stehen begrenzt Ausstellungsflächen zur Verfügung.
Der Anmeldeschluss für Flächen im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen für Winterungen und Sommerungen ist der 01.07.2021. Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Maschinenvorführungen und Standflächen in der Ausstellungshalle können bis zum 31.12.2021 angemeldet werden. Anmeldungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Flächen zur Verfügung stehen.
Der Anmeldeschluss für die Gastronomie ist der 01.04.2022.
8. Zulassung, Vertragsabschluss
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH. Mit der Bestätigung der FiBL Projekte GmbH kommt der Mietvertrag zustande. Ausstellende mit Demonstrationsparzellen erhalten ihre Standzuweisung ab Juli 2021, Ausstellende in der Halle und im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen im Februar 2022. Die Bestätigung zur Teilnahme an der Maschinenvorführung erhalten Sie ebenfalls im Februar 2022.
Die Standzuweisungen für die Gastronomie erfolgen ab Mai 2022. Es wird ein Vor-Ort-Termin zur Geländebegehung angeboten.
9. Ausstellungspreise, Standgrößen
Zu den Öko-Feldtagen 2022 gelten folgende Konditionen:
- Standflächen mit Demonstrationsparzellen im Außenbereich werden in Einheiten à 400m² zu 2.000,- Euro angeboten. Dies ist gleichzeitig die Mindestgröße. Weitere Einheiten zu je 400m² kosten 1.800,- Euro. Die Maße der 400m² Einheiten sind in der Regel 20×20m.
- Standflächen ohne Demonstrationsparzellen im Außenbereich werden in 25m² und 9m² Einheiten zum Preis von 50,‑ Euro pro m² angeboten. Die Maße der 25m² Einheiten sind in der Regel 5×5m, die Maße der 9m² Einheiten sind in der Regel 3×3m.
- Standflächen ohne Demonstrationsparzellen vor der Ausstellungshalle (siehe Abschnitt 12) werden in 9m² Einheiten zum Preis von 50,- Euro pro m² angeboten. Die Maße der 9m² Einheiten sind in der Regel 3×3m. Es dürfen maximal zwei Flächen à 9m² pro Aussteller*in gebucht werden.
- Standflächen in der Ausstellungshalle werden in 6m² und 9m² Einheiten zum Preis von 80,‑ Euro pro m² angeboten. Die Maße der 6m² Einheiten sind 2×3m, die Maße der 9m² Einheiten sind 3×3m. Es dürfen maximal zwei Flächen à 3×2m oder 3×3m pro Aussteller*in gebucht werden. An den Seiten der Halle können nur Stände à 3×2m gebucht werden. In den mittleren Blöcken sind nur Flächen im Raster von 3×3m möglich. Die Aufbauten dürfen nicht höher als 3,80m sein, Abhängungen von Decken sind nicht zulässig.
- Die Vorführgebühren je Maschine betragen 1.200,- Euro. Je nach Verfahren können auch mehrere Maschinen gezeigt werden. Maschinen dürfen nur vorgeführt werden, wenn die Ausstellenden gleichzeitig eine Fläche im Außenbereich (mind. 50m²) buchen. Es dürfen maximal 5 Maschinenvorführungen pro Aussteller*in gebucht werden.
- Die Anmeldegebühr beträgt 300,- Euro und wird allen Ausstellenden zusätzlich zur Standfläche berechnet. Für Mitausstellende fällt nur die Anmeldegebühr von 250,- Euro an.
-
Für die Gastronomie gelten folgende Konditionen:Bis 10m² – 260,- Euro>10m² – 360,- Euro
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten.
Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Lage und Maße der Standfläche zu verändern, sofern es die Sicherheitsbestimmungen oder behördliche Auflagen erfordern. Die Vergabe erfolgt nach Anmeldedatum.
10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind (sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben) innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für die FiBL Projekte GmbH kostenfrei und in Euro zu begleichen. Ein Anspruch auf die zugeteilte Fläche sowie ggf. Maschinenvorführung besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Ein entsprechender Nachweis ist – bei Aufforderung durch die FiBL Projekte GmbH – durch den Ausstellenden zu erbringen.
11. Rücktritt, Stornierungsgebühren
Stornieren die Ausstellenden die Standfläche nach Vertragsabschluss, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in und vor der Ausstellungshalle, Maschinenvorführungen:
- 25 % des vereinbarten Ausstellungspreises bei einer Stornierung bis 28.02.2022
- 75 % des vereinbarten Ausstellungspreises bei einer Stornierung bis 30.04.2022
- Nach dem 30.04.2022 fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
- Treten die Ausstellenden nach Bestätigung der Maschinenvorführung zurück, fällt die Vorführgebühr in voller Höhe an.
Flächen mit Demonstrationsparzellen:
- 25 % des vereinbarten Ausstellungspreises, wenn noch keine Arbeiten im Bereich Versuchstechnik erfolgt sind.
- Wenn bereits Dienstleistungen im Bereich Versuchstechnik in Anspruch genommen wurden, fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Den Ausstellenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die FiBL Projekte GmbH ersparte Aufwendungen hatte.
Treten Gastronomische Anbieter*innen nach dem 01.04.2022 von Ihrem Angebot zurück, werden 50 % der Anmeldegebühr fällig.
12. Ausstellungsflächen
Für die Ausstellung ist eine Ausstellungshalle vorgesehen, Flächen im Außenbereich (teilweise mit der Möglichkeit zum Anlegen von Demonstrationsparzellen) und Flächen für Maschinenvorführungen. In der folgenden Abbildung sind die Ausstellungsflächen dargestellt.
13. Ausstellerausweis
Alle Ausstellenden erhalten entsprechend der Größe der Standfläche Ausstellerausweise. Diese können zum Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung genutzt werden.
Standfläche | Erste Einheit | jede weitere Einheit |
6/9m² Einheiten in und vor der Ausstellungshalle | 2 Ausweise | 1 Ausweis |
400m² Einheiten mit Demonstrationsparzellen | 6 Ausweise | 3 Ausweise |
25m² Einheiten ohne Demonstrationsparzellen | 2 Ausweise | 1 Ausweis |
9m² ohne Demonstrationsparzellen | 2 Ausweise | 1 Ausweis |
Weitere Ausstellerausweise können mit einem Formular (ab März 2022 auf www.oeko-feldtage.de) bestellt werden.
14. Auf- und Abbau
Auf den Standflächen im Außenbereich und in der Halle kann am Samstag 25.06.2022 und Montag, 27.06.2022 jeweils von 8.00–18.00 Uhr aufgebaut werden. Der Abbau darf am 30.06.2022 frühestens ab 18.00 Uhr erfolgen, Fahrzeuge dürfen das Gelände erst ab 19.00 Uhr befahren. Die Anlieferung von Maschinen darf nur am Donnerstag, 23.06.2022, Freitag, 24.06.2022 von 8.00–18.00 Uhr und am Samstag, 25.06.2022 bis 12.00 Uhr erfolgen.
Verladungen und Rücktransporte von allen Fahrzeugen über 3,5 t sind erst ab Freitag, 01.07.2022 und Samstag, 02.07.2022 von 08.00 bis 18:00 Uhr möglich.
15. Anlieferungen
Fahrzeuge über 3,5 t müssen der FiBL Projekte GmbH gemeldet werden. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, Fahrzeuge direkt zu den Standflächen fahren zu lassen. Je nach Witterung sind die Zufahrten nur begrenzt belastbar. Während der Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge das Gelände befahren. Beim Auf- und Abbau gilt Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände.
Eine Anlieferung von Prospektmaterial o.ä. ist erst ab dem 09.06.2022 möglich. Diese Anlieferung muss der Domäne Gladbacherhof gemeldet werden, da nur sehr begrenzt Lagerkapazitäten zur Verfügung stehen und diese nicht garantiert werden können. Sofern keine Vertreter*in der Ausstellenden vor Ort ist, darf die Domäne Gladbacherhof die Ware entgegennehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, diese auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. Sie haftet nicht für angelieferte oder gelagerte Gegenstände.
Fahrzeuge für Frischwarenlieferungen für die Gastronomie können an den Ausstellungstagen zwischen 7.00 und 8.00 Uhr das Gelände befahren. Eine zusätzliche Transportmöglichkeit mit Shuttlefahrzeugen während der Öffnungszeit ist in Planung.
16. Ausstattung der Standfläche
Die Ausstellenden sind verpflichtet, im Anmeldeformular alle Ausstellungsgegenstände und Dienstleistungsangebote vollständig aufzuführen. Andere Angebote oder Produkte als die gemeldeten dürfen nicht ausgestellt werden. Stellen die Ausstellenden auf der Veranstaltung Dinge aus, die nicht angemeldet wurden, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, diese zu entfernen und bis Veranstaltungsende einzubehalten.
Stromanschlüsse, Zelte, Standbauten und Mobiliar können über ein separates Formular bestellt werden. Dieses steht ab dem 01.02.2022 zum Download auf www.oeko-feldtage.de bereit. Die Ausstellenden müssen diese Formulare/Bestellungen bis zum 24.04.2022 einreichen.
Für die Ausstattung hat die FiBL Projekte GmbH bei verschiedenen Dienstleister*innen ein Exklusivrecht eingeräumt. Sofern die Ausstellenden keine eigenen Zelte, Standaufbauten oder Mobiliar mitbringen, müssen sie die vorgegebenen Dienstleister*innen beauftragen.
17. Abgabe von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur berechtigten Gastronomieanbietern erlaubt. Die Ausstellenden dürfen Speisen und Getränke kostenfrei an Kund*innen abgeben. Alle angebotenen Speisen und Getränke (ausgenommen Wasser) müssen aus kontrolliert biologischem Landbau stammen. Rechtliche Vorschriften wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Getränkeschankanlagen-Verordnung sind zu beachten.
18. Standfläche mit Demonstrationsparzellen
Flächen für Demonstrationsparzellen stehen ab Ende August 2021 (Winterungen) und März 2022 (Sommerungen) zur Verfügung. Die Standflächen sind in der Regel gepflügt. Das Anlegen der Demonstrationsparzellen ist mit der Versuchstechnik abzustimmen. Dieser ist die Standplanung mitzuteilen (z. B. in Form einer Skizze), unabhängig davon, ob die Dienstleistung Versuchstechnik in Anspruch genommen wird. Die Standplanung ist 14 Tage nach Bestätigung bei der FiBL Projekte GmbH einzureichen.
Planen Sie genügend Abstand zwischen den Versuchsparzellen zur maschinellen Bearbeitung ein (mind. 0,5 m an allen Seiten) sowie ausreichend Platz für die Wegführung. Einen Plan, der die Verteilung der Standflächen mit Demoparzellen zeigt, wird Ihnen Anfang Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Nach der Veranstaltung werden die Pflanzenbestände in den Boden eingearbeitet.
19. Dienstleistungen Versuchstechnik
Für das Anlegen der Demonstrationsparzellen bietet die FiBL Projekte GmbH Dienstleistungen an, die Ausstellende gegen Gebühr in Anspruch nehmen können. Vom Ausstellenden müssen Saatgut und Betriebsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden.
Der Lieferung muss ein Lieferschein beiliegen, welcher als Nachweis dient. Die Ausstellenden haben keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten an bestimmten Tagen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen durchgeführt, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich. Preise für die Versuchstechnik sind bei der FiBL Projekte GmbH zu erfragen und werden nach Arbeitsumfang berechnet. Die Adresse für die Anlieferung von Saatgut und Betriebsmitteln sowie die Kontaktdaten der Versuchstechnik erhalten Sie in einer separaten E‑Mail.
20. Maschinenvorführungen
20.1 Anmeldung und Zulassung
Die verbindliche Bestellung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung bei der FiBL Projekte GmbH. Mit der Bestätigung der FiBL Projekte GmbH kommt der Mietvertrag zustande. Ausstellende mit Flächen im Außenbereich erhalten ihre Standzuweisung sowie die Bestätigung der Vorführung im Februar 2022. Die Anzahl der vorführenden Maschinen ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich daher vor, Maschinen nicht zur Vorführung zuzulassen.
Die Maschinenvorführungen erfolgen in enger Absprache mit der FiBL Projekte GmbH. Jede Vorführung muss angemeldet und genehmigt werden. Für die Vorführungen ist die gekennzeichnete Fläche unter Abschnitt 12 vorgesehen. Vorführungen können nur in Verbindung mit der Anmietung einer Fläche im Außenbereich (mind. 50m²) stattfinden. Auf dieser Fläche muss die gezeigte Maschine (mit Schlepper) außerhalb der Vorführung abgestellt werden. Planen Sie dies bitte in Ihre Standplanung mit ein. Bitte bringen Sie einen eigenen Schlepper und Fahrer*in für die Vorführungen mit. Für den Kommentar während der Maschinenvorführung füllen Sie bitte das Datenblatt aus, welches auf https://oeko-feldtage.de/informationen-aussteller/datenblatt-zur-beschreibung-der-maschine-oeko-feldtage-2021/ zur Verfügung gestellt wird.
20.2 Flächen und Ablauf
Die Flächen für die Maschinenvorführungen befinden sich neben den Ausstellungs- und Demonstrationsflächen sowie den Versuchsflächen des Gladbacherhofes (siehe Karte Abschnitt 12). Auf dieser Fläche ist jeweils eine Bahn pro Maschine vorgesehen. Zur Einstellung der Maschinen werden gesonderte Einstellflächen zur Verfügung gestellt, die der Kontrolle der Maschineneinstellung dienen.
Sämtliche Maschinen werden an jedem Ausstellungstag jeweils einmal vorgeführt. Es ist geplant, die Maschinenvorführungen zum Themenbereich Ackerbau jeweils um 10:00 Uhr und zum Themenbereich Futterbau jeweils um 14:00 Uhr durchzuführen. Je nach Witterungsbedingungen und Veranstaltungsablauf können die Zeiten variieren.
Für die Moderation und Aktivierung der Maschine sind maximal fünf Minuten vorgesehen. Die Maschinen werden durch eine(n) Fachmoderator*in vorgestellt. Diese® beschreibt die Maschinen unter Zuhilfenahme der Informationen, die ihm/ihr durch die Hersteller*in bzw. Händler*in zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen die Hersteller*innen bzw. Händler*innen bei der FiBL Projekte GmbH bis zum 01.05.2022 ein Datenblatt zur Beschreibung der Maschine einreichen. Die Maschinenvorführungen können ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche stattfinden. Wird nicht vorgeführt, steht die Maschine auf der gebuchten Standfläche im Außenbereich.
20.3 Spezifikation nach Themenblöcken
Ziel der Maschinenvorführung ist es, den Besucher*innen Landtechnik vorzuführen, die für den Ökolandbau relevant ist. Bei den Öko-Feldtagen werden Maschinenvorführungen zu den Themen Ackerbau und Futterbau angeboten. Für jeden Themenblock gibt es eine definierte Größe der Vorführfläche, welche die Obergrenze für die Beteiligung definiert.
Bitte beachten Sie die Beschränkung der Maschinenbreiten: Maschinenbreiten im Bereich Hacktechnik maximal 6m, Maschinenbreiten im Bereich Futterbergung maximal 9m.
Ackerbau:
Hacktechnik
Kultur: Mais
Ziel: schonende und zugleich effektive reihenabhängige Beikrautregulierung
Futterbau:
Mähtechnik
Kultur: Luzernegras
Ziel: qualitätserhaltende, tier- und nützlingsschonende Mähtechnik (z.B. Balkenmähwerke)
Schwadtechnik
Kultur: Luzernegras
Ziel: futterschonende Techniklösungen (klassische Kreiselschwader sollten nicht vorgeführt werden)
Hinweis: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne zur Maschinenvorführung angemeldete Maschinen ablehnen zu können, wenn er der Auffassung ist, dass die angemeldete Maschinen die vorgegebene Zielsetzung nicht oder nur eingeschränkt erfüllt.
20.4 Witterungsbedingungen, Absage
Für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Vorführung der Maschinen nicht zulassen, kann die FiBL Projekte GmbH diese absagen. Gründe hierfür können u. a. das nicht ordnungsgemäße Arbeiten der Maschine sowie eine nachhaltige Schädigung des Standorts sein. Die Entscheidung hierüber wird am jeweiligen Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung unter Einbeziehung der Maschinenvorführer*innen getroffen. Die FiBL Projekte GmbH ist nicht verpflichtet, die Vorführgebühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.
20.5 Sicherheit
Es ist erforderlich, dass Sie mit der Anmeldung Ihre vor Ort für Sicherheit verantwortliche Person schriftlich benennen. Diese muss während der gesamten Veranstaltungsdauer vor Ort anwesend und erreichbar sein und hat für die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu sorgen. Eine etwaige Umbenennung dieser Zuständigkeit ist nur bis zur Einweisung für Sicherheit möglich und muss der FiBL Projekte GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Die zentrale Einweisung für Sicherheit findet am Montag, den 27.06.2022 um 14:00 Uhr auf dem Gelände statt. Anwesenheitspflicht besteht für alle Personen, die die Ausstellenden gegenüber der FiBL Projekte GmbH als „verantwortliche Person“ benannt haben sowie für alle Fahrer*innen der Maschinengespanne.
Alle Maschinenvorführungen im Rahmen der Öko-Feldtage müssen so durchgeführt werden, dass eine Gefährdung von Personen und Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Alle eingesetzten Maschinen müssen den zugrunde liegenden Richtlinien und Gesetzen entsprechen und über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, jederzeit eine Maschinenvorführung zu unterbrechen oder zu untersagen, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden oder wenn es die Situation erfordert.
Alle Fahrer*innen, die im Rahmen der Maschinenvorführung tätig sind, müssen über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen und ein umsichtiges und sicherheitsgerechtes Verhalten gewähren. Alle Fahrer*innen sind von den Ausstellenden in die Bedienung des Vorführgespanns einzuweisen. Für alle Fahrer*innen gilt während der Veranstaltung die Null-Promille-Regel. Alle Fahrer*innen werden registriert und erhalten vor Ort eine grundsätzliche Sicherheitseinweisung. Die Geschwindigkeit darf für die Besucher*innen keine potenzielle Gefährdung darstellen.
Bei Fahrten von der Maschinenabstellfläche zum Parcours gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Vorführfläche wird durch die FiBL Projekte GmbH optisch abgegrenzt, sodass die Besucher*innen erkennen, dass sie den Vorführbereich betreten. Bei einer besonderen Gefährdung, die geräte- bzw. situationsbedingt gegeben sein kann, haben die Ausstellenden durch spezifische Sicherheitsmaßnahmen Rechnung zu tragen.
Die Sicherung der Maschine im Rahmen der Vorführung wie auf der Standfläche ist Sache der Ausstellenden. Die FiBL Projekte GmbH schließt keine Haftpflicht‑, Feuer‑, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen für die angemeldeten Maschinen ab. Kosten für den An- und Abtransport der Maschinen werden von der FiBL Projekte GmbH nicht übernommen. Die FiBL Projekte GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust der von den Ausstellenden eingebrachten Maschinen, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände. Für die Sicherheit während der Vorführungen stellt die FiBL Projekte GmbH das Sicherheitspersonal.
21. Umweltschutz
Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, weist die FiBL Projekte GmbH auf folgende Maßnahmen/ Angebote hin:
- Abfallvermeidung, Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien
- Mülltrennung
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Reinigungsarbeiten mit biologisch abbaubaren Mitteln
Die Verwendung von Glas oder Porzellan ist auf den Flächen im Außenbereich nicht gestattet. Die FiBL Projekte GmbH empfiehlt Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden.
22. Abfallentsorgung, Reinigung
Die Ausstellenden werden angehalten, möglichst wenig Abfall zu produzieren, wiederverwendbare und umweltverträgliche Materialien einzusetzen.
Die FiBL Projekte GmbH hält nur die allgemeinen Flächen und Wege sauber. Für die Reinigung der Standfläche und Entsorgung von Abfällen sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Auf dem Gelände befinden sich an zentraler Stelle Entsorgungsmöglichkeiten.
23. Sicherheit
Die Ausstellenden sind verpflichtet, Schutzvorrichtungen an Exponaten anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Rettungswege müssen während des Auf- und Abbaus und der Veranstaltung freigehalten werden. Gegenstände und Dekoration für die Ausstattung der Standflächen müssen aus schwer entflammbarem Material (Brandschutzklasse B1) bestehen. An jedem Stand muss sich ein Feuerlöscher befinden, welcher von jedem Ausstellenden selbst organisiert wird.
Die Brandschutzordnung wird durch einen Aushang bekannt gemacht. Den Anordnungen der FiBL Projekte GmbH ist unbedingt Folge zu leisten. Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen.
24. Hausordnung
- Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gelände betreten. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen und Verteilen von Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche sowie der Direktverkauf von Produkten sind untersagt.
- Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Jeder, der die Veranstaltung und deren Abläufe stört, kann von der FiBL Projekte GmbH ausgeschlossen werden.
- Bild- und Tonaufnahmen von fremden Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellenden. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab bei der FiBL Projekte GmbH beantragt und genehmigt werden.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
25. Sondersituation DLG-Feldtage 2022
Die DLG-Feldtage wurden angesichts der Corona-Pandemie auf den 14. bis 16. Juni 2022 verschoben. Ausstellenden, die sowohl an den DLG-Feldtagen, als auch an den Öko-Feldtagen teilnehmen, wird die Anmeldegebühr der zweiten Veranstaltung (nach Anmeldedatum) erlassen.
Sind Sie bereits bei den DLG-Feldtagen angemeldet, geben Sie dies bitte in dem Anmeldeformular an. Sind Sie bereits bei den Öko-Feldtagen angemeldet und wollen zusätzlich an den DLG-Feldtagen teilnehmen, teilen Sie dies bitte dem Aussteller-Service der DLG-Feldtage mit.
26. Höhere Gewalt
Die FiBL Projekte GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, ohne dass die Ausstellenden berechtigt sind, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder Ersatzansprüche zu stellen. Die Standmieten sowie alle von den Ausstellenden zu tragenden Kosten sind in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche der Ausstellenden sind ausgeschlossen.
27. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform
Alle Wünsche der Ausstellenden stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Die FiBL Projekte GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist die FiBL Projekte GmbH berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern. Die Ausstellenden haben dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Die Ausstellenden müssen alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend machen, ansonsten verfallen sie. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
28. Haftung, Versicherung
Die FiBL Projekte GmbH haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung der FiBL Projekte GmbH ausgeschlossen.
Die Ausstellenden haften für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, Beauftragten oder durch Ausstellungsgegenstände entstehen. Es wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen. Eine allgemeine Bewachung des Geländes durch die FiBL Projekte GmbH wird sichergestellt. Die Bewachung von Standflächen und Exponaten obliegt den Ausstellenden.
29. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der FiBL Projekte GmbH ist jedoch vorbehalten, Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem die Ausstellenden ihren Sitz haben.