Teilnahmebedingungen
Öko-Feldtage 2023

1. Veranstaltet durch

FiBL Pro­jek­te GmbH
Kas­se­ler Stra­ße 1a
60486 Frank­furt am Main, Deutschland
Tele­fon +49 69 71 37 699–0
Fax +49 69 71 37 699–9
info.​deutschland@​fibl.​org
www​.fibl​.org
Geschäfts­füh­rer: Dr. Robert Hermanowski

2. Vertragsgrundlage

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist Vertragspartner*in der Aus­stel­len­den. Als Bestand­tei­le des Ver­tra­ges gel­ten das Anmel­de­for­mu­lar zur Aus­stel­lung (und ggf. Maschi­nen­vor­füh­rung) sowie die Teil­nah­me­be­din­gun­gen. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen und Bedin­gun­gen der Aus­stel­len­den sind als Ver­trags­be­stand­tei­le aus­ge­schlos­sen. Die Aus­stel­len­den erken­nen die Teil­nah­me­be­din­gun­gen mit Abschi­cken des Anmel­de­for­mu­lars rechts­ver­bind­lich an. Die Wei­ter­ga­be der Inhal­te sowie ein Hin­weis auf die Ein­hal­tung des Ver­trags an das Per­so­nal und dienst­leis­ten­de Unter­neh­men sind ver­pflich­tend. Sons­ti­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen und Bestim­mun­gen, die den Aus­stel­len­den zuge­hen, sowie die Bestim­mun­gen für Ser­vice­leis­tun­gen, sind eben­falls Bestand­teil des Ver­tra­ges. Zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen gegen Ver­trags­be­stand­tei­le kann die FiBL Pro­jek­te GmbH geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen und die Aus­stel­len­den frist­los von der Ver­an­stal­tung ausschließen.

3. Datenverarbeitung

Mit dem Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH stim­men die Aus­stel­len­den der Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung der erho­be­nen Daten im Rah­men der Öko-Feld­ta­ge zu. Die Daten wer­den, sofern not­wen­dig, an Unterauftragnehmer*innen (u.a. Mit­ver­an­stal­ten­de, Wer­be­agen­tu­ren, Zelt-/Messebauer*innen) wei­ter­ge­ge­ben. Die FiBL Pro­jek­te GmbH hat eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung mit die­sen Unterauftragnehmer*innen, in der sich die­se dazu ver­pflich­ten, die Daten nicht an Drit­te wei­ter­zu­lei­ten. Die Aus­stel­len­den kön­nen die Zustim­mung hier­zu jeder­zeit widerrufen.

4. Ort, Dauer, Öffnungszeiten

Die Öko-Feld­ta­ge fin­den am Mitt­woch, 14.06. und Don­ners­tag, 15.06.2023 auf dem Hof Gries­ha­ber & Schmid in 71254 Dit­zin­gen statt. Öff­nungs­zei­ten für Aus­stel­len­de sind von 7.00–20.00 Uhr, für Besucher*innen von 9.00–18.00 Uhr.

Am 14.06. fin­det eine Abend­ver­an­stal­tung statt.

5. Ausstellungsprogramm

Die Öko-Feld­ta­ge 2023 rich­ten sich an Unter­neh­men, Ein­rich­tun­gen und Orga­ni­sa­tio­nen, die Pro­duk­te, Infor­ma­tio­nen und Dienst­leis­tun­gen für den öko­lo­gi­schen Land­bau anbie­ten. Aus­stel­len­de aus fol­gen­den Berei­chen kön­nen sich anmelden:

  • Agro­forst
  • Aus­bil­dung
  • Bera­tung
  • Betriebs­mit­tel
  • Dienst­leis­tung
  • For­schung
  • Fut­ter­mit­tel
  • Kon­troll­stel­le
  • Land­tech­nik
  • Pflan­zen­bau
  • Saatgut/Pflanzgut
  • Tier­hal­tung
  • Ver­band
  • Ver­mark­tung
  • Sons­ti­ge

Ein Anspruch auf Zulas­sung zur Ver­an­stal­tung besteht nicht.

6. Zulassungsvoraussetzungen

Alle Pro­duk­te auf den Öko-Feld­ta­gen, soweit inhalt­lich rele­vant, ent­spre­chen der EU-Öko-Basis­ver­ord­nung (EG) Nr. 834/2007. Zur Aus­stel­lung und Bewer­bung an den Stän­den sind nur Betriebs­mit­tel zuge­las­sen, die in der Betriebs­mit­tel­lis­te für den öko­lo­gi­schen Land­bau in Deutsch­land ein­ge­tra­gen sind (www​.betriebs​mit​tel​lis​te​.de).

Als Saat­gut auf Demons­tra­ti­ons­par­zel­len muss Öko-Saat­gut ver­wen­det wer­den. Aus­nah­men von die­ser Rege­lung müs­sen der FiBL Pro­jek­te GmbH sowie dem Hof Gries­ha­ber & Schmid gemel­det wer­den. Die Domä­ne muss über die zustän­di­ge Kon­troll­stel­le vor der Aus­saat eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung beantragen.

Die PR-Mate­ria­li­en zu den aus­ge­stell­ten Waren (Betriebs­mit­tel, Saat­gut) dür­fen aus­schließ­lich im Öko­land­bau zuge­las­se­ne Pro­duk­te bewerben.
Für das gas­tro­no­mi­sche Ange­bot ist eine Bio­zer­ti­fi­zie­rung vor­zu­wei­sen. Für klei­ne­re Anbie­ter ohne Bio­zer­ti­fi­zie­rung wird eine kos­ten­pflich­ti­ge Ver­an­stal­tungs­zer­ti­fi­zie­rung angeboten.

7. Anmeldung für Ausstellende, Fristen

Das aus­ge­füll­te Anmel­de­for­mu­lar für Aus­stel­len­de gilt als Antrag auf Zulas­sung. Die Aus­stel­len­den geben dar­auf an, wel­che Art der Stand­flä­che sie ver­bind­lich buchen möch­ten. Es ste­hen begrenzt Aus­stel­lungs­flä­chen zur Verfügung.

Der Anmel­de­schluss für Flä­chen im Außen­be­reich mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len für Win­terun­gen und Som­me­run­gen ist der 15.07.2022. Flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len, Maschi­nen­vor­füh­run­gen und Stand­flä­chen in der Aus­stel­lungs­hal­le kön­nen bis zum 31.12.2022 ange­mel­det wer­den. Anmel­dun­gen, die nach die­sen Fris­ten ein­ge­hen, kön­nen nur berück­sich­tigt wer­den, wenn noch freie Flä­chen zur Ver­fü­gung stehen.

Der Anmel­de­schluss für die Gas­tro­no­mie ist der 31.03.2023.

8. Zulassung, Vertragsabschluss

Die ver­bind­li­che Anmel­dung erfolgt durch den Antrag auf Zulas­sung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH. Mit der Bestä­ti­gung der FiBL Pro­jek­te GmbH kommt der Miet­ver­trag zustan­de. Aus­stel­len­de mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len erhal­ten ihre Stand­zu­wei­sung ab August 2022, Aus­stel­len­de in der Hal­le und im Außen­be­reich ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Febru­ar 2023. Die Bestä­ti­gung zur Teil­nah­me an der Maschi­nen­vor­füh­rung erhal­ten Sie eben­falls im Febru­ar 2023.

Die Stand­zu­wei­sun­gen für die Gas­tro­no­mie erfol­gen ab April 2023.

9. Ausstellungspreise, Standgrößen

Zu den Öko-Feld­ta­gen 2023 gel­ten fol­gen­de Konditionen:

  • Stand­flä­chen mit Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Außen­be­reich wer­den in Ein­hei­ten à 400 m² zu 2.200,- Euro ange­bo­ten. Dies ist gleich­zei­tig die Min­dest­grö­ße. Wei­te­re Ein­hei­ten zu je 400 m² kos­ten 2.000,- Euro. Die Maße der 400 m² Ein­hei­ten sind in der Regel 20×20 m.
  • Stand­flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len im Außen­be­reich wer­den in 25 m² und 9 m² Ein­hei­ten zum Preis von 55,- Euro pro m² ange­bo­ten. Die Maße der 25 m² Ein­hei­ten sind in der Regel 5×5 m, die Maße der 9 m² Ein­hei­ten sind in der Regel 3×3 m.
  • Stand­flä­chen in der Aus­stel­lungs­hal­le wer­den in 6 m² und 9 m² Ein­hei­ten zum Preis von 88,- Euro pro m² ange­bo­ten. Die Maße der 6 m² Ein­hei­ten sind 2×3 m, die Maße der 9 m² Ein­hei­ten sind 3×3 m. Es dür­fen maxi­mal zwei Flä­chen à 3×2 m oder 3×3 m pro Aussteller*in gebucht wer­den. Es ste­hen ins­ge­samt 20 Ein­hei­ten zur Ver­fü­gung (s. Plan unter 12.) Die Auf­bau­ten dür­fen nicht höher als 2,50 m sein, Abhän­gun­gen von der Decke sind nicht zulässig.
  • Die Vor­führ­ge­büh­ren je Maschi­ne betra­gen 1.320,- Euro. Je nach Ver­fah­ren kön­nen auch meh­re­re Maschi­nen gezeigt wer­den. Maschi­nen dür­fen nur vor­ge­führt wer­den, wenn die Aus­stel­len­den gleich­zei­tig eine Flä­che im Außen­be­reich buchen. Es dür­fen maxi­mal 2 Vor­füh­run­gen pro Aussteller*in gebucht werden.
  • Die Anmel­de­ge­bühr beträgt 330,- Euro und wird allen Aus­stel­len­den zusätz­lich zur Stand­flä­che berech­net. Die­se Anmel­de­ge­bühr fällt eben­falls für jeden Mit­aus­stel­len­den (ohne eige­nen Flä­chen­be­darf) an.
  • Für die Gas­tro­no­mie gel­ten fol­gen­de Kon­di­tio­nen: bis 10 m² – 290,- Euro, über 10 m² – 400,- Euro.

Alle genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich zzgl. 19 % MwSt. Die Prei­se beinhal­ten kei­ne Auf­bau­ten und sons­ti­ge Standausstattung.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, die Lage und Maße der Stand­flä­che zu ver­än­dern, sofern es die Sicher­heits­be­stim­mun­gen oder behörd­li­che Auf­la­gen erfor­dern. Die Ver­ga­be erfolgt nach Anmeldeschluss.

10. Zahlungsbedingungen

Die Rech­nun­gen sind (sofern auf der Rech­nung nicht anders ange­ge­ben) inner­halb von 14 Tagen ohne Skon­to zahl­bar. Sämt­li­che Zah­lun­gen sind unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer für die FiBL Pro­jek­te GmbH kos­ten­frei und in Euro zu beglei­chen. Ein Anspruch auf die zuge­teil­te Flä­che sowie ggf. Maschi­nen­vor­füh­rung besteht erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung der Rech­nung. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist – bei Auf­for­de­rung durch die FiBL Pro­jek­te GmbH – durch den Aus­stel­len­den zu erbringen.

11. Rücktritt, Stornierungsgebühren

Stor­nie­ren die Aus­stel­len­den die Stand­flä­che nach Ver­trags­ab­schluss, gel­ten fol­gen­de Stornierungsgebühren:
Für Flä­chen ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len, Stän­de in und vor der Aus­stel­lungs­hal­le, Maschinenvorführungen:

  • 25 % des ver­ein­bar­ten Aus­stel­lungs­prei­ses bei einer Stor­nie­rung bis 31.12.2022.
  • Nach dem 31.12.2022 fällt die Aus­stel­lungs­ge­bühr in vol­ler Höhe an. Den Aus­stel­len­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass die FiBL Pro­jek­te GmbH erspar­te Auf­wen­dun­gen hatte.
  • Tre­ten die Aus­stel­len­den nach Bestä­ti­gung der Maschi­nen­vor­füh­rung zurück, fällt die Vor­führ­ge­bühr in vol­ler Höhe an.

Für Flä­chen mit Demonstrationsparzellen:

  • 25 % des ver­ein­bar­ten Aus­stel­lungs­prei­ses, wenn noch kei­ne Arbei­ten im Bereich Ver­suchs­tech­nik erfolgt sind.
  • Wenn bereits Dienst­leis­tun­gen im Bereich Ver­suchs­tech­nik in Anspruch genom­men wur­den, fällt die Aus­stel­lungs­ge­bühr in vol­ler Höhe an. Den Aus­stel­len­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass die FiBL Pro­jek­te GmbH erspar­te Auf­wen­dun­gen hatte.

Anmel­de­ge­büh­ren wer­den in vol­ler Höhe fällig.

Tre­ten Gas­tro­no­mi­sche Anbieter*innen nach dem 31.03.2023 von ihrem Ange­bot zurück, wer­den 50 % der Anmel­de­ge­bühr fällig.

12. Ausstellungsflächen

Für die Aus­stel­lung ist eine Hal­le vor­ge­se­hen, Flä­chen im Außen­be­reich (mit und ohne Demons­tra­ti­ons­par­zel­len) und Flä­chen für Maschi­nen­vor­füh­run­gen. In der fol­gen­den Abbil­dung sind die Aus­stel­lungs­flä­chen dargestellt.

13. Ausstellerausweise

Alle Aus­stel­len­den erhal­ten ent­spre­chend der Grö­ße der Stand­flä­che kos­ten­freie Ausstellerausweise.

Stand­flä­che Ers­te Einheit  jede wei­te­re Einheit
6/9 m² Ein­hei­ten in der Ausstellungshalle 2 Aus­wei­se 1 Aus­weis
400 m² Ein­hei­ten mit Demonstrationsparzellen 6 Aus­wei­se 3 Aus­wei­se
25 m² Ein­hei­ten ohne Demonstrationsparzellen 2 Aus­wei­se 1 Aus­weis
9 m² Ein­hei­ten ohne Demonstrationsparzellen 2 Aus­wei­se 1 Aus­weis
Mit­aus­stel­len­de 2 Aus­wei­se

Die­se und wei­te­re, kos­ten­pflich­ti­ge Aus­stel­ler­aus­wei­se kön­nen ab April 2023 auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de bestellt werden.

14. Auf- und Abbau

Anlie­fe­run­gen von Mate­ria­li­en, die im Mate­ri­al­la­ger zwi­schen­ge­la­gert wer­den, sind ab 05.06.2023 mög­lich und müs­sen der FiBL Pro­jek­te GmbH gemel­det wer­den. Die Kos­ten für die Ein­la­ge­rung wer­den den Aus­stel­len­den im Früh­jahr 2023 mit­ge­teilt. Es ste­hen nur begrenzt Lager­ka­pa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung. Sofern kein/e Vertreter*in den Aus­stel­len­den vor Ort ist, dür­fen Mit­ar­bei­ten­de der FiBL Pro­jek­te GmbH bzw. des Hofes Gries­ha­ber & Schmid die Ware ent­ge­gen­neh­men. Sie sind jedoch nicht ver­pflich­tet, die­se auf Män­gel­frei­heit, Voll­stän­dig­keit oder Rich­tig­keit zu prü­fen. Die FiBL Pro­jek­te GmbH haf­tet nicht für ange­lie­fer­te oder gela­ger­te Gegenstände.

Die Anlie­fe­rung von Maschi­nen und wei­te­rer Stand­aus­stat­tung mit Fahr­zeu­gen über 3,5 t darf nur am Frei­tag, 09.06.2023 von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie am Sams­tag, 10.06.2023 und Mon­tag, 12.06.2023 jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr erfol­gen. Der Ver­an­stal­ter stellt bei Bedarf Ver­la­de­hil­fen zur Verfügung.
Auf den Stand­flä­chen im Außen­be­reich und in der Hal­le kann am Mon­tag, 12.06.2023 und Diens­tag, 13.06.2023 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr auf­ge­baut wer­den. Abla­de­hil­fen durch den Ver­an­stal­ter sind nur am Mon­tag, 12.06.2023 möglich.

Der Abbau darf am 15.06.2023 frü­hes­tens ab 18.00 Uhr erfol­gen, Fahr­zeu­ge dür­fen das Gelän­de erst ab 19.00 Uhr befah­ren. Ver­la­de­hil­fen durch den Ver­an­stal­ter sind am Frei­tag, 16.06.2023 und Sams­tag, 17.06.2023 von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich.

Alle Anlie­fe­run­gen und Abho­lun­gen von Maschi­nen und wei­te­rer Stand­aus­stat­tung mit Fahr­zeu­gen über 3,5 t müs­sen bei der FiBL Pro­jek­te GmbH vor­ab ange­mel­det wer­den. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, Fahr­zeu­ge direkt zu den Stand­flä­chen fah­ren zu las­sen. Je nach Wit­te­rung sind die Zufahr­ten nur begrenzt belast­bar. War­te­zei­ten müs­sen ein­kal­ku­liert werden.

Wäh­rend der Ver­an­stal­tung dür­fen kei­ne Fahr­zeu­ge das Gelän­de befah­ren. Beim Auf- und Abbau gilt Schritt­ge­schwin­dig­keit auf dem gesam­ten Gelände.
Fahr­zeu­ge für Frisch­wa­ren­lie­fe­run­gen für die Gas­tro­no­mie kön­nen an den Aus­stel­lungs­ta­gen zwi­schen 7.00 und 8.00 Uhr das Gelän­de befahren.

15. Ausstattung der Standfläche

Die Aus­stel­len­den sind ver­pflich­tet, im Anmel­de­for­mu­lar alle Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de und Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te voll­stän­dig auf­zu­füh­ren. Ande­re Ange­bo­te oder Pro­duk­te als die gemel­de­ten dür­fen nicht aus­ge­stellt wer­den. Stel­len die Aus­stel­len­den auf der Ver­an­stal­tung Din­ge aus, die nicht ange­mel­det wur­den, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH berech­tigt, die­se zu ent­fer­nen und bis Ver­an­stal­tungs­en­de einzubehalten.

Strom­an­schlüs­se, Zel­te, Stand­bau­ten und Mobi­li­ar kön­nen über sepa­ra­te For­mu­la­re bestellt wer­den. Die­se ste­hen ab Febru­ar 2023 zum Down­load auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de bereit. Die FiBL Pro­jek­te GmbH hat Dienst­leis­ter aus­ge­wählt und emp­fiehlt den Aus­stel­len­den die­se Ange­bo­te zu nut­zen. Strom­an­schlüs­se sind ver­pflich­tend über das For­mu­lar bei der FiBL Pro­jek­te GmbH zu buchen. Sofern Aus­stel­len­de ande­re Dienst­leis­ter für Zel­te, Stand­bau­ten oder Mobi­li­ar beauf­tra­gen, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH zu infor­mie­ren, um Ter­mi­ne für die Anlie­fe­rung abzustimmen.

16. Abgabe von Speisen und Getränken

Der Ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken ist nur berech­tig­ten Gas­tro­no­mie­an­bie­tern erlaubt. Die Aus­stel­len­den dür­fen Spei­sen und Geträn­ke kos­ten­frei an Kund*innen abge­ben. Alle ange­bo­te­nen Spei­sen und Geträn­ke (aus­ge­nom­men Was­ser) müs­sen aus kon­trol­liert bio­lo­gi­schem Land­bau stam­men. Recht­li­che Vor­schrif­ten wie die Lebens­mit­tel­hy­gie­ne-Ver­ord­nung und die Geträn­ke­schank­an­la­gen-Ver­ord­nung sind zu beachten.

17. Standfläche mit Demonstrationsparzellen

Flä­chen für Demons­tra­ti­ons­par­zel­len ste­hen ab Ende August 2022 (Win­terun­gen) und Ende März 2023 (Som­me­run­gen) zur Ver­fü­gung. Die Stand­flä­chen sind in der Regel gepflügt. Das Anle­gen der Demons­tra­ti­ons­par­zel­len ist mit der Ver­suchs­tech­nik abzu­stim­men. Die­ser ist die Stand­pla­nung mit­zu­tei­len (z. B. in Form einer Skiz­ze), unab­hän­gig davon, ob die Dienst­leis­tung Ver­suchs­tech­nik in Anspruch genom­men wird. Die Stand­pla­nung ist sofort nach Bestä­ti­gung der Anmel­dung bei der FiBL Pro­jek­te GmbH einzureichen.

Pla­nen Sie genü­gend Abstand zwi­schen den Ver­suchs­par­zel­len zur maschi­nel­len Bear­bei­tung ein (mind. 0,5 m an allen Sei­ten) sowie aus­rei­chend Platz für die Wege­füh­rung. Ein Plan, der die Ver­tei­lung der Stand­flä­chen mit Demo­par­zel­len zeigt, wird Ihnen im August 2022 zur Ver­fü­gung gestellt. Nach der Ver­an­stal­tung wer­den die Pflan­zen­be­stän­de in den Boden eingearbeitet.

18. Dienstleistungen Versuchstechnik

Für das Anle­gen der Demons­tra­ti­ons­par­zel­len bie­tet die FiBL Pro­jek­te GmbH Dienst­leis­tun­gen an, die Aus­stel­len­de gegen Gebühr in Anspruch neh­men kön­nen. Vom Aus­stel­len­den müs­sen Saat­gut und Betriebs­mit­tel recht­zei­tig bereit­ge­stellt werden.

Prei­se Versuchstechnik

Vor­be­rei­tung, Aus­saat und Pfle­ge der Parzellen 65,- € pro Std.
Schlep­per inkl. Diesel 52,- € pro Std.
Anbau­ge­rä­te 23,- € pro Std.
Spe­zi­al­ge­rä­te (z.B. Frä­se, Parzellendrillmaschine) 65,- € pro Std.
Rasen mähen inkl. Gerät 79,- € pro Std.
Rasen­saat­gut 4,95 € pro kg
Bewäs­se­rung 5,25 € pro m³

Der Lie­fe­rung muss ein Lie­fer­schein bei­lie­gen, wel­cher als Nach­weis dient. Die Aus­stel­len­den haben kei­nen Anspruch dar­auf, dass Arbei­ten an bestimm­ten Tagen durch­ge­führt wer­den. Die Arbei­ten wer­den nach bes­tem Wis­sen durch­ge­führt, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen, soweit gesetz­lich mög­lich. Prei­se für die Ver­suchs­tech­nik sind bei der FiBL Pro­jek­te GmbH zu erfra­gen und wer­den nach Arbeits­um­fang berech­net. Die Adres­se für die Anlie­fe­rung von Saat­gut und Betriebs­mit­teln sowie die Kon­takt­da­ten der Ver­suchs­tech­nik erhal­ten Sie in einer sepa­ra­ten E Mail.

19. Maschinenvorführungen

Maschi­nen­vor­füh­run­gen kön­nen ab dem 01.09.2022 ange­mel­det wer­den. Nut­zen Sie hier­zu eben­falls das Anmel­de­for­mu­lar auf www​.oeko​-feld​ta​ge​.de. Die Teil­nah­me­be­din­gun­gen für die Maschi­nen­vor­füh­run­gen fin­den Sie hier.

20. Umweltschutz

Um die Ver­an­stal­tung mög­lichst nach­hal­tig zu gestal­ten, weist die FiBL Pro­jek­te GmbH auf fol­gen­de Maßnahmen/ Ange­bo­te hin:

  • Abfall­ver­mei­dung, Wie­der­ver­wen­dung von Verpackungsmaterialien
  • Müll­tren­nung
  • Nut­zung öffent­li­cher Verkehrsmittel
  • Rei­ni­gungs­ar­bei­ten mit bio­lo­gisch abbau­ba­ren Mitteln

Die Ver­wen­dung von Glas oder Por­zel­lan ist auf den Flä­chen im Außen­be­reich nicht gestat­tet. Die FiBL Pro­jek­te GmbH emp­fiehlt Geschirr aus nach­wach­sen­den Roh­stof­fen zu verwenden.

21. Abfallentsorgung, Reinigung

Die Aus­stel­len­den wer­den ange­hal­ten, mög­lichst wenig Abfall zu pro­du­zie­ren, wie­der­ver­wend­ba­re und umwelt­ver­träg­li­che Mate­ria­li­en einzusetzen.

Die FiBL Pro­jek­te GmbH hält nur die all­ge­mei­nen Flä­chen und Wege sau­ber. Für die Rei­ni­gung der Stand­flä­che und Ent­sor­gung von Abfäl­len sind die Aus­stel­len­den selbst ver­ant­wort­lich. Auf dem Gelän­de befin­den sich an zen­tra­ler Stel­le Entsorgungsmöglichkeiten.

22. Sicherheit

Die Aus­stel­len­den sind ver­pflich­tet, Schutz­vor­rich­tun­gen an Expo­na­ten anzu­brin­gen, die den berufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Ret­tungs­we­ge müs­sen wäh­rend des Auf- und Abbaus und der Ver­an­stal­tung frei­ge­hal­ten wer­den. Gegen­stän­de und Deko­ra­ti­on für die Aus­stat­tung der Stand­flä­chen müs­sen aus schwer ent­flamm­ba­rem Mate­ri­al (Brand­schutz­klas­se B1) bestehen. An jedem Stand muss sich ein Feu­er­lö­scher befin­den, wel­cher von jedem Aus­stel­len­den selbst orga­ni­siert wird.

Die Brand­schutz­ord­nung wird durch einen Aus­hang bekannt gemacht. Den Anord­nun­gen der FiBL Pro­jek­te GmbH ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, Gegen­stän­de, Maschi­nen und Gerä­te, die die Sicher­heit gefähr­den, von der Stand­flä­che zu entfernen.

23. Hausordnung

Das Aus­stel­lungs­ge­län­de darf nur mit einer gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te zu den ange­ge­be­nen Öff­nungs­zei­ten betre­ten wer­den. Kin­der unter 14 Jah­ren dür­fen nur in Beglei­tung Erwach­se­ner das Gelän­de betreten.

Die Mit­nah­me von Tie­ren ist nicht gestattet.

Das Auf­stel­len und Ver­tei­len von Wer­be­mit­teln außer­halb der eige­nen Stand­flä­che sowie der Direkt­ver­kauf von Pro­duk­ten sind untersagt.

Das unbe­fug­te Benut­zen oder Abstel­len von Kraft­fahr­zeu­gen auf dem Gelän­de ist nicht gestat­tet. Bei Zuwi­der­hand­lung wer­den die Fahr­zeu­ge kos­ten­pflich­tig abge­schleppt. Jeder, der die Ver­an­stal­tung und deren Abläu­fe stört, kann von der FiBL Pro­jek­te GmbH aus­ge­schlos­sen werden.

Bild- und Ton­auf­nah­men von frem­den Aus­stel­lungs­stän­den oder Expo­na­ten bedür­fen der aus­drück­li­chen Geneh­mi­gung der Aus­stel­len­den. Pro­duk­tio­nen, die zu kom­mer­zi­el­len Zwe­cken erstellt wer­den, müs­sen vor­ab bei der FiBL Pro­jek­te GmbH bean­tragt und geneh­migt werden.

Bei Ver­stö­ßen gegen die Haus­ord­nung behält sich der Ver­an­stal­ter das Recht vor, Per­so­nen vom Gelän­de zu ver­wei­sen bzw. von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.

Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, von sei­nem Haus­recht Gebrauch zu machen und Per­so­nen, die durch ras­sis­ti­sche, natio­na­lis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche oder sons­ti­ge men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen in Erschei­nung tre­ten, den Zutritt zur Ver­an­stal­tung zu ver­weh­ren oder von die­ser auszuschließen.

24. Höhere Gewalt

Die FiBL Pro­jek­te GmbH ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung infol­ge von höhe­rer Gewalt oder aus ande­ren von ihr nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den zu ver­le­gen, zu kür­zen, ganz oder teil­wei­se zu schlie­ßen oder abzu­sa­gen, ohne dass die Aus­stel­len­den berech­tigt sind, ihre Anmel­dung zurück­zu­zie­hen oder Ersatz­an­sprü­che zu stel­len. Die Stand­mie­ten sowie alle von den Aus­stel­len­den zu tra­gen­den Kos­ten sind in vol­ler Höhe zu bezah­len und Scha­den­er­satz­an­sprü­che der Aus­stel­len­den sind ausgeschlossen.

25. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform

Alle Wün­sche der Aus­stel­len­den ste­hen unter dem Vor­be­halt der Aus­füh­rungs­mög­lich­keit. Die FiBL Pro­jek­te GmbH behält sich vor, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, ört­lich, räum­lich oder zeit­lich zu ver­än­dern. Soll­ten zwin­gen­de Umstän­de es erfor­dern, ist die FiBL Pro­jek­te GmbH berech­tigt, Stand­flä­chen zu ver­le­gen oder in den Abmes­sun­gen zu ver­än­dern. Die Aus­stel­len­den haben dadurch nicht das Recht, vom Miet­ver­trag zurückzutreten.

Die Aus­stel­len­den müs­sen alle Ansprü­che inner­halb von sechs Mona­ten nach Ver­an­stal­tungs­en­de schrift­lich gel­tend machen, ansons­ten ver­fal­len sie. Ver­ein­ba­run­gen, die von den Teil­nah­me­be­din­gun­gen abwei­chen, bedür­fen der Schrift­form. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

26. Haftung, Versicherung

Die FiBL Pro­jek­te GmbH haf­tet nur in Fäl­len gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder des Vor­sat­zes. Im Übri­gen ist die Haf­tung der FiBL Pro­jek­te GmbH ausgeschlossen.

Die Aus­stel­len­den haf­ten für Schä­den, die durch sie, ihre Ange­stell­ten, Beauf­trag­ten oder durch Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de ent­ste­hen. Es wird des­halb emp­foh­len, eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Eine all­ge­mei­ne Bewa­chung des Gelän­des durch die FiBL Pro­jek­te GmbH wird sicher­ge­stellt. Die Bewa­chung von Stand­flä­chen und Expo­na­ten obliegt den Ausstellenden.

27. Gerichtsstand

Gerichts­stand ist Frank­furt am Main. Der FiBL Pro­jek­te GmbH ist jedoch vor­be­hal­ten, Ansprü­che bei dem Gericht gel­tend zu machen, an dem die Aus­stel­len­den ihren Sitz haben.

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